1195/AB XXI.GP
Eingelangt am: 3.11.2000
BM f. Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben am
5.9.2000 unter der Nr. 1218/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Lenkerberechtigung für Mopedautos“ gestellt.
Ich beantworte diese Anfrage nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1):
Mit Stichtag 30.6.2000 waren im Kraftfahrzeugzentralregister 3.166 vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge als aufrecht zugelassen verzeichnet. Die Verteilung auf die
einzelnen Bundesländer stellt sich wie folgt dar:
|
BURGENLAND |
58 |
|
KÄRNTEN |
94 |
|
NIEDERÖSTERREICH |
337 |
|
OBERÖSTERREICH |
914 |
|
SALZBURG |
32 |
|
STEIERMARK |
1.286 |
|
TIROL |
301 |
|
VORARLBERG |
51 |
|
WIEN |
93 |
|
Gesamt |
3.166 |
Zu Frage 2):
Gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 des Führerscheingesetzes (FSG) ist für das Lenken
von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
keine Lenkberechtigung erforderlich. Generell
müssen Zulassungsbesitzer jeglicher Art von Kraftfahrzeugen keine
Lenkberechtigüng besitzen, sodass auch keine automationsunterstützte Verknüpfung
der Daten der Zulassungsevidenzen mit den Führerscheinregistern gesetzlich
vorgesehen ist und für die Beantwortung dieser Frage vorgenommen werden konnte.
Zu Frage 3):
Ja. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sind von der Richtlinie des Rates vom 29.7.1991
über den Führerschein (91/439/EWG in der Fassung 97/26/EG) nicht erfasst.
Zu Frage 4):
Die Zulässigkeit der Verwendung der in Rede stehenden Kraftfahrzeuge im Ausland
richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht.
Zu Frage 5 - 7)
In diesen Punkten ist auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr,
Innovation und Technologie und die Beantwortung der an ihn gerichteten gleich -
lautenden Fragen der Anfrage Nr. 1217/J zu verweisen.
Zu den Fragen 8) und 9):
„Vorstellungen“ sind keine „Gegenstände der Vollziehung“ im Sinne des Art. 52 Abs.
1 B - VG und unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Fragerecht, weshalb ich
um Verständnis dafür ersuche, dass ich von der Beantwortung dieser Frage Abstand
nehme.
Zu den Fragen 10) bis 14):
Über die hier gewünschten Daten werden im Bundesministerium für Inneres keine
Statistiken geführt.