1203/AB XXI.GP
Eingelangt am: 3.11.2000
BM f. öffentliche Leistung und Sport
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. November 2000/IP - mk
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Josef Cap und Genossen haben am
5. September 2000 unter der Nr. 1182/J an mich eine schriftliche
Parlamentarische Anfrage betreffend „den Regierungsbeauftragten für EU-
Erweiterungsfragen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Das parlamentarische lnterpellationsrecht des Art. 52 Bundes - Verfassungsgesetz
in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 bezieht sich auf den
gesetzlichen Wirkungsbereich des befragten Organs im Sinne des § 2
Bundesministeriengesetz 1986. Da die gegenständliche Anfrage keine Tätigkeiten
der Geschäftsführung der Vizekanzlerin zum Gegenstand hat, ersuche ich um
Verständnis, dass ich von einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage
absehe.
Mit freundlichen Grüßen
In der Anlage wird die Beilage zur Anfragebeantwortung 1185/AB übermittelt.
Es wird ersucht, diese der Anfragebeantwortung anzuschließen.