1236/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.11.2000

BM f. Land und Forstwirtschaft

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gradwohl und Kollegen vom 21. September

2000, Nr. 1262/J, betreffend Vergabe öffentlicher Mittel an die Präsidentenkonferenz der

Landwirtschaftskammern und an die 9 Landeslandwirtschaftskammern, beehre ich mich Fol -

gendes mitzuteilen:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Auf der Grundlage eines Förderungsvertrages mit der Republik Österreich hat die Präsiden -

tenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs erstmals im Jahr 1996 unter dem

Titel ,,Internationalisierungs - und EU - Aktivitäten" Förderungsmittel erhalten. In den einzelnen

Jahren gelangten hiefür zu Lasten des VA - Ansatzes 1/60086 Post 7665 folgende Beträge

zur Anweisung:

 

                1996:       13,685.000,--

                1997:       15,692.000,--

                1998:       14,770.499,82

                1999:       14,000.000,--

                2000:       12,000.000,--

 

Die Förderungsbeträge wurden und werden gemäß Vertrag für die Vertretung und Abstim -

mung österreichischer Interessen im Rahmen der Internationalisierungs - und Europäische

Union - Aktivitäten durch Einbindung der Sozialpartnerorganisationen in die österreichische

Mission in Brüssel zur Verfügung gestellt.

 

 

Förderungsgegenstand gemäß Vertrag ist

 

-              die Erhaltung des Büros der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Öster -

                reichs in Brüssel;

 

-              die Mitarbeit in den Europäischen Gremien der Landwirtschaft;

 

-              die Schulung und Ausbildung im Bereich der Landwirtschaftskammern in allen Fragen

                der Gemeinsamen Agrarpolitik und

 

-              die Information der Mitglieder der Landwirtschaftskammern.

 

Förderungsnehmer ist ausschließlich die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern

Österreichs. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist daher nicht möglich.

 

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

 

Die 9 Landes - Landwirtschaftskammern haben erstmals für das Jahr 1995 Budgetmittel des

Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft erhalten. Für die einzelnen Jahre gelang -

ten unter den Titeln

 

• Abwicklung (Entgegennahme, EDV - unterstützte Erfassung und Übergabe eines konsoli -

   dierten Datenbestandes an die Agrarmarkt Austria) der tier - und flächenbezogenen För -

   derungen auf der Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 des Rates vom

   27.11.1992 idgF zur Einführung eines Integrierten Verwaltungs - und Kontrollsystems

   (INVEKOS) für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen,

•  Wartung der zonierten Bergbauernbetriebe (ab 1997),

•  Mitarbeit bei der Erstellung des Neuen Berghöfekatasters (ab 1997),

•  Mitarbeit bei der Erstellung der Österreichischen Berggebietsverordnungen (ab 1997),

•  Mitarbeit bei der Erstellung der Agrarflächenmappe (ab 1997),

•  Mitarbeit beim Land - und Forstwirtschaftlichen Betriebsinformationssystem (ab 1997),

•  Werbung und laufende Unterstützung von freiwillig buchführenden Betrieben (ab 1997)

   sowie

• Erbringung weiterer Leistungen durch die Mitarbeit an der Vollziehung des LFBIS -

  Gesetzes idgF und des LWG idgF (ab 1997)

 

folgende Beträge zu Lasten des VA - Ansatzes 1/60038 Post 7280 zur Anweisung:

L-LWK

1995

1996

1997

1998

1999

Burgenland

7,205.000,--

7,904.741,--

10,015.344,--

10,015.344,--

9,999.944,--

Kärnten

8,482.000,--

12,477.000,--

14,670.000,--

14,670.000,--

14,538.200,--

Niederösterreich

25,655.000,--

38,322.528,--

46,061.259,--

46,061.259,--

45,676.559,--

Oberösterreich

21,617.000,--

33,810.288,--

41,248.222,--

41,248.222,--

40,012.622,--

Salzburg

4,917.000,--

7,745.000,--

9,383.985,--

9,383.985,--

9,067.585,--

Steiermark

22,245.000,--

33,561.000,--

39,389.758,--

39,389.758,--

39,096.058,--

Tirol

7,277.000,--

10,977.000,--

13,055.759,--

13,055.759,--

12,761.459,--

Vorarlberg

2,202.000,--

3,343.000,--

4,105.302,--

4,105.302,--

3,877.202,--

Wien

400.000,--

600.000,--

470.371,--

470.371,--

470.371,--

 

Auch für das Jahr 2000 werden Bundesmittel nach Vorliegen entsprechender Abrechnungen

zur Anweisung gebracht werden.

 

Zu Frage 6:

 

Die Überprüfung der Verwendung der Förderungsgelder obliegt in erster Linie sowohl im

fachlichen als auch im rechnerischen Bereich den zuständigen Organen der förderungsaus -

führenden Stellen. Über die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel (EU - ,

Bundes - und Landesmittel) ist dem BMLFUW jährlich ein Nachweis vorzulegen. Darüber

hinaus werden von der ressorteigenen Buchhaltung - Prüfungsstelle bei den förderungsaus -

führenden Stellen Vor - Ort - Kontrollen im Sinne der einschlägigen Vorschriften vorgenommen.

 

Entsprechend der Verordnung (EG) 2064/97 der Kommission vom 15. Oktober 1997 haben

die förderungsausführenden Stellen für die entsprechende Finanzkontrolle und deren schrift -

liche Dokumentation zu sorgen.

 

Die Ergebnisse dieser Kontrollen, wie auch die der ressorteigenen Prüfungsstelle, sind ge -

mäß Artikel 9 der zitierten Verordnung in einem Jahresbericht zusammenzufassen und an

die Europäische Kommission weiterzuleiten.