1216/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.11.2000
BM für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1222/J betreffend
EUGH zu § 53a Abs. 2 GewO - Gesetzesänderung (GewO), welche die
Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 5. September 2000 an mich richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
§ 53a Abs. 2 GewO 1994 wurde mit Ziffer 6a des Bundgesetzes BGBl. I Nr.88/2000
ersatzlos aus dem Rechtsbestand entfernt; diese Änderung der Gewerbeordnung
1994 ist am 10. August 2000 kundgemacht worden.