1215/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.11.2000

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1220/J betreffend

Freies Gewerbe - Lenken von Kraftfahrzeugen II, welche die Abgeordneten Mag.

Maier und Genossen am 5. September 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Ämter der Landesregierungen haben erhoben, wie viele Gewerbeberechtigungen

für das Lenken von Kraftfahrzeugen in ihrem Bereich existieren. Die Nichtigerklärung

einer Gewerbeberechtigung ist grundsätzlich in das Ermessen der sachlich in

Betracht kommenden Oberbehörde gestellt. In den vorliegenden Fällen ist der

Landeshauptmann zuständig. Die Ämter der Landesregierungen sind mit möglichster

Schonung erworbener Rechte vorgegangen. Die Nichtigerklärung einer

Gewerbeberechtigung kann unter Umständen die Existenzgrundlage des

Gewerbeinhabers beseitigen, jedoch sollte danach getrachtet werden,

Missbrauchsmöglichkeiten zu vermeiden.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Im Burgenland wurden zwei einschlägige Gewerbeberechtigungen für nichtig erklärt.

In den anderen Bundesländern wurde bislang keine Nichtigerklärung

ausgesprochen.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Überprüfung durch die Ämter der Landesregierungen ist abgeschlossen.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Zum Stichtag 1. September 2000 sind 105 aufrechte Gewerbeberechtigungen im

Zentralen Gewerberegister registriert, in deren Wortlaut der Ausdruck „Lenken von

Kraftfahrzeugen“ aufscheint. Diese verteilen sich auf die einzelnen Bundesländer wie

folgt:

 

Kärnten: 1

Niederösterreich: 21

Oberösterreich: 7

Salzburg: 7

Steiermark: 25

Tirol: 1

Vorarlberg: 43

 

Zum Stichtag 14. März 2000 wurden 92 aufrechte Gewerbeberechtigungen

festgestellt. Die Erhöhung der Anzahl der registrierten Gewerbeberechtigungen

ergibt sich daraus, dass zum 14. März 2000 eine Anzahl von

Gewerbeberechtigungen zwar bereits begründet, jedoch noch nicht an das Zentrale

Gewerberegister gemeldet war. Jedenfalls wurden seit dem Erlaß des BMWA, Ende

April 2000 keine weiteren einschlägigen Gewerbeberechtigungen in das

Gewerberegister eingetragen.