1195/AB XXI.GP

Eingelangt am: 3.11.2000

BM f. Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben am

5.9.2000 unter der Nr. 1218/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Lenkerberechtigung für Mopedautos“ gestellt.

 

Ich beantworte diese Anfrage nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1):

 

Mit Stichtag 30.6.2000 waren im Kraftfahrzeugzentralregister 3.166 vierrädrige

Leichtkraftfahrzeuge als aufrecht zugelassen verzeichnet. Die Verteilung auf die

einzelnen Bundesländer stellt sich wie folgt dar:

 

BURGENLAND

58

KÄRNTEN

94

NIEDERÖSTERREICH

337

OBERÖSTERREICH

914

SALZBURG

32

STEIERMARK

1.286

TIROL

301

VORARLBERG

51

WIEN

93

Gesamt

3.166

 

 

Zu Frage 2):

 

Gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 des Führerscheingesetzes (FSG) ist für das Lenken

von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen keine Lenkberechtigung erforderlich. Generell

müssen Zulassungsbesitzer jeglicher Art von Kraftfahrzeugen keine

Lenkberechtigüng besitzen, sodass auch keine automationsunterstützte Verknüpfung

der Daten der Zulassungsevidenzen mit den Führerscheinregistern gesetzlich

vorgesehen ist und für die Beantwortung dieser Frage vorgenommen werden konnte.

 

Zu Frage 3):

 

Ja. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sind von der Richtlinie des Rates vom 29.7.1991

über den Führerschein (91/439/EWG in der Fassung 97/26/EG) nicht erfasst.

 

Zu Frage 4):

 

Die Zulässigkeit der Verwendung der in Rede stehenden Kraftfahrzeuge im Ausland

richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht.

 

Zu Frage 5 - 7)

 

In diesen Punkten ist auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr,

Innovation und Technologie und die Beantwortung der an ihn gerichteten gleich -

lautenden Fragen der Anfrage Nr. 1217/J zu verweisen.

 

Zu den Fragen 8) und 9):

 

„Vorstellungen“ sind keine „Gegenstände der Vollziehung“ im Sinne des Art. 52 Abs.

1 B - VG und unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Fragerecht, weshalb ich

um Verständnis dafür ersuche, dass ich von der Beantwortung dieser Frage Abstand

nehme.

 

Zu den Fragen 10) bis 14):

 

Über die hier gewünschten Daten werden im Bundesministerium für Inneres keine

Statistiken geführt.