1203/AB XXI.GP

Eingelangt am: 3.11.2000

BM f. öffentliche Leistung und Sport

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER

 

Parlament

1017 Wien                                                                           Wien, am 3. November 2000/IP - mk

 

 

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Josef Cap und Genossen haben am

5. September 2000 unter der Nr. 1182/J an mich eine schriftliche

Parlamentarische Anfrage betreffend „den Regierungsbeauftragten für EU-

Erweiterungsfragen“ gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

 

Das parlamentarische lnterpellationsrecht des Art. 52 Bundes - Verfassungsgesetz

in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 bezieht sich auf den

gesetzlichen Wirkungsbereich des befragten Organs im Sinne des § 2

Bundesministeriengesetz 1986. Da die gegenständliche Anfrage keine Tätigkeiten

der Geschäftsführung der Vizekanzlerin zum Gegenstand hat, ersuche ich um

Verständnis, dass ich von einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage

absehe.

 

                                               Mit freundlichen Grüßen

                                                              

                                                    


 

In der Anlage wird die Beilage zur Anfragebeantwortung 1185/AB übermittelt.

Es wird ersucht, diese der Anfragebeantwortung anzuschließen.