1190/AB XXI.GP

Eingelangt am:02.11.2000

 

Bundesminister für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel und

Genossen Nr. 1213/J, vom 5. September 2000, betreffend Einführung des Kinder -

betreuungsgeldes ab 1. 1. 2001 in Kärnten und bundesweit ab 1. 1. 2002, beehre ich mich

Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Die Wohnbauförderungs - Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder und eine mögliche

Aufhebung bzw. Erweiterung der Zweckbindung der Bundesmittel und der Rückflüsse sind

aktuelle Themen in den laufenden Verhandlungen über den Finanzausgleich ab dem

Jahr 2001. Eine Aufhebung der Zweckbindung für Wohnbauförderungsmittel wird im

Rahmen eines Gesamtpaketes durchaus in Erwägung gezogen. Diese Verhandlungen sind

allerdings noch nicht abgeschlossen, sodass eine Aussage über die Rechtslage ab dem

nächsten Jahr bedeuten würde, dem Verhandlungsergebnis vorzugreifen.

 

Zu 2. und 3.:

 

Unabhängig davon, ob ab dem Jahr 2001 tatsächlich die Zweckbindung für Wohnbau -

förderungs - Zweckzuschüsse des Bundes als Teil des neuen Finanzausgleiches aufgehoben

oder erweitert werden sollte, wird es weiterhin und unverändert in der Verantwortung der

Länder liegen, dafür zu sorgen, dass entsprechend der Prioritätenreihung des Landes seine

Aufgaben unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel und der jeweiligen Erfordernisse

erfüllt werden. Es ist mir daher nicht möglich, Aussagen darüber zu treffen, in welchem

Ausmaß das Land Kärnten möglicherweise Erlöse aus allfälligen Forderungsverkäufen für

die Finanzierung des Kärntner Kindergeldes verwenden wird. Jedenfalls ist davon auszu -

gehen, dass die Länder auch nach einer aufälligen Ausweitung des Gestaltungsspielraume.

bei der Verwendung der Bundesmittel ihre Kompetenz und damit auch ihre Verantwortung

auch für die Wohnbauförderung wahrnehmen werden.

 

Zu 4.:

 

Das bundesweit geltende Kinderbetreuungsgeld wird aus Mitteln des Familienlastenaus -

gleichs finanziert.

 

Zu 5.:

 

Die Gestaltung eines Kinderbetreuungsgeldes fällt in die Kompetenz des Bundes -

ministeriums für soziale Sicherheit und Generationen. Ich ersuche daher um Verständnis,

dass mir eine konkrete Beantwortung dieser Frage, die nicht in die Zuständigkeit des

Bundesministeriums für Finanzen fällt, nicht möglich ist.