1194/AB XXI.GP

Eingelangt am:

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben am

5.9.2000 unter der Nr. 1216/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Autofahren und Telekommunikation“ gestellt.

 

Ich beantworte diese Anfrage nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1):

Es gibt darüber keine österreichweite Statistik. Eine Erhebung bei allen Dienststellen

hätte einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand mit sich gebracht.

 

Zu den Fragen 2) bis 4):

 

Eine entsprechende Gesetzesinitiative fällt in die Zuständigkeit des

Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. Da gemäß § 50 VStG

mit Organstrafverfügungen Geldstrafen nur bis zu einem Betrag von S 300, -

einzuheben sind, erübrigt sich die Beantwortung dieser Frage.

 

Zu den Fragen 5) bis 7):

 

Meinen Informationen zufolge ist vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und

Technologie in Aussicht genommen, verstärkte Kontrollen per Erlass anzuordnen.

Im Übrigen wurde die Kontrolle der Einhaltung des ,,Handy - Verbots“ inzwischen

durch die Rechtsprechung des VwGH erleichtert, da jede Verwendung eines Handys

ohne Freisprecheinrichtung zu Freisprechzwecken (auch ohne Zustandekommen

eines Gesprächs) als für die Strafbarkeit als genügend angesehen wird.

Zu den Fragen 8) bis 12):

 

Die breite öffentliche Diskussion im Zusammenhang mit den Vorarbeiten für ein

Maßnahmenpaket zur Hebung der Verkehrssicherheit hat bereits zu einer

verstärkten Bewusstseinsbildung in diesem Bereich beigetragen. Auch das "Handy -

Verbot" war und ist immer wieder Mittelpunkt der Medienberichterstattung, die durch

diese Initiative des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für

Verkehr, Innovation und Technologie ausgelöst wurde.

 

Zu den Fragen 13) bis 22):

 

In diesen Punkten ist auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr

Innovation und Technologie und die Beantwortung der an ihn gerichteten gleich -

lautenden Fragen der Anfrage Nr. 1214/J zu verweisen.