1219/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.11.2000
BM für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1228/J betreffend
Mogelpackungsverordnung - Konsumentenschutz, welche die Abgeordneten Mag.
Maier und Genossen am 5. September 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:
Eine Verordnung betreffend den Befüllungsgrad von Fertigpackungen wurde bislang
nicht erlassen, da dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit keine konkreten
Fälle mitgeteilt werden konnten, auf Grund derer ein Bedarf nach Erlassung einer
solchen Verordnung bestanden hätte.
Sollte ein konkreter Bedarf nach einer derartigen offenkundig werden, könnte ein
entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller betroffenen Kreise erstellt werden.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Beschwerden nach § 6a UWG 1984 unterliegen dem Rechtszug der zuständigen
Gerichte.