1186/AB XXI.GP

Eingelangt am:02.11.2000

 

Bundesminister für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und

Genossen, vom 5. September 2000, Nr. 1183/J, betreffend Befreiung von der

motorbezogenen Versicherungssteuer, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Aufgrund der geltenden Rechtslage sind in Bezug auf die Befreiung der Behinderten von der

motorbezogenen Versicherungssteuer keine Ausnahmen vorgesehen. Das Fahrzeug muss

daher jedenfalls auf den Behinderten zugelassen sein.

 

Zu 2.:

 

Bleibt der Sachwalter oder Vormund Eigentümer des Fahrzeugs und wird lediglich das Fahr -

zeug auf den Behinderten zugelassen, liegt keine Schenkung vor. Die Zulassung eines

durch den Sachwalter oder Vormund erworbenen Fahrzeuges auf den Behinderten löst da -

her für sich gesehen keine Schenkungssteuerpflicht aus.

 

Zu 3. bis 6.:

 

Es handelt sich bei diesen Fragen um Rechtsfragen über Sachthemen, die nicht in die

Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallen.

 

Ich ersuche um Verständnis, dass ich daher diese Fragen nicht beantworte.