1210/AB XXI.GP

Eingelangt am:

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1190/J - NR/2000, betreffend Schuhwerk

von KraftfahrzeuglenkerInnen, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und

Freunde am 5. September 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zu Frage 1:

Es bestehen keine statistischen Aufzeichnungen über die Anzahl von

Verkehrsunfällen, die in kausalem Zusammenhang mit dem Tragen von

ungeeignetem Schuhwerk stehen. Auch sonst liegen mir keine Informationen vor,

aus denen sich der Schluss ziehen ließe, dass das Tragen bestimmter Schuhe oder

das Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne Schuhe als Unfallursache einen

signifikanten Anteil am Unfallgeschehen hat.

 

Zu den Fragen 2, 3 und 6:

Weder ist das Tragen bestimmter Schuhe beim Lenken von Kraftfahrzeugen

verboten oder vorgeschrieben noch besteht ein Verbot, ohne Schuhe ein

Kraftfahrzeug zu lenken.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Da - wie in der Antwort zu Frage 1 bereits erwähnt - die Fußbekleidung von

Kraftfahrzeuglenkerinnen und  - lenkern hinsichtlich möglicher Unfallursachen bisher

nicht als relevante Größe in Erscheinung getreten ist, besteht kein Anlass zur

Änderung der bestehenden Rechtslage.