1210/AB XXI.GP
Eingelangt am:
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1190/J - NR/2000, betreffend Schuhwerk
von KraftfahrzeuglenkerInnen, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde am 5. September 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Zu Frage 1:
Es bestehen keine statistischen Aufzeichnungen über die Anzahl von
Verkehrsunfällen, die in kausalem Zusammenhang mit dem Tragen von
ungeeignetem Schuhwerk stehen. Auch sonst liegen mir keine Informationen vor,
aus denen sich der Schluss ziehen ließe, dass das Tragen bestimmter Schuhe oder
das Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne Schuhe als Unfallursache einen
signifikanten Anteil am Unfallgeschehen hat.
Zu den Fragen 2, 3 und 6:
Weder ist das Tragen bestimmter Schuhe beim Lenken von Kraftfahrzeugen
verboten oder vorgeschrieben noch besteht ein Verbot, ohne Schuhe ein
Kraftfahrzeug zu lenken.
Zu den Fragen 4 und 5:
Da - wie in der Antwort zu Frage 1 bereits erwähnt - die Fußbekleidung von
Kraftfahrzeuglenkerinnen und - lenkern hinsichtlich möglicher Unfallursachen bisher
nicht als relevante Größe in Erscheinung getreten ist, besteht kein Anlass zur
Änderung der bestehenden Rechtslage.