1206/AB XXI.GP
Eingelangt am: 3.11.2000
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossen haben am 5. Septem -
ber 2000 unter der Nr. 1219/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be -
treffend Fördergelder an den Jewish Welcome Service (JWS) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Tätigkeit des Jewish Welcome Service wurde und wird vom
Bundeskanzleramt zweifellos für sinnvoll erachtet.
Zu Frage 2:
Die weitere Förderung wird insbesondere von den zur Verfügung stehenden
finanziellen Mitteln abhängen.
Zu Frage 3:
Auf die Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
Zu Frage 4:
Vom Bundeskanzleramt wurde neben der Besuchsaktion auch andere Projekte
gefördert.
Das Jewish Welcome Service erhielt durch das Bundeskanzleramt Förderungsmittel
in folgender Höhe:
Besuchsaktion Informationsstelle Sonstige
1995 S 0, -- S 0, --
1996 S 2,728.000, -- S 110.000, --
1997 S 2,323.000, -- S 330.000, -- S 750.000, --
Aktion March of the Living
1998 S 2,103.000, -- S 330.000, -- S 750.000, --
Aktion March of the Living
S 60.000, --
Besuchsaktion Jugendliche
1999 S 2,460.000, -- 5 380.000, --.
Zu Frage 5:
Im Bundesvoranschlag für das Jahr 2000 sind S 500.000, -- für Zwecke des Jewish
Welcome Service vorgesehen. Durch Umschichtungen ist es gelungen, dem JWS
Förderungszusagen für das Jahr 2000 in Höhe von insgesamt 5 1,280.000,-- zu
geben, und zwar:
S 380.000, -- für die Informationsstelle und
S 900.000, -- für das Besuchsprogramm.
Zu Frage 6:
Die Förderungsmittel gemäß Ziffer 5 wurden bereits zur Gänze ausbezahlt.
Zu Frage 7:
Insgesamt sind im Bundesvoranschlag für das Jahr 2000 für den Bereich des Bun -
deskanzleramtes, Kapitel 10, Zentralleitung, S 45,431.000, -- für Förderungen veran -
schlagt.
Zu Frage 8:
Hiezu kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.
Zu Frage 9:
Nach Beschlußfassung über das Bundesfinanzgesetz 2001.
Zu Frage 10:
Die Kürzung der Förderungsmittel des Bundeskanzleramtes ergibt sich zwangsläufig
aus den Kürzungen von Budgetmitteln im jeweiligen Bundesfinanzgesetz. Diese Kür -
zungen muß das Bundeskanzleramt auf die
von ihm geförderten Projekte umlegen.
Zu den Fragen 11 bis 13:
Grundsätzlich ja, zumal das Bundeskanzleramt bemüht ist, auch zukünftig die Akti -
vitäten des Jewish Welcome Service projektbezogen finanziell zu unterstützen.