1231/AB XXI.GP
Eingelangt am:15.11.2000
BM f. Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1241/J - NR/2000, betreffend
vollelektronische LKW - Maut - Varianten, die die Abgeordneten Kostelka und
Genossinnen am 20. September 2000 an mich gerichtet haben1 beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Der Ministerrat am 8. August 2000 hat mich beauftragt, die Vergabe der
Errichtungsarbeiten für das vorliegende Mautprojekt um 3 Monate zu verschieben,
um eine nochmalige Überprüfung zu ermöglichen, ob nicht doch ein alternatives
Mautsystem umsetzbar ist, das ohne bauliche Einrichtungen auf Autobahnen
auskommt. Damit ist weder eine Umgehung des Bundesvergabegesetzes noch
eine Anleitung der ASFINAG zu nicht gesetzeskonformen Vorgehen verbunden.
Zu Frage 2:
Mir ist bewusst, dass das BStFG derzeit die Errichtung eines sog. halboffenen
dualen Mauteinhebungssystems vorsieht. Sollte die auf meinen Antrag vom
Ministerrat genehmigte nochmalige
Überprüfung die Machbarkeit und Zweck -
mäßigkeit eines alternativen Mautsystems ergeben, wäre vor weiteren Schritten eine
Änderung des BStFG notwendig.
Zu Frage 3:
Mir ist bewusst, dass auch ein sog. vollelektronisches Mautsystem neben der
technischen Zuverlässigkeit den EU - Grundsätzen der Nichtdiskriminierung voll
entsprechen muss. Darüber hinaus muss es den in der Wegekostenrichtlinie
991621EG verankerten angemessenen Grad der Interoperabilität zu Systemen
anderer europäischer Staaten - auch Deutschland - aufweisen. Diese Möglichkeiten
sollten im Rahmen des sog. technischen Dialoges mitbewertet werden.
Zu Frage 4:
Die von Siemens und der Ges. für Mess und Automatisierungstechnik
vorgebrachten Vorstellungen für ein sog. vollautomatisches Mautsystem
widersprechen nicht grundsätzlich den europäischen Normen und Richtlinien. Richtig
ist aber, dass in Europa derzeit für Mautanwendung eine (vorläufige) Norm nur für
Nahbereichskommunikation mit Mikrowelle besteht. Sollte daher das Mautsystem
zukünftig neu und technologieunabhängig ausgeschrieben werden, so wäre
jedenfalls durch die Anbieter nachzuweisen, wie die Interoperabilität zu anderen
Systemen in Europa sichergestellt wird.
Zu Frage 5:
Wie allgemein bekannt ist, kann ein Ministersekretär keine Weisung erteilen. Das von
Ihnen angesprochene Schreiben ist daher als Weitergabe einer Anordnung von mir
zu verstehen. Inhaltlich ist hier keineswegs mein Wohl verfolgt worden. Es wurde
vielmehr der Umsetzung des am Ministerrat vom 8. August 2000 gefassten
Beschlusses Rechnung getragen, wonach ich ermächtigt wurde die Auftragsvergabe
für das halboffene Mautsystem um 3 Monate zur Prüfung vollelektronischer
Varianten zu verschieben.
Zu Frage 6:
Als ich am 1. April 2000 die Zuständigkeit für den Straßenbereich und damit auch für
die ASFINAG übernommen habe, waren die Vorbereitungsarbeiten für das im BStFG
festgelegte Mautsystem bereits sehr weit
fortgeschritten.
Mangels einer unmittelbar verfügbaren konkreten alternativen Vorgangsweise habe
ich vorerst nicht in den Planungsablauf eingegriffen. Am 8. August 2000 hat mich der
Ministerrat aber ermächtigt, die grundsätzliche Machbarkeit eines sog. vollelek -
tronischen Systems nochmals zu prüfen und zur Vermeidung eines allenfalls hohen
verlorenen Aufwandes die bereits zuschlagsreife Beauftragung der
Realisierungsarbeiten für das halboffene duale Mautsystem für 3 Monate
auszusetzen.
Zu Frage 7:
Wie ich schon zu Frage 6 ausführte, waren die Vorarbeiten zum Mautsystem bereits
weit fortgeschritten.
Es ist auch nchtig1 dass im Zuge von unabhängig vom Mautsystem dringend
notwendigen straßenbaulichen Arbeiten am Autobahn - und Schnellstraßennetz 3 im
Sanierungs - bzw. Neubaubereich vorgesehene Hauptmautstellen und eine
Nebenmautstelle hinsichtlich der straßenbaulichen Basisinfrastruktur miterrichtet
wurden. Die Entscheidung dazu fiel aber bereits zu Beginn des Jahres 2000 und war
aus damaliger Sicht im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auch
gerechtfertigt.
Zu Frage 8:
Wenn der Umstieg auf ein sog. vollelektronisches Mauteinhebungssystem vollzogen
wird, so bedarf dieser Schritt auch einer Novelle des BStFG. Mit dieser
Gesetzesänderung wären auch die Mautstellen- und die Mauttarifverordnung
obsolet, womit eine Auftragsvergabe für das halboffene duale Mautsystem durch die
ASFINAG auch mangels legistischer Grundlage nicht mehr erfolgen könnte.
Schadenersatzansprüche gegen die ASFINAG hätten somit keine Rechtfertigung.
Zu Frage 9:
Es ist richtig, dass für das durch die ASFINAG vergabereif vorbereitete Mautsystem
bereits einige Vorarbeiten wie z.B. Leistungsverlegungen auf einigen Parkplätzen
durchgeführt worden sind, wofür teilweise auch Rodungen erforderlich waren. Diese
Arbeiten sind aber alle vor der Entscheidung der Bundesregierung, das Mautsystem
nochmals zu überprüfen begonnen
worden.
Zu Frage 10:
Mehrere potentielle Anbieter eines sog. vollelektronischen Mautsystems haben mir
gegenüber behauptet1 in der Lage zu sein, ein solches System innerhalb von
2 Jahren betriebsreif zu realisieren. Unter diesem Aspekt hat mich auch der
Ministerrat am 8. August ermächtigt, nochmals diesbezügliche Sondierungen
vorzunehmen. Die Expertengruppe die diesen sog. „technischen Dialog" mit
insgesamt 17 interessierten Firmen bzw. Firmengruppen in meinem Auftrag
durchgeführt hat, hat bestätigt, dass ein sog. vollelektronisches Mautsystem
innerhalb von ca. 2 Jahren ab Beauftragung realisierbar sein könnte. Da als
Vorlaufzeit aber auch ein Zeitraum für Planung, Ausschreibungs - und Vergabefristen
berücksichtigt werden muss, ergäbe sich voraussichtlich eine Verschiebung des
Betriebsbeginnes um ca. 12 bis 18 Monate. Unter diesen Rahmenbedingungen hat
der Ministerrat am 17.10.2000 eine Novelle zum Bundesstraßenfinanzierungsgesetz
verabschiedet.
Zu Frage 11:
Bei der Beurteilung verschiedener Firmenkonzepte für ein sog. vollelektronisches
Mautsystem handelte es sich um einen sog. technischen Dialog, der völlig außerhalb
und unabhängig von einem allenfalls später notwendigen Ausschreibungs - und
Vergabeverfahren liegt. Die Forderung von Einnahmegarantien wäre in diesem Sinne
nicht zulässig gewesen und ist daher unterblieben.
Zu Frage 12:
Die Erhöhung der Vignettentarife ist Bestandteil des Arbeitsübereinkommens der
Bundesregierung und war auch schon vor Bildung dieser Regierung eine
Zielsetzung.
Durch den Umstieg auf ein alternatives Mautsystem für Fahrzeuge über 3,5 t wird
versucht, die vorhandenen starken Widerstände gegen das geplante halboffene
duale Mautsystem zu entkräften und jedenfalls, wenn auch etwas verzögert, ein
Mautsystem in Österreich zu realisieren.
Zu Frage 13:
Mir ist bewusst, dass ich als Eigentümervertreter des Bundes auch Verantwortung
dafür trage, dass der ASFINAG zur
Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben die
entsprechenden Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt werden. Gerade
deshalb ist es mein Bestreben, mich für die Realisierung eines möglichst optimalen
Mautsystems einzusetzen.