1216/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.11.2000

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1222/J betreffend

EUGH zu § 53a Abs. 2 GewO - Gesetzesänderung (GewO), welche die

Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am 5. September 2000 an mich richteten,

stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

§ 53a Abs. 2 GewO 1994 wurde mit Ziffer 6a des Bundgesetzes BGBl. I Nr.88/2000

ersatzlos aus dem Rechtsbestand entfernt; diese Änderung der Gewerbeordnung

1994 ist am 10. August 2000 kundgemacht worden.