1189/AB XXI.GP
Eingelangt am:02.11.2000
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und
Genossen vom 5. September 2000, Nr. 1189/J, betreffend Zweckbindung der
pflegegeldrelevanten Einnahmen zur Finanzierung des erhöhten Pflegegeldes, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich grundsätzlich darauf hinweisen, dass sich die Bundesregierung
selbstverständlich zur sozialen Gesellschaft bekennt, zu deren Wesen es gehört, denjenigen
zu helfen, die unzureichend oder gar nicht zur Selbsthilfe fähig sind.
In diesem Sinne tritt die Bundesregierung daher auch für ein leistungsfähiges und gerechtes
Sozialsystem - das Benachteiligte und Bedürftige schützt und fördert - und damit auch für
das System des Pflegegeldes ein.
Zu 1.:
Hinsichtlich der Einführung einer zweckgebundenen Gebarung für das Pflegegeld wird vom
Bundesministerium für Finanzen die Auffassung vertreten, dass dies zu einer weiteren
Versteinerung des Bundesbudgets führen würde und daher gerade in einer Zeit, in der
budgetpolitische Notwendigkeiten ein erhöhtes Maß an Flexibilität erfordern, nicht
zweckmäßig ist.