121/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 213/J betreffend Schutz der

Menschenrechte in Österreich, welche die Abgeordneten Mag. Schweitzer und Kollegen am

16. Dezember 1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Ja, ich teile die Auffassung, daß der Schutz der Menschenrechte ein wichtiges, politisches

Ziel ist.

 

 

Antwort zu den Punkten 2, 4 und 6 der Anfrage:

 

Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist es in den letzten drei Jahren zu

keinen Verletzungen der Menschenrechte gekommen. Es sind auch keine Defizite in

Menschenrechtsfragen aufgetreten.

Antwort zu den Punkten 3, 5 und 7 der Anfrage:

 

Selbstverständlich werden die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten eingehalten.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Bundesregierung beschloß aufgrund des Menschenrechtsjahres 1998 ein Nationalkomitee

einzuberufen, um die Wechselwirkung zwischen den internationalen Aspekten des

Menschenrechtsjahres und der nationalen menschenrechtlichen Diskussion zu stärken und die

entsprechenden nationalen Aktivitäten zu koordinieren. Seitens des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten wurde ein Menschenrechtsbeauftragter nominiert.