1196/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.11.2000
BM f. soziale Sicherheit und Generationen
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Haidl -
mayr, Freundinnen und Freunde, betreffend krankenversicherungspflichtige
Beitragsielstungen für den Zeitraum 1.7.1993 bis 31.12.1999, Nr. 1191/J, wie
folgt, wobei ich einleitend auf nachstehenden Sachverhalt aufmerksam machen
möchte:
Bei der Neuordnung der Pflegevorsorge in Österreich im Juli 1993 wurde der grund -
sätzliche politische Entschluss gefasst, dass die Finanzierung des Pflegegeldes aus
Budgetmitteln und nicht aus Beiträgen erfolgen soll. Um Mittel zur Einstiegsfinanzie -
rung des Pflegegeldes sicherzustellen, wurden folgende finanzpolitische Maßnah -
men getroffen:
- Entfall des Hilflosenzuschusses in der Pensionsversicherung,
- Entfall ähnlicher Leistungen (z.B. Hilflosenzulage für Beamte/innen),
- Reduzierung des Anteils der Pensionsversicherungsträger an der Krankenversi -
cherung der Pensionisten (vermindert den Bundesbeitrag zur Pensionsversiche -
rung),
- Geringere Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung der Beamten/innen,
- Umschichtung im Finanzausgleich.
Durch die Reduzierung des Anteils der Pensionsversicherungsträger an der Kran -
kenversicherung der Pensionisten und die Senkung der Dienstgeberbeiträge der
Beamten/innen wurden die Krankenversicherungsträger finanziell belastet. Um diese
Belastung auszugleichen, wurden folgende Maßnahmen gesetzt:
- In der Krankenversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz
(ASVG), Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und Bauern - Sozialver -
sicherungsgesetz (BSVG) wurden zum Ausgleich der Mindereinnahmen in der
Krankenversicherung der Pensionisten die Beitragssätze für Erwerbstätige um
0,8 % und für Pensionisten
um 0,5 % erhöht.
- In der Krankenversicherung nach dem Beamten - Kranken - und Unfallversiche -
rungsgesetz (B-KUVG) wurden die Beiträge der Beamten/innen und Pensionisten
genau im Ausmaß der Verringerung der Dienstgeberbeiträge erhöht.
Diese Mehreinnahmen dienen daher nicht der Finanzierung des Pflegegeldes, son -
dern kompensieren die Mindereinnahmen der Krankenversicherungsträger.
Schließlich ersuche ich um Verständnis, dass meinem Ressort nicht alle Daten in der
gewünschten Gliederung, insbesondere hinsichtlich der Aufschlüsselung nach Versi -
cherungsanstalten, zur Verfügung stehen.
Fragen 1 bis 3:
Wie einleitend dargelegt, gibt es in der Krankenversicherung keine pflegegeldbezo -
genen Einnahmen. Weiters stehen die Daten zur ersten Frage in dieser Form nicht
zur Verfügung, da auf Grund der Höchstbeitragsgrundlage nicht immer das ganze
Einkommen beitragspflichtig ist. Es wird auch kein Prozentsatz des Krankenversiche -
rungsbeitrages zur Berechnung der Bemessungsgrundlage herangezogen.
Was die Beitragsänderungen in der Krankenversicherung betrifft, wurden im Bereich
des B - KUVG die Beiträge der Versicherten genau im Ausmaß der Verringerung der
Dienstgeberbeiträge erhöht (nämlich um 0,4%), sodass sich die Mehr - bzw. Minder -
einnahmen in der Krankenversicherung zwangsläufig kompensieren. In der Kranken -
versicherung nach dem ASVG, GSVG und BSVG haben sich die angesprochenen
Mehr - bzw. Mindereinnahmen schätzungsweise wie folgt entwickelt:
|
|
Beträge in Mio. S |
|
|
Jahr |
Mehreinnahmen Beitrags - satzerhöhung Erwerbstätige und Pensionisten |
Mindereinnahmen Krankenversicherung der Pensionisten |
|
1993 |
3.431 |
3.256 |
|
1994 |
7.200 |
6.869 |
|
1995 |
7.535 |
7.367 |
|
1996 |
7.727 |
7.896 |
|
1997 |
7.914 |
8.100 |
|
i998 |
8.168 |
8.535 |
|
1999 |
8.496 |
8.945 |
|
1993-1999 |
50.471 |
50.968 |
Frage 4:
Hinsichtlich der Anzahl der Pflegegeldbezieher für die Jahre 1993 bis 1999 (Jahres -
durchschnitt) im Bereich Sozialversicherung verweise ich auf die Beilage. Dazu kom -
men noch für die übrigen Entscheidungsträger des Bundes:
|
Jahr |
Aufwand |
Bezieher Dezember d.J. |
|
1993 |
k.A. |
24.174 Personen |
|
1994 |
1,975 Mrd. S |
24.711 Personen |
|
1995 |
1,931 Mrd. S |
26.062 Personen |
|
1996 |
1,685 Mrd. S |
25.231 Personen |
|
1997 |
1,722 Mrd.S |
25.212 Personen |
|
1998 |
1,733 Mrd. S |
26.275 Personen |
|
1999 |
1,816 Mrd. S |
26.063 Personen |
Nach dem jeweiligen Bundesrechnungsabschluss wurden für den Bereich Sozialver -
sicherung folgende Mittel aufgewendet (eine Differenzierung nach Pflegegeldstufen
kann dabei nicht erfolgen):
|
Jahr |
Betrag |
|
1993 |
8,000 Mrd. S |
|
1994 |
16,476 Mrd. S |
|
1995 |
17,050 Mrd. S |
|
1996 |
16,500 Mrd. S |
|
1997 |
15,702 Mrd. 5 |
|
1998 |
16,149 Mrd. S |
|
1999 |
16,838 Mrd. S |
Fragen 5 und 6:
Im Juni 1993 erhielten in der Pensionsversicherung 232.274 Personen einen Hilflo -
senzuschuss. Der diesbezügliche Aufwand betrug 694 Mio.S. Eine Altersgliederung
bzw. Gliederung nach dem Geschlecht für diese Leistungsempfänger/innen ist nicht
verfügbar.
Frage 7:
Die Zahl der Hilflosenzuschussempfänger/Innen in der Pensionsversicherung hat
sich vom Dezember 1985 bis Juni 1993 wie folgt entwickelt:
|
Dezember |
Zahl der HZ-Bezieher |
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in % |
|
1985 |
225.702 |
|
|
1986 |
231.415 |
+2,5 |
|
1987 |
235.127 |
+1,6 |
|
1988 |
235.352 |
+0,1 |
|
1989 |
236.206 |
+0,4 |
|
1990 |
235.629 |
-0,2 |
|
1991 |
235.506 |
-0,1 |
|
1992 |
233.157 |
-1,0 |
|
1993(Juni) |
232.274 |
-0,4 |
Fragen 8 und 9:
Schätzungen über die fiktive jährliche Steigerung der Anzahl der Hilfiosenzuschuss -
bezieher/innen in den Jahren 1994 bis 1999 liegen nicht vor.
Durch die Neuordnung der Pflegevorsorge wurde durch das siebenstufige System
die Möglichkeit einer differenzierten bedarfsgerechten Leistungsgewährung ge -
schaffen. Durch die Schaffung der Pflegegeldstufe 1 wurde der anspruchsberech -
tigte Personenkreis gegenüber der Regelung des Hilflosenzuschusses ausgeweitet,
sodass nunmehr mehr Personen eine Leistung infolge einer Pflegebedürftigkeit
erhalten können.
Frage 10:
Der Grenzbetrag für den Hilflosenzuschuss hätte sich wie folgt entwickelt:
|
Jahr |
Grenzbetrag HZ in S |
|
1994 |
3.077 |
|
1995 |
3.163 |
|
1996 |
3.236 |
|
1997 |
3.236 |
|
1998 |
3.279 |
|
1999 |
3.328 |
Frage 11:
Wie in der Einleitung angeführt, erfolgt die Finanzierung des Pflegegeldes aus Bud -
getmitteln und nicht aus Beiträgen. Durch das Setzen der angeführten finanzpoliti -
schen Maßnahmen kompensieren die Mehreinnahmen aus der Beitragssatzer -
höhung für Erwerbstätige und Pensionisten die Mindereinnahmen in der Kranken -
versicherung der Pensionisten.
Beilage
