1177/AB XXI.GP

Eingelangt am:25.10.2000

BM f. soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Erfüllung der Einstel -

lungspflicht von behinderten Menschen nach dem BEinstG, Nr. 1202/J, wie

folgt:

 

Frage 1:

 

Die Erfüllung der Einstellungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für die

in der Anfrage genannten Anstalten ergibt sich aus der nachfolgenden Zusammen -

stellung. Da für die Überprüfung der Beschäftigungspflicht der jeweilige Monatserste

herangezogen wird, liegt der Beantwortung der 1. Dezember 1998 als Stichtag zu

Grunde.

 

Erklärung der Abkürzungen:

DN - GES                              Personalstand insgesamt

NERP                                     abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

DN - PFLZL                          Summe der Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind

PFLZL                                   ermittelte Pflichtzahl

ANRP 1 + 2                          Summe der begünstigten Behinderten

ANRP 2                                 doppelt anrechenbare Behinderte

Erfüllung                               Erfüllung der Beschäftigungspflicht

Berechnungswerte für das Kalenderjahr 1998 zum Stichtag 1.12.1998

 

 

DN - GES

 NERP

DN - PFLZL

 PFLZL

ANRP 1 +2 

ANRP 2

Erfüllung

ÖGB

2.020

73

1.947

78

74

22

 + 18

Wirtschafts - 

kammer

5.562

100

5.462

213

101

27

 - 85

Arbeiterkammer

 2.608

107

2.501

100

100

26

 + 26

Ärztekammer

219

9

210

7

9

2

 + 4

Landwirtschafts - 

kammer

1.496

20

1.476

57

21

9

 - 27

Kammer d. Wirt -

schaftstreu -

händer

 53

0

53

2

0

0

  - 2