1173/AB XXI.GP

Eingelangt am:25.10.2000

BM f. soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Erfüllung der Einstel -

lungspflicht von behinderten Menschen nach dem BEinstG, Nr. 1198/J, wie

folgt:

 

Frage 1:

 

Die Erfüllung der Einstellungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für die

in der Anfrage genannten Anstalten ergibt sich aus der nachfolgenden Zusammen -

stellung. Da für die Überprüfung der Beschäftigungspflicht der jeweilige Monatserste

herangezogen wird, liegt der Beantwortung der 1. Dezember 1998 als Stichtag zu

Grunde

 

Erklärung der Abkürzungen:

DN - GES                              Personalstand insgesamt

NERP                                     abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

DN - PFLZL                          Summe der Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind

PFLZL                                   ermittelte Pflichtzahl

ANRP 1 + 2                          Summe der begünstigten Behinderten

ANRP 2                                 doppelt anrechenbare Behinderte

Erfüllung                               Erfüllung der Beschäftigungspflicht

Berechnungswerte für das Kalenderjahr 1998 zum Stichtag 1.12.1998

 

 

DN - GES

 NERP

DN - PFLZL

PFLZL

ANRP 1 + 2

 ANRP 2

 Erfüllung

AUVA

 4.696

1.120

3.576

143

188

46

 + 91

PVArb

3.705

150

3.555

142

152

31

 + 41

PVAng

3.069

137

2.932

117

140

33

 + 56

BVA

1.471

48

1.423

56

48

13

 + 5

VA d. Österr.

254

18

236

9

18

3

 + 12

Bergbaues

 

 

 

 

 

 

 

SVA d. gewerbl.

Wirtschaft

 1.511

31

1.480

59

31

10

 - 18

SVA d. Bauern

 2.139

107

2.032

81

109

24

 + 52

VA d. Österr. Ei -

senbahnen

759

22

737

29

22

5

- 2