1193/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.11.2000

BM f. Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schasching und GenossInnen haben am

05.09.2000 unter der Nr. 1212/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage

„betreffend der Erhöhung der Strafen von „Rasern“ im Verkehr“ gestellt.

 

Ich beantworte diese Anfrage nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen l) und 2):

 

Angelegenheiten der StVO ressortieren auf Bundesebene zum Bundesministerium für

Verkehr, Innovation und Technologie. Ungeachtet dessen sind mir alle notwendigen

und geeigneten Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit ein Anliegen.

Die Einführung von Mindeststrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen und von

Strafsätzen, deren Höhe dem mit diesen Delikten verbundenen Gefahrenpotenzial

gerecht wird, ist daher diskussionswürdig.

 

Zu Frage 3):

 

Die Bestimmungen der StVO gelten für jeden Verkehrsteilnehmer auf Straßen mit

öffentlichem Verkehr. Die Aussage, dass „... der Landeshauptmann von Kärnten sich

nicht an die StVO hält...“ stellt in dieser Formulierung eine unbewiesene

Generalisierung dar.

Zu Frage 4):

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen und auf Grund des Umstandes, dass die

Vollziehung der StVO in die Kompetenz der Länder fällt, nehme ich von der

Beantwortung dieser Frage Abstand.

 

Zu Frage 5):

 

Da weder aus der Anfrage noch aus den darin zitierten Medienberichten erkennbar ist,

was mit „der Bericht des Mobilen Einsatzkommandos“ gemeint ist, ist mir die

Beantwortung dieser Frage nicht möglich.

 

Zu Frage 6):

 

Die in Rede stehende Weisung wurde de facto nicht wirksam und außerdem umgehend

formell aufgehoben.

 

Zu Frage 7):

 

Die Vollziehung der StVO fällt in die Kompetenz der Länder.