1175/AB XXI.GP

Eingelangt am:25.10.2000

BM f. soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Erfüllung der Einstel -

lungspflicht von behinderten Menschen nach dem BEinstG, Nr. 1200/J, wie

folgt:

 

 

Frage 1:

Die Erfüllung der Einstellungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für die

in der Anfrage genannten Anstalten ergibt sich aus der nachfolgenden Zusammen -

stellung. Da für die Überprüfung der Beschäftigungspflicht der jeweilige Monatserste

herangezogen wird, liegt der Beantwortung der 1. Dezember 1998 als Stichtag zu

Grunde.

 

Erklärung der Abkürzungen:

DN - GES                              Personalstand insgesamt

NERP                                     abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

DN - PFLZL                          Summe der Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind

PFLZL                                   ermittelte Pflichtzahl

ANRP 1 + 2                          Summe der begünstigten Behinderten

ANRP 2                                 doppelt anrechenbare Behinderte

Erfüllung                               Erfüllung der Beschäftigungspflicht

Berechnungswerte für das Kalenderjahr 1998 zum Stichtag 1.12.1998

 

 

DN - GES

 NERP

 DN - PFLZL

 PFLZL

 ANRP 1 + 2

 ANRP 2

 Erfüllung

ORF

 5.078

161

4.917

196

165

74

 + 43

Bank Austria

 9.043

182

8.861

354

185

46

 - 123

BAWAG

2.473

32

2.441

97

37

9

 - 51

ÖPSK

729

5

724

28

5

1

 - 22

Erste Österr.

 5.470

89

5.381

215

91

35

 - 89

Sparcasse

 

 

 

 

 

 

 

CA

 4.965

81

4.884

195

85

21

 - 89

Raiffeisenkassen

6.719

66

6.653

236

72

20

 - 144