121/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 213/J betreffend Schutz der
Menschenrechte in Österreich, welche die Abgeordneten Mag. Schweitzer und Kollegen am
16. Dezember 1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Ja, ich teile die Auffassung, daß der Schutz der Menschenrechte ein wichtiges, politisches
Ziel ist.
Antwort zu den Punkten 2, 4 und 6 der Anfrage:
Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist es in den letzten drei Jahren zu
keinen Verletzungen der Menschenrechte gekommen. Es sind auch keine Defizite in
Menschenrechtsfragen aufgetreten.
Antwort zu den Punkten 3, 5 und 7 der Anfrage:
Selbstverständlich werden die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten eingehalten.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die Bundesregierung beschloß aufgrund des Menschenrechtsjahres 1998 ein Nationalkomitee
einzuberufen, um die Wechselwirkung zwischen den internationalen Aspekten des
Menschenrechtsjahres und der nationalen menschenrechtlichen Diskussion zu stärken und die
entsprechenden nationalen Aktivitäten zu koordinieren. Seitens des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten wurde ein Menschenrechtsbeauftragter nominiert.