1231/AB XXI.GP

Eingelangt am:15.11.2000

BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1241/J - NR/2000, betreffend

vollelektronische LKW - Maut - Varianten, die die Abgeordneten Kostelka und

Genossinnen am 20. September 2000 an mich gerichtet haben1 beehre ich mich wie

folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Der Ministerrat am 8. August 2000 hat mich beauftragt, die Vergabe der

Errichtungsarbeiten für das vorliegende Mautprojekt um 3 Monate zu verschieben,

um eine nochmalige Überprüfung zu ermöglichen, ob nicht doch ein alternatives

Mautsystem umsetzbar ist, das ohne bauliche Einrichtungen auf Autobahnen

auskommt. Damit ist weder eine Umgehung des Bundesvergabegesetzes noch

eine Anleitung der ASFINAG zu nicht gesetzeskonformen Vorgehen verbunden.

 

Zu Frage 2:

 

Mir ist bewusst, dass das BStFG derzeit die Errichtung eines sog. halboffenen

dualen Mauteinhebungssystems vorsieht. Sollte die auf meinen Antrag vom

Ministerrat genehmigte nochmalige Überprüfung die Machbarkeit und Zweck -

mäßigkeit eines alternativen Mautsystems ergeben, wäre vor weiteren Schritten eine

Änderung des BStFG notwendig.

 

Zu Frage 3:

 

Mir ist bewusst, dass auch ein sog. vollelektronisches Mautsystem neben der

technischen Zuverlässigkeit den EU - Grundsätzen der Nichtdiskriminierung voll

entsprechen muss. Darüber hinaus muss es den in der Wegekostenrichtlinie

991621EG verankerten angemessenen Grad der Interoperabilität zu Systemen

anderer europäischer Staaten - auch Deutschland - aufweisen. Diese Möglichkeiten

sollten im Rahmen des sog. technischen Dialoges mitbewertet werden.

 

Zu Frage 4:

 

Die von Siemens und der Ges. für Mess und Automatisierungstechnik

vorgebrachten Vorstellungen für ein sog. vollautomatisches Mautsystem

widersprechen nicht grundsätzlich den europäischen Normen und Richtlinien. Richtig

ist aber, dass in Europa derzeit für Mautanwendung eine (vorläufige) Norm nur für

Nahbereichskommunikation mit Mikrowelle besteht. Sollte daher das Mautsystem

zukünftig neu und technologieunabhängig ausgeschrieben werden, so wäre

jedenfalls durch die Anbieter nachzuweisen, wie die Interoperabilität zu anderen

Systemen in Europa sichergestellt wird.

 

Zu Frage 5:

 

Wie allgemein bekannt ist, kann ein Ministersekretär keine Weisung erteilen. Das von

Ihnen angesprochene Schreiben ist daher als Weitergabe einer Anordnung von mir

zu verstehen. Inhaltlich ist hier keineswegs mein Wohl verfolgt worden. Es wurde

vielmehr der Umsetzung des am Ministerrat vom 8. August 2000 gefassten

Beschlusses Rechnung getragen, wonach ich ermächtigt wurde die Auftragsvergabe

für das halboffene Mautsystem um 3 Monate zur Prüfung vollelektronischer

Varianten zu verschieben.

 

Zu Frage 6:

 

Als ich am 1. April 2000 die Zuständigkeit für den Straßenbereich und damit auch für

die ASFINAG übernommen habe, waren die Vorbereitungsarbeiten für das im BStFG

festgelegte Mautsystem bereits sehr weit fortgeschritten.

Mangels einer unmittelbar verfügbaren konkreten alternativen Vorgangsweise habe

ich vorerst nicht in den Planungsablauf eingegriffen. Am 8. August 2000 hat mich der

Ministerrat aber ermächtigt, die grundsätzliche Machbarkeit eines sog. vollelek -

tronischen Systems nochmals zu prüfen und zur Vermeidung eines allenfalls hohen

verlorenen Aufwandes die bereits zuschlagsreife Beauftragung der

Realisierungsarbeiten für das halboffene duale Mautsystem für 3 Monate

auszusetzen.

 

Zu Frage 7:

 

Wie ich schon zu Frage 6 ausführte, waren die Vorarbeiten zum Mautsystem bereits

weit fortgeschritten.

Es ist auch nchtig1 dass im Zuge von unabhängig vom Mautsystem dringend

notwendigen straßenbaulichen Arbeiten am Autobahn - und Schnellstraßennetz 3 im

Sanierungs - bzw. Neubaubereich vorgesehene Hauptmautstellen und eine

Nebenmautstelle hinsichtlich der straßenbaulichen Basisinfrastruktur miterrichtet

wurden. Die Entscheidung dazu fiel aber bereits zu Beginn des Jahres 2000 und war

aus damaliger Sicht im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auch

gerechtfertigt.

 

Zu Frage 8:

 

Wenn der Umstieg auf ein sog. vollelektronisches Mauteinhebungssystem vollzogen

wird, so bedarf dieser Schritt auch einer Novelle des BStFG. Mit dieser

Gesetzesänderung wären auch die Mautstellen- und die Mauttarifverordnung

obsolet, womit eine Auftragsvergabe für das halboffene duale Mautsystem durch die

ASFINAG auch mangels legistischer Grundlage nicht mehr erfolgen könnte.

Schadenersatzansprüche gegen die ASFINAG hätten somit keine Rechtfertigung.

 

Zu Frage 9:

 

Es ist richtig, dass für das durch die ASFINAG vergabereif vorbereitete Mautsystem

bereits einige Vorarbeiten wie z.B. Leistungsverlegungen auf einigen Parkplätzen

durchgeführt worden sind, wofür teilweise auch Rodungen erforderlich waren. Diese

Arbeiten sind aber alle vor der Entscheidung der Bundesregierung, das Mautsystem

nochmals zu überprüfen begonnen worden.

Zu Frage 10:

 

Mehrere potentielle Anbieter eines sog. vollelektronischen Mautsystems haben mir

gegenüber behauptet1 in der Lage zu sein, ein solches System innerhalb von

2 Jahren betriebsreif zu realisieren. Unter diesem Aspekt hat mich auch der

Ministerrat am 8. August ermächtigt, nochmals diesbezügliche Sondierungen

vorzunehmen. Die Expertengruppe die diesen sog. „technischen Dialog" mit

insgesamt 17 interessierten Firmen bzw. Firmengruppen in meinem Auftrag

durchgeführt hat, hat bestätigt, dass ein sog. vollelektronisches Mautsystem

innerhalb von ca. 2 Jahren ab Beauftragung realisierbar sein könnte. Da als

Vorlaufzeit aber auch ein Zeitraum für Planung, Ausschreibungs - und Vergabefristen

berücksichtigt werden muss, ergäbe sich voraussichtlich eine Verschiebung des

Betriebsbeginnes um ca. 12 bis 18 Monate. Unter diesen Rahmenbedingungen hat

der Ministerrat am 17.10.2000 eine Novelle zum Bundesstraßenfinanzierungsgesetz

verabschiedet.

 

Zu Frage 11:

 

Bei der Beurteilung verschiedener Firmenkonzepte für ein sog. vollelektronisches

Mautsystem handelte es sich um einen sog. technischen Dialog, der völlig außerhalb

und unabhängig von einem allenfalls später notwendigen Ausschreibungs - und

Vergabeverfahren liegt. Die Forderung von Einnahmegarantien wäre in diesem Sinne

nicht zulässig gewesen und ist daher unterblieben.

 

Zu Frage 12:

 

Die Erhöhung der Vignettentarife ist Bestandteil des Arbeitsübereinkommens der

Bundesregierung und war auch schon vor Bildung dieser Regierung eine

Zielsetzung.

Durch den Umstieg auf ein alternatives Mautsystem für Fahrzeuge über 3,5 t wird

versucht, die vorhandenen starken Widerstände gegen das geplante halboffene

duale Mautsystem zu entkräften und jedenfalls, wenn auch etwas verzögert, ein

Mautsystem in Österreich zu realisieren.

 

Zu Frage 13:

 

Mir ist bewusst, dass ich als Eigentümervertreter des Bundes auch Verantwortung

dafür trage, dass der ASFINAG zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben die

entsprechenden Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt werden. Gerade

deshalb ist es mein Bestreben, mich für die Realisierung eines möglichst optimalen

Mautsystems einzusetzen.