1189/AB XXI.GP

Eingelangt am:02.11.2000

 

Bundesminister für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und

Genossen vom 5. September 2000, Nr. 1189/J, betreffend Zweckbindung der

pflegegeldrelevanten Einnahmen zur Finanzierung des erhöhten Pflegegeldes, beehre ich

mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich grundsätzlich darauf hinweisen, dass sich die Bundesregierung

selbstverständlich zur sozialen Gesellschaft bekennt, zu deren Wesen es gehört, denjenigen

zu helfen, die unzureichend oder gar nicht zur Selbsthilfe fähig sind.

 

In diesem Sinne tritt die Bundesregierung daher auch für ein leistungsfähiges und gerechtes

Sozialsystem - das Benachteiligte und Bedürftige schützt und fördert - und damit auch für

das System des Pflegegeldes ein.

 

Zu 1.:

 

Hinsichtlich der Einführung einer zweckgebundenen Gebarung für das Pflegegeld wird vom

Bundesministerium für Finanzen die Auffassung vertreten, dass dies zu einer weiteren

Versteinerung des Bundesbudgets führen würde und daher gerade in einer Zeit, in der

budgetpolitische Notwendigkeiten ein erhöhtes Maß an Flexibilität erfordern, nicht

zweckmäßig ist.