1213/AB XXI.GP

Eingelangt am:

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1208/J betreffend

die ausständigen Zahlungen des Bundessozialamtes an die Kursträger des

Arbeitsmarktservice, welche die Abgeordneten Dr. Einem und Genossen am

5. September 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:

 

Im Bereich des Arbeitsmarktservices Wien kam es im Juni 2000 kurzzeitig zu einem

Liquiditätsengpass. Ausgelöst wurde dieser Engpass dadurch, dass erhöhte

Zahlungserfordernisse bei der Geldanforderung nicht in vollem Ausmaß

berücksichtigt wurden. Dies führte zu einer Verschiebung von einzelnen für Juni

2000 geplanten Zahlungen in den Monat Juli 2000.

Die offenen Verbindlichkeiten wurden jedoch mit einer maximal dreiwöchigen

Nachfrist beglichen.

 

Aus historischen wie auch aus Gründen der Praktikabilität führt die Buchhaltung des

Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen im Auftrag des

Arbeitsmarktservice Wien die Zahlungsabwicklung durch. Ansonsten liegt das

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen außerhalb des

Verantwortungsbereiches des Arbeitsmarktservices.

Die in den letzten Jahren entwickelten Budgetüberwachungs -  und

steuerungsinstrumente garantieren einen friktionsfreien Ablauf im Bereich der

Liquiditätsplanung und  - administration. Dies bedeutet, dass seitens des

Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit keine Maßnahmen erforderlich sind.