1199/AB XXI.GP
Eingelangt am: 3.11.2000
BM f. soziale Sicherheit und Generationen
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentari -
sche Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde, betreffend
Kündigung eines behinderten Mitarbeiters im Ministerbüro, Nr. 1286/J, wie folgt:
Fragen 1, 3 und 5:
Der in der Anfrage angesprochene Behindertenreferent nimmt weiterhin eine Behin -
dertenplanstelle ein, übt seine Tätigkeit aber nicht mehr im Ministerbüro, sondern mit
seiner Zustimmung im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Wien Nieder -
österreich Burgenland aus.
Die Vorbildwirkung im Behindertenbereich gewinnt das Bundesministerium für so -
ziale Sicherheit und Generationen durch eine erhebliche Übererfüllung der Pflicht -
zahl an zu beschäftigenden begünstigten Behinderten im Ressort. Diese vielen be -
hinderten Menschen bringen ihre Erfahrungen auch in die tägliche Arbeit ein. Das
schon bisher dokumentierte Engagement für behinderte Menschen kann deshalb
auch in Zukunft bestmöglich umgesetzt werden, weshalb es keiner Nachbesetzung
im Kabinett bedarf.
Frage 2:
Da - wie bereits ausgeführt - das Dienstverhältnis des Behindertenreferenten nach
wie vor aufrecht ist, wurden keine Bestimmungen des Behinderteneinstellungs -
gesetzes verletzt.
Frage 4:
Innerhalb der Amtszeit von Frau Dr. SICKL haben neun Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
und eine Sekretariatskraft das Ministerbüro wieder verlassen, davon war ein Mitar -
beiter behindert.