1224/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.11.2000
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1221/J - NR/2000, betreffend Sicherung von
Erhaltung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur der Mariazellerbahn mit Mitteln des
Bundes, die die Abgeordneten Heinzl, Anna Huber und Genossen am 5. September 2000 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Einem Antrag der ÖBB auf Einstellung der Mariazellerbahn werde ich nur dann zustimmen,
wenn ein zeitlich und sachlich reibungsloser Übergang des Betriebes dieser Strecke auf
Dritte gewährleistet ist.
Zu Frage 2:
Eine Weisung an die ÖBB, Eigentümer der Infrastruktur zu bleiben, erübrigt sich dann, wenn
eine Ausschreibung der Strecke zu einem positiven Ergebnis führt und ein Dritter die Strecke
übernehmen möchte. Diesem werden selbstverständlich Förderungsmöglichkeiten zur
Verfügung stehen, wobei derzeit eine Kostenbeteiligung des Bundes in Höhe von 80 % der
Infrastrukturkosten in Diskussion steht - das Land NÖ müßte den Rest übernehmen.
Zu Frage 3:
Mein Interesse ist der Weiterbetrieb der Mariazellerbahn und nicht ein bestimmtes
Beteiligungverhältnis der ÖBB an einem neuen Betreiberunternehmen. Daher gibt es keinen
Grund für eine Weisung an die ÖBB, sich mit einem bestimmten Anteil an einer zukünftigen
Gesellschaft zu beteiligen
Zu Frage 4:
Ich habe die ÖBB bereits angewiesen, bis zur allfälligen Übernahme der Strecke durch Dritte
die Strecke aufrechtzuerhalten und auch alles zu unterlassen, was eine faktische Übernahme
durch Dritte unmöglich machen oder erschweren würde. Dies bezieht sich selbstverständlich
auch auf die Erhaltung des Wagenmaterials.
Zu Frage 5:
Ich verweise auf die Antwort zu Frage 2.
Zu Frage 6:
Es wurde schon bisher kein bestimmter Betrag aus dem Bundesbudget für die
Mariazellerbahn zur Verfügung gestellt, sondern die Infrastruktur aus dem laufenden Budget
für Infrastruktur insgesamt mitbedeckt. Es ist daher ein genauer Betrag für die
Infrastrukturkosten der Mariazellerbahn nicht bekannt und erst recht nicht ist es möglich, die
Infrastrukturkosten eines allfälligen neuen Betreibers jetzt schon zu kennen. Die Ermittlung
dieser künftigen Infrastrukturkosten wird daher erst dann möglich sein, wenn das Ergebnis
der folgenden Ausschreibung vorliegt. Für 2001 wird die Infrastruktur der Mariazellerbahn
bis zu einer Übernahme durch Dritte wie bisher aus dem Infrastrukturbudget im Kapitel 65
finanziert werden.
Zu Frage 7:
Dies wird vom neuen Betreiber abhängen.
Zu Frage 8:
Ja.
Zu Frage 9:
Da der Güterverkehr bereits rechtsgültig seit längerem eingestellt ist, stellt sich diese Frage
nicht. Wenn ein neuer Betreiber den Güterverkehr wiederaufnehmen will, kann er dies
jederzeit beantragen.
Zu Frage 10:
Die Mittel für die Erhaltung der Infrastruktur werden wie bisher aus dem allgemeinen ÖBB -
Infrastrukturbudget zur Verfügung gestellt. Allfällige neue Maßnahmen wären vom neuen
Betreiber vorzuschlagen.