1228/AB XXI.GP

Eingelangt am:13.11.2000

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1259/J - NR/2000, betreffend Umfahrung

Lambach im Bezirk Wels Land, die die Abgeordneten Oberhaidinger und GenossInnen

am 20. September 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Für die Erstellung des Bedarfsprogrammes 1999 hat das Amt der

Oberösterreichischen Landesregierung ohne nähere Begründungen das

Bauvorhaben Lambach mit Gesamtkosten von 60 Mio. S an 28. Stelle (von

insgesamt 29) für die Stufe 1 gemeldet und damit den für die Stufe 1 vom

seinerzeitigen Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten vorgegebenen

Finanzrahmen weit überschritten. Weil nur die ersten zehn Bauvorhaben in der 10 -

jährigen Bauprogrammvorschau (= Stufe 1) finanziell bedeckt werden konnten,

mussten die verbleibenden 19 Baulose in die Stufe 2 verschoben werden.

 

Zu den Fragen 3,4, 7 und 8:

 

Im Verlauf der bis in das Jahr 1980 zurückreichenden Planungen für eine

Verbesserung der Verkehrssituation von Lambach wurde u.a. im Jahre 1993 in

einem Schreiben der Gemeinde Lambach auf die unerträgliche Belastung der

Ortsdurchfahrten von Lambach, Stadlpaura und Edt hingewiesen. Damals konnten

sich die betroffenen Gemeinden jedoch nicht auf eine gemeinsame Variante einigen.

Die im Jahre 1994 dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

vorgelegte Vorstudie enthielt eine Gegenüberstellung von insgesamt 9 Varianten, bei

denen es sich um klein - und großräumige Lösungen mit Kosten zwischen 3,0 und

184 Mio. S handelte.

 

Es erging dazu die Anweisung an die Bundesstraßenverwaltung Oberösterreich die

Varianten 2, 4, 8 und 9 im Zuge der weiteren Planungen näher zu untersuchen sowie

einen detaillierten Umweltbericht und eine Nutzen - Kosten - Untersuchung vorzulegen.

 

Meinem Ressort wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren

Projektsunterlagen vorgelegt.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Umreihungen - insbesondere auf Vorschlag des Landes - sind grundsätzlich

möglich, so ferne die finanziellen Rahmenbedingungen eingehalten werden und eine

ausreichende Begründung dafür erfolgt.