120/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 180/J betreffend das 15

Milliarden - Schilling - Paket für den Straßenbau in Niederösterreich, welche die Abgeordneten

Heinzl, Parnigoni, Gusenbauer, Rada, Kummerer, Heinisch - Hosek und Genossen am 15.

Dezember 1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Am 26. Februar 1999 habe ich im Beisein von Herrn Landeshauptmann Dr. Pröll und

Vizebürgermeister Dr. Görg die Studie über das Straßennetz im Donaueuropäischen Raum

anlässlich einer Pressekonferenz vorgestellt. Diese GSD - Studie beinhaltet in Niederösterreich

einen autobahnmäßigen Ausbau des Schnellstraßenringes um Wien, der Verbindung nach

Brünn, der Verbindung nach Znaim, der Verbindung nach Krems mit einer Donaubrücke

Traismauer und der Spange Kittsee.

Die hiefür nötigen Kosten wurden mit S 15 Mrd. angeschätzt und vorgeschlagen, die

Finanzierung im Wesentlichen über Mauten der ASFINAG sicherzustellen.

 

In der vorigen, vom Nationalrat beschlossenen, Bundesstraßengesetznovelle wurden folgende

Straßenzüge aufgenommen bzw. neu definiert:

 

Die A 5 Nordautobahn, Richtung Brunn

Die B 305 als Nordumfahrung Wiens

Die B 303 als Weinviertlerstraße Richtung Znaim

Die B 304 als Verlängerung der A 22 Richtung Krems

Die S 33 mit einer Donaubrücke Traismauer

Die B 307 Spange Kittsee.

 

 

Derzeit sind Korridoruntersuchungen im Gange, um die Trassenführung festlegen zu können.

Im weiteren Planungsprozess wird die ASFINAG aufgefordert werden, entsprechende

Finanzierungskonzepte durch Maut und allfällig erforderlich Bundeszuschüsse zu erstellen.

Erst danach können vertragliche Festlegungen über die Übernahme der Strecken durch die

ASFINAG und die weiteren Planungsschritte einschließlich

Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Der gesamte Planungsprozess wird

erfahrungsgemäß mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Da die Planung und die Errichtung der S 34 mit dem Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1997

an die ASFINAG übertragen wurden, sind derzeit keine weiteren Vereinbarungen

erforderlich.