1194/AB XXI.GP
Eingelangt am:
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben am
5.9.2000 unter der Nr. 1216/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Autofahren und Telekommunikation“ gestellt.
Ich beantworte diese Anfrage nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1):
Es gibt darüber keine österreichweite Statistik. Eine Erhebung bei allen Dienststellen
hätte einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand mit sich gebracht.
Zu den Fragen 2) bis 4):
Eine entsprechende Gesetzesinitiative fällt in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. Da gemäß § 50 VStG
mit Organstrafverfügungen Geldstrafen nur bis zu einem Betrag von S 300, -
einzuheben sind, erübrigt sich die Beantwortung dieser Frage.
Zu den Fragen 5) bis 7):
Meinen Informationen zufolge ist vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie in Aussicht genommen, verstärkte Kontrollen per Erlass anzuordnen.
Im Übrigen wurde die Kontrolle der Einhaltung des ,,Handy - Verbots“ inzwischen
durch die Rechtsprechung des VwGH erleichtert, da jede Verwendung eines Handys
ohne Freisprecheinrichtung zu Freisprechzwecken (auch ohne Zustandekommen
eines Gesprächs) als für die
Strafbarkeit als genügend angesehen wird.
Zu den Fragen 8) bis 12):
Die breite öffentliche Diskussion im Zusammenhang mit den Vorarbeiten für ein
Maßnahmenpaket zur Hebung der Verkehrssicherheit hat bereits zu einer
verstärkten Bewusstseinsbildung in diesem Bereich beigetragen. Auch das "Handy -
Verbot" war und ist immer wieder Mittelpunkt der Medienberichterstattung, die durch
diese Initiative des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für
Verkehr, Innovation und Technologie ausgelöst wurde.
Zu den Fragen 13) bis 22):
In diesen Punkten ist auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr
Innovation und Technologie und die Beantwortung der an ihn gerichteten gleich -
lautenden Fragen der Anfrage Nr. 1214/J zu verweisen.