1208/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27.11.2000
BM f. soziale Sicherheit und Generationen
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentari -
sche Anfrage der Abgeordneten Werner Miedl und Kollegen betreffend die drin -
gend notwendige Installierung eines weiteren Linearbeschleunigers für die
„Universitätsklinik für Strahlentherapie - Radioonkologie“ am LKH Graz, Nr.
1254/J, wie folgt:
Frage 1:
Die derzeitige apparative Ausstattung mit Strahlengeräten im LKH Graz wird seitens
meines Ministeriums ebenfalls als den gegebenen Anforderungen nicht entspre -
chend eingeschätzt.
Der Entwurf für die Revision des Österreichischen Krankenanstalten - und Großge -
räteplanes per 1.1.2001 sieht daher für das Landeskrankenhaus Graz die Installie -
rung eines vierten Linearbeschleunigers vor.
Frage 2:
Die Beschaffung von Geräten am LKH Graz - Universitätskliniken hat durch den zu -
ständigen Krankenanstaltenträger, die Steiermärkische Krankenanstalten GesmbH.,
zu erfolgen, wobei dieser auch Eigentümer der Geräte ist.
Die Frage der konkreten lnvestitionspläne des Bundes für Universitätskliniken fällt,
soweit sie den Ersatz der Mehrkosten aus Lehre und Forschung betrifft, nicht in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen. Für
die betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten
sowie die Angelegenheiten der Ko -
stenbeteiligung des Bundes an der Errichtung, Ausgestaltung und den Betrieb von
Universitätskliniken liegt seit der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 die Zustän -
digkeit beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Frage 3:
Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen wird sich in seinem
Zuständigkeitsbereich in den Verhandlungen zur Revision des Österreichischen
Krankenanstalten - und Großgeräteplanes per 1.1.2001 für die Umsetzung des Plan -
entwurfes, d.h. also für einen vierten Linearbeschleuniger am LKH Graz, einsetzen.
Der Österreichische Krankenanstalten - und Großgeräteplan (ÖKAP/GGP) ist aller -
dings zwischen dem Bund und allen Bundesländern bzw. betreffend Standortfragen
zwischen dem Bund und dem jeweils betroffenen Bundesland zu verhandeln und zu
vereinbaren. Diese Verhandlungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
Frage 4:
Derzeit sind mir keine Gründe bekannt, welche die Aufstellung eines vierten Linear -
beschleunigers im LKH Graz behindern sollten. Es wird davon ausgegangen, dass
im Rahmen der Verhandlungen zur Revision des ÖKAP/GGP zwischen dem Bund
und dem Land Steiermark Einvernehmen über die Vorhaltung eines zusätzlichen
Linearbeschleunigers am LKH Graz erreicht werden kann und der zuständige Kran -
kenanstaltenträger in der Folge die erforderlichen lnvestitionsmaßnahmen in die
Wege leiten wird.
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Der Bundesminister: