1205/AB XXI.GP

Eingelangt am: 3.11.2000

Bundeskanzler

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap und Genossen haben am 5. September

2000 unter der Nr. 1181/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend den Regierungsbeauftragten für EU - Erweiterungsfragen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Dr. Erhard Busek berät das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im

Zusammenhang mit der EU - Erweiterung insbesondere bei der innerösterreichischen

Verhandlung und Formulierung von Verhandlungsrichtlinien und - positionen und in -

formiert das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten über Anliegen und

Haltungen der Beitrittskandidaten.

 

Zu Frage 2:

Das parlamentarische Interpellationsrecht des Art. 52 Bundes - Verfassungsgesetz in

Verbindung mit §§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 bezieht sich auf den gesetz -

lichen Wirkungsbereich des befragten Organs im Sinne des § 2 Bundesministerien -

gesetz 1986.

 

Ich darf feststellen, daß die Frage 2 der gegenständlichen Anfrage keine Tätigkeiten

der Geschäftsführung von Mitgliedern der Bundesregierung und der ihnen unter -

stellten Organe zum Gegenstand hat. Somit liegen keine Angelegenheiten meines

gesetzlichen Wirkungsbereiches vor.

 

Zu Frage 3:

Nein.

Zu Frage 4: Ja,

Dr. Erhard Busek wurde am 7. März 2000 von der Bundesministerin für auswärtige

Angelegenheiten aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung der Bundesregierung

zum Beauftragten für Fragen im Zusammenhang mit der EU - Erweiterung bestellt.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Aufgabe von Dr. Erhard Busek ist es insbesondere, in enger Zusammenarbeit und

Koordination mit dem verhandlungsführenden Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten durch Kontakte die österreichische Position den Beitrittskandidaten

nahezubringen und verständlich zu machen, in den Medien und der Öffentlichkeit der

Beitrittskandidaten diese Positionen durch Vorträge, Interviews, Pressekonferenzen

usw. darzulegen und zu erläutern, das Bundesministerium für auswärtige Angelegen -

heiten über Anliegen und Haltungen der Beitrittskandidaten im Zusammenhang mit

der Erweiterung zu informieren.

 

Zu Frage 7:

Für den Bund entstehen lediglich Reisekosten. Diese werden vom Bundesminis -

terium für auswärtige Angelegenheiten getragen.

 

Zu Frage 8:

Die Bundesregierung bekennt sich im Sinne ihres Regierungsprogramms zur Er -

weiterung der Europäischen Union und handelt auch danach. Es gibt keinerlei An -

zeichen dafür, daß die Glaubwürdigkeit Österreichs in der Frage der Erweiterung

beeinträchtigt ist.