1213/AB XXI.GP
Eingelangt am:
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1208/J betreffend
die ausständigen Zahlungen des Bundessozialamtes an die Kursträger des
Arbeitsmarktservice, welche die Abgeordneten Dr. Einem und Genossen am
5. September 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Im Bereich des Arbeitsmarktservices Wien kam es im Juni 2000 kurzzeitig zu einem
Liquiditätsengpass. Ausgelöst wurde dieser Engpass dadurch, dass erhöhte
Zahlungserfordernisse bei der Geldanforderung nicht in vollem Ausmaß
berücksichtigt wurden. Dies führte zu einer Verschiebung von einzelnen für Juni
2000 geplanten Zahlungen in den Monat Juli 2000.
Die offenen Verbindlichkeiten wurden jedoch mit einer maximal dreiwöchigen
Nachfrist beglichen.
Aus historischen wie auch aus Gründen der Praktikabilität führt die Buchhaltung des
Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen im Auftrag des
Arbeitsmarktservice Wien die Zahlungsabwicklung durch. Ansonsten liegt das
Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen außerhalb des
Verantwortungsbereiches des
Arbeitsmarktservices.
Die in den letzten Jahren entwickelten Budgetüberwachungs - und
steuerungsinstrumente garantieren einen friktionsfreien Ablauf im Bereich der
Liquiditätsplanung und - administration. Dies bedeutet, dass seitens des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit keine Maßnahmen erforderlich sind.