1186/AB XXI.GP
Eingelangt am:02.11.2000
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und
Genossen, vom 5. September 2000, Nr. 1183/J, betreffend Befreiung von der
motorbezogenen Versicherungssteuer, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Aufgrund der geltenden Rechtslage sind in Bezug auf die Befreiung der Behinderten von der
motorbezogenen Versicherungssteuer keine Ausnahmen vorgesehen. Das Fahrzeug muss
daher jedenfalls auf den Behinderten zugelassen sein.
Zu 2.:
Bleibt der Sachwalter oder Vormund Eigentümer des Fahrzeugs und wird lediglich das Fahr -
zeug auf den Behinderten zugelassen, liegt keine Schenkung vor. Die Zulassung eines
durch den Sachwalter oder Vormund erworbenen Fahrzeuges auf den Behinderten löst da -
her für sich gesehen keine Schenkungssteuerpflicht aus.
Zu 3. bis 6.:
Es handelt sich bei diesen Fragen um Rechtsfragen über Sachthemen, die nicht in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
Ich ersuche um Verständnis, dass ich daher diese Fragen nicht beantworte.