1178/AB XXI.GP

Eingelangt am:25.10.2000

BM f. soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Erfüllung der Einstel -

lungspflicht von behinderten Menschen nach dem BEinstG, Nr. 1203/J, wie

folgt:

 

Frage 1

 

Die Erfüllung der Einstellungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für die

in der Anfrage genannten Anstalten ergibt sich aus der nachfolgenden Zusammen -

stellung. Da für die Überprüfung der Beschäftigungspflicht der jeweilige Monatserste

herangezogen wird, liegt der Beantwortung der 1. Dezember 1999 als Stichtag zu

Grunde.

 

Erklärung der Abkürzungen:

DN - GES                              Personalstand insgesamt

NERP                                     abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

DN - PFLZL                          Summe der Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind

PFLZL                                   ermittelte Pflichtzahl

ANRP 1 + 2                          Summe der begünstigten Behinderten

ANRP 2                                 doppelt anrechenbare Behinderte

Erfüllung                               Erfüllung der Beschäftigungspflicht

Berechnungswerte für das Kalenderjahr 1999 zum Stichtag 1.12.1999

 

 

DN - GES

 NERP

DN - PFLZL

PFLZL

ANRP 1 + 2

 ANRP 2

 Erfüllung

ÖGB

1.929

67

1.862

75

67

17

 + 9

Wirtschafts -

kammer

Arbeiterkammer

 5.300

 

2.592

92

 

108

5.208

 

2.484

208

 

96

95

 

109

24

 

24

 - 89

 

+37

Ärztekammer

209

6

203

8

6

3

 + 1

Landwirtschafts -

kammer

1.564

24

1.540

61

26

11

 - 24

Kammer d. Wirt - 

schaftstreu -

54

1

53

2

1

0

 - 1