1196/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.11.2000

BM f. soziale Sicherheit und Generationen

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Haidl -

mayr, Freundinnen und Freunde, betreffend krankenversicherungspflichtige

Beitragsielstungen für den Zeitraum 1.7.1993 bis 31.12.1999, Nr. 1191/J, wie

folgt, wobei ich einleitend auf nachstehenden Sachverhalt aufmerksam machen

möchte:

 

Bei der Neuordnung der Pflegevorsorge in Österreich im Juli 1993 wurde der grund -

sätzliche politische Entschluss gefasst, dass die Finanzierung des Pflegegeldes aus

Budgetmitteln und nicht aus Beiträgen erfolgen soll. Um Mittel zur Einstiegsfinanzie -

rung des Pflegegeldes sicherzustellen, wurden folgende finanzpolitische Maßnah -

men getroffen:

 

-  Entfall des Hilflosenzuschusses in der Pensionsversicherung,

-  Entfall ähnlicher Leistungen (z.B. Hilflosenzulage für Beamte/innen),

-  Reduzierung des Anteils der Pensionsversicherungsträger an der Krankenversi -

    cherung der Pensionisten (vermindert den Bundesbeitrag zur Pensionsversiche -

    rung),

-  Geringere Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung der Beamten/innen,

-  Umschichtung im Finanzausgleich.

 

Durch die Reduzierung des Anteils der Pensionsversicherungsträger an der Kran -

kenversicherung der Pensionisten und die Senkung der Dienstgeberbeiträge der

Beamten/innen wurden die Krankenversicherungsträger finanziell belastet. Um diese

Belastung auszugleichen, wurden folgende Maßnahmen gesetzt:

 

-  In der Krankenversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz

   (ASVG), Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und Bauern - Sozialver -

   sicherungsgesetz (BSVG) wurden zum Ausgleich der Mindereinnahmen in der

   Krankenversicherung der Pensionisten die Beitragssätze für Erwerbstätige um

   0,8 % und für Pensionisten um 0,5 % erhöht.

- In der Krankenversicherung nach dem Beamten - Kranken - und Unfallversiche -

   rungsgesetz (B-KUVG) wurden die Beiträge der Beamten/innen und Pensionisten

genau im Ausmaß der Verringerung der Dienstgeberbeiträge erhöht.

 

Diese Mehreinnahmen dienen daher nicht der Finanzierung des Pflegegeldes, son -

dern kompensieren die Mindereinnahmen der Krankenversicherungsträger.

 

Schließlich ersuche ich um Verständnis, dass meinem Ressort nicht alle Daten in der

gewünschten Gliederung, insbesondere hinsichtlich der Aufschlüsselung nach Versi -

cherungsanstalten, zur Verfügung stehen.

 

 

Fragen 1 bis 3:

 

Wie einleitend dargelegt, gibt es in der Krankenversicherung keine pflegegeldbezo -

genen Einnahmen. Weiters stehen die Daten zur ersten Frage in dieser Form nicht

zur Verfügung, da auf Grund der Höchstbeitragsgrundlage nicht immer das ganze

Einkommen beitragspflichtig ist. Es wird auch kein Prozentsatz des Krankenversiche -

rungsbeitrages zur Berechnung der Bemessungsgrundlage herangezogen.

 

Was die Beitragsänderungen in der Krankenversicherung betrifft, wurden im Bereich

des B - KUVG die Beiträge der Versicherten genau im Ausmaß der Verringerung der

Dienstgeberbeiträge erhöht (nämlich um 0,4%), sodass sich die Mehr - bzw. Minder -

einnahmen in der Krankenversicherung zwangsläufig kompensieren. In der Kranken -

versicherung nach dem ASVG, GSVG und BSVG haben sich die angesprochenen

Mehr - bzw. Mindereinnahmen schätzungsweise wie folgt entwickelt:

 

 

Beträge in Mio. S

Jahr

Mehreinnahmen Beitrags - satzerhöhung Erwerbstätige und Pensionisten

Mindereinnahmen Krankenversicherung der Pensionisten

1993

3.431

3.256

1994

7.200

6.869

1995

7.535

7.367

1996

7.727

7.896

1997

7.914

8.100

i998

8.168

8.535

1999

8.496

8.945

1993-1999

50.471

50.968

 

Frage 4:

Hinsichtlich der Anzahl der Pflegegeldbezieher für die Jahre 1993 bis 1999 (Jahres -

durchschnitt) im Bereich Sozialversicherung verweise ich auf die Beilage. Dazu kom -

men noch für die übrigen Entscheidungsträger des Bundes:

 

Jahr

Aufwand

Bezieher Dezember d.J.

1993

k.A.

24.174 Personen

1994

1,975 Mrd. S

24.711 Personen

1995

1,931 Mrd. S

26.062 Personen

1996

1,685 Mrd. S

25.231 Personen

1997

1,722 Mrd.S

25.212 Personen


 

1998

1,733 Mrd. S

26.275 Personen

1999

1,816 Mrd. S

26.063 Personen

 

Nach dem jeweiligen Bundesrechnungsabschluss wurden für den Bereich Sozialver -

sicherung folgende Mittel aufgewendet (eine Differenzierung nach Pflegegeldstufen

kann dabei nicht erfolgen):

 

Jahr

Betrag

1993

8,000 Mrd. S

1994

16,476 Mrd. S

1995

17,050 Mrd. S

1996

16,500 Mrd. S

1997

15,702 Mrd. 5

1998

16,149 Mrd. S

1999

16,838 Mrd. S

 

Fragen 5 und 6:

 

Im Juni 1993 erhielten in der Pensionsversicherung 232.274 Personen einen Hilflo -

senzuschuss. Der diesbezügliche Aufwand betrug 694 Mio.S. Eine Altersgliederung

bzw. Gliederung nach dem Geschlecht für diese Leistungsempfänger/innen ist nicht

verfügbar.

 

Frage 7:

 

Die Zahl der Hilflosenzuschussempfänger/Innen in der Pensionsversicherung hat

sich vom Dezember 1985 bis Juni 1993 wie folgt entwickelt:

 

Dezember

Zahl der HZ-Bezieher

Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in %

1985

225.702

 

1986

231.415

+2,5

1987

235.127

+1,6

1988

235.352

+0,1

1989

236.206

+0,4

1990

235.629

-0,2

1991

235.506

-0,1

1992

233.157

-1,0

1993(Juni)

232.274

-0,4

 

 

Fragen 8 und 9:

 

Schätzungen über die fiktive jährliche Steigerung der Anzahl der Hilfiosenzuschuss -

bezieher/innen in den Jahren 1994 bis 1999 liegen nicht vor.

 

Durch die Neuordnung der Pflegevorsorge wurde durch das siebenstufige System

die Möglichkeit einer differenzierten bedarfsgerechten Leistungsgewährung ge -

schaffen. Durch die Schaffung der Pflegegeldstufe 1 wurde der anspruchsberech -

tigte Personenkreis gegenüber der Regelung des Hilflosenzuschusses ausgeweitet,

sodass nunmehr mehr Personen eine Leistung infolge einer Pflegebedürftigkeit

erhalten können.

Frage 10:

 

Der Grenzbetrag für den Hilflosenzuschuss hätte sich wie folgt entwickelt:

 

Jahr

Grenzbetrag HZ in S

1994

3.077

1995

3.163

1996

3.236

1997

3.236

1998

3.279

1999

3.328

 

Frage 11:

 

Wie in der Einleitung angeführt, erfolgt die Finanzierung des Pflegegeldes aus Bud -

getmitteln und nicht aus Beiträgen. Durch das Setzen der angeführten finanzpoliti -

schen Maßnahmen kompensieren die Mehreinnahmen aus der Beitragssatzer -

höhung für Erwerbstätige und Pensionisten die Mindereinnahmen in der Kranken -

versicherung der Pensionisten.

 

Beilage