120/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 180/J betreffend das 15
Milliarden - Schilling - Paket für den Straßenbau in Niederösterreich, welche die Abgeordneten
Heinzl, Parnigoni, Gusenbauer, Rada, Kummerer, Heinisch - Hosek und Genossen am 15.
Dezember 1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Am 26. Februar 1999 habe ich im Beisein von Herrn Landeshauptmann Dr. Pröll und
Vizebürgermeister Dr. Görg die Studie über das Straßennetz im Donaueuropäischen Raum
anlässlich einer Pressekonferenz vorgestellt. Diese GSD - Studie beinhaltet in Niederösterreich
einen autobahnmäßigen Ausbau des Schnellstraßenringes um Wien, der Verbindung nach
Brünn, der Verbindung nach Znaim, der Verbindung nach Krems mit einer Donaubrücke
Traismauer und der Spange Kittsee.
Die hiefür nötigen Kosten wurden mit S 15 Mrd. angeschätzt und vorgeschlagen, die
Finanzierung im Wesentlichen über Mauten der ASFINAG sicherzustellen.
In der vorigen, vom Nationalrat beschlossenen, Bundesstraßengesetznovelle wurden folgende
Straßenzüge aufgenommen bzw. neu definiert:
Die A 5 Nordautobahn, Richtung Brunn
Die B 305 als Nordumfahrung Wiens
Die B 303 als Weinviertlerstraße Richtung Znaim
Die B 304 als Verlängerung der A 22 Richtung Krems
Die S 33 mit einer Donaubrücke Traismauer
Die B 307 Spange Kittsee.
Derzeit sind Korridoruntersuchungen im Gange, um die Trassenführung festlegen zu können.
Im weiteren Planungsprozess wird die ASFINAG aufgefordert werden, entsprechende
Finanzierungskonzepte durch Maut und allfällig erforderlich Bundeszuschüsse zu erstellen.
Erst danach können vertragliche Festlegungen über die Übernahme der Strecken durch die
ASFINAG und die weiteren Planungsschritte einschließlich
Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Der gesamte Planungsprozess wird
erfahrungsgemäß mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Da die Planung und die Errichtung der S 34 mit dem Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1997
an die ASFINAG übertragen wurden, sind derzeit keine weiteren Vereinbarungen
erforderlich.