1199/AB XXI.GP

Eingelangt am: 3.11.2000

BM f. soziale Sicherheit und Generationen

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentari -

sche Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde, betreffend

Kündigung eines behinderten Mitarbeiters im Ministerbüro, Nr. 1286/J, wie folgt:

 

Fragen 1, 3 und 5:

 

Der in der Anfrage angesprochene Behindertenreferent nimmt weiterhin eine Behin -

dertenplanstelle ein, übt seine Tätigkeit aber nicht mehr im Ministerbüro, sondern mit

seiner Zustimmung im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Wien Nieder -

österreich Burgenland aus.

 

Die Vorbildwirkung im Behindertenbereich gewinnt das Bundesministerium für so -

ziale Sicherheit und Generationen durch eine erhebliche Übererfüllung der Pflicht -

zahl an zu beschäftigenden begünstigten Behinderten im Ressort. Diese vielen be -

hinderten Menschen bringen ihre Erfahrungen auch in die tägliche Arbeit ein. Das

schon bisher dokumentierte Engagement für behinderte Menschen kann deshalb

auch in Zukunft bestmöglich umgesetzt werden, weshalb es keiner Nachbesetzung

im Kabinett bedarf.

 

Frage 2:

 

Da - wie bereits ausgeführt - das Dienstverhältnis des Behindertenreferenten nach

wie vor aufrecht ist, wurden keine Bestimmungen des Behinderteneinstellungs -

gesetzes verletzt.

Frage 4:

 

Innerhalb der Amtszeit von Frau Dr. SICKL haben neun Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

und eine Sekretariatskraft das Ministerbüro wieder verlassen, davon war ein Mitar -

beiter behindert.