1174/AB XXI.GP

Eingelangt am:25.10.2000

BM f. soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Erfüllung der Einstel -

lungspflicht von behinderten Menschen nach dem BEinstG, Nr. 1199/J, wie

folgt:

 

Frage 1:

 

Die Erfüllung der Einstellungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für die

in der Anfrage genannten Anstalten ergibt sich aus der nachfolgenden Zusammen -

stellung. Da für die Überprüfung der Beschäftigungspflicht der jeweilige Monatserste

herangezogen wird, liegt der Beantwortung der 1. Dezember 1999 als Stichtag zu

Grunde.

 

Erklärung der Abkürzungen:

DN - GES                              Personalstand insgesamt

NERP                                     abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

DN - PFLZL                          Summe der Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind

PFLZL                                   ermittelte Pflichtzahl

ANRP 1 + 2                          Summe der begünstigten Behinderten

ANRP 2                                 doppelt anrechenbare Behinderte

Erfüllung                               Erfüllung der Beschäftigungspflicht

Berechnungswerte für das Kalenderjahr 1999 zum Stichtag 1. 12. 1999

 

 

DN - GES

 NERP

DN - PFLZL

 PFLZL

ANRP 1 + 2

  ANRP 2

 Erfüllung

AUVA

 4.757

178

4.579

183

186

46

 + 49

PVArb

3.640

145

3.495

139

149

28

 + 38

PVAng

3.052

139

2.913

116

141

35

 + 60

BVA

1.496

46

1.450

58

48

8

 - 2

VA d. Österr.

Bergbaues

 242

21

221

8

21

3

 + 16

SVA d. gewerbl.

Wirtschaft

 1.586

29

1.557

62

29

10

 - 23

SVA d. Bauern

 2.131

108

2.023

80

110

28

 + 58

VA d. Österr. Ei -

senbahnen

 729

21

708

28

22

7

 + 1