1236/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.11.2000
BM f. Land und Forstwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gradwohl und Kollegen vom 21. September
2000, Nr. 1262/J, betreffend Vergabe öffentlicher Mittel an die Präsidentenkonferenz der
Landwirtschaftskammern und an die 9 Landeslandwirtschaftskammern, beehre ich mich Fol -
gendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Auf der Grundlage eines Förderungsvertrages mit der Republik Österreich hat die Präsiden -
tenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs erstmals im Jahr 1996 unter dem
Titel ,,Internationalisierungs - und EU - Aktivitäten" Förderungsmittel erhalten. In den einzelnen
Jahren gelangten hiefür zu Lasten des VA - Ansatzes 1/60086 Post 7665 folgende Beträge
zur Anweisung:
1996: 13,685.000,--
1997: 15,692.000,--
1998: 14,770.499,82
1999: 14,000.000,--
2000: 12,000.000,--
Die Förderungsbeträge wurden und werden gemäß Vertrag für die Vertretung und Abstim -
mung österreichischer Interessen im
Rahmen der Internationalisierungs - und Europäische
Union - Aktivitäten durch Einbindung der Sozialpartnerorganisationen in die österreichische
Mission in Brüssel zur Verfügung gestellt.
Förderungsgegenstand gemäß Vertrag ist
- die Erhaltung des Büros der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Öster -
reichs in Brüssel;
- die Mitarbeit in den Europäischen Gremien der Landwirtschaft;
- die Schulung und Ausbildung im Bereich der Landwirtschaftskammern in allen Fragen
der Gemeinsamen Agrarpolitik und
- die Information der Mitglieder der Landwirtschaftskammern.
Förderungsnehmer ist ausschließlich die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern
Österreichs. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist daher nicht möglich.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Die 9 Landes - Landwirtschaftskammern haben erstmals für das Jahr 1995 Budgetmittel des
Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft erhalten. Für die einzelnen Jahre gelang -
ten unter den Titeln
• Abwicklung (Entgegennahme, EDV - unterstützte Erfassung und Übergabe eines konsoli -
dierten Datenbestandes an die Agrarmarkt Austria) der tier - und flächenbezogenen För -
derungen auf der Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 des Rates vom
27.11.1992 idgF zur Einführung eines Integrierten Verwaltungs - und Kontrollsystems
(INVEKOS) für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen,
• Wartung der zonierten Bergbauernbetriebe (ab 1997),
• Mitarbeit bei der Erstellung des Neuen Berghöfekatasters (ab 1997),
• Mitarbeit bei der Erstellung der Österreichischen Berggebietsverordnungen (ab 1997),
• Mitarbeit bei der Erstellung der Agrarflächenmappe (ab 1997),
• Mitarbeit beim Land - und Forstwirtschaftlichen Betriebsinformationssystem (ab 1997),
• Werbung und laufende Unterstützung von freiwillig buchführenden Betrieben (ab 1997)
sowie
• Erbringung weiterer Leistungen durch die Mitarbeit an der Vollziehung des LFBIS -
Gesetzes idgF und des LWG idgF (ab 1997)
folgende Beträge zu Lasten des VA -
Ansatzes 1/60038 Post 7280 zur Anweisung:
|
L-LWK |
1995 |
1996 |
1997 |
1998 |
1999 |
|
Burgenland |
7,205.000,-- |
7,904.741,-- |
10,015.344,-- |
10,015.344,-- |
9,999.944,-- |
|
Kärnten |
8,482.000,-- |
12,477.000,-- |
14,670.000,-- |
14,670.000,-- |
14,538.200,-- |
|
Niederösterreich |
25,655.000,-- |
38,322.528,-- |
46,061.259,-- |
46,061.259,-- |
45,676.559,-- |
|
Oberösterreich |
21,617.000,-- |
33,810.288,-- |
41,248.222,-- |
41,248.222,-- |
40,012.622,-- |
|
Salzburg |
4,917.000,-- |
7,745.000,-- |
9,383.985,-- |
9,383.985,-- |
9,067.585,-- |
|
Steiermark |
22,245.000,-- |
33,561.000,-- |
39,389.758,-- |
39,389.758,-- |
39,096.058,-- |
|
Tirol |
7,277.000,-- |
10,977.000,-- |
13,055.759,-- |
13,055.759,-- |
12,761.459,-- |
|
Vorarlberg |
2,202.000,-- |
3,343.000,-- |
4,105.302,-- |
4,105.302,-- |
3,877.202,-- |
|
Wien |
400.000,-- |
600.000,-- |
470.371,-- |
470.371,-- |
470.371,-- |
Auch für das Jahr 2000 werden Bundesmittel nach Vorliegen entsprechender Abrechnungen
zur Anweisung gebracht werden.
Zu Frage 6:
Die Überprüfung der Verwendung der Förderungsgelder obliegt in erster Linie sowohl im
fachlichen als auch im rechnerischen Bereich den zuständigen Organen der förderungsaus -
führenden Stellen. Über die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel (EU - ,
Bundes - und Landesmittel) ist dem BMLFUW jährlich ein Nachweis vorzulegen. Darüber
hinaus werden von der ressorteigenen Buchhaltung - Prüfungsstelle bei den förderungsaus -
führenden Stellen Vor - Ort - Kontrollen im Sinne der einschlägigen Vorschriften vorgenommen.
Entsprechend der Verordnung (EG) 2064/97 der Kommission vom 15. Oktober 1997 haben
die förderungsausführenden Stellen für die entsprechende Finanzkontrolle und deren schrift -
liche Dokumentation zu sorgen.
Die Ergebnisse dieser Kontrollen, wie auch die der ressorteigenen Prüfungsstelle, sind ge -
mäß Artikel 9 der zitierten Verordnung in einem Jahresbericht zusammenzufassen und an
die Europäische Kommission weiterzuleiten.