1237/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.11.2000

BM f. soziale Sicherheit und Generationen

 

Beantwortung

 

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner und Genossen

betreffend Einsparungen bei Frauen - und Mädchenprojekten

 

 

Zu den Fragen 1 bis 2:

 

Bezüglich der Fördermodalitäten des laufenden Jahres wurden die bisherigen

Schwerpunkte der Fördervergabe, unter Berücksichtigung der Schwerpunktsetzun -

gen des Regierungsübereinkommens, beibehalten. Die Projekte, Vereine und Initiati -

ven werden unter Einhaltung der für das Förderwesen geltenden Grundsätze der

„Allgemeinen Rahmenrichtlinien“ des Bundesministeriums für Finanzen gefördert.

 

Zu Frage 3:

 

Zur Förderung von Fraueninitiativen wurden für das laufende Jahr zuerst im Rahmen

des Budgetprovisoriums S 7,862.000,-- und in der Folge laut Bundesvoranschlag

2000 weitere S 44,838.000,-- (somit insgesamt S 52.700.000,--) zur Verfügung ge -

stellt. Auch für das Jahr 2001 sehe ich für diesen Zweck wieder einen Betrag in etwa

derselben Höhe vor.

Zu Frage 4:

 

Den Förderwerberinnen werden folgende standardisierte Formblätter zur Verfügung

gestellt

 

 à ein Ansuchen - Formular mit sämtlichen Kriterien, die laut haushaltsrechtlicher

      Vorschriften vom Fördergeber zu überprüfen sind.

 à ein Richtlinien - Formular, welches auf (die gesetzlich festgelegten) Bedingun -

      gen und Voraussetzung hinweist, weiche von den Fördernehmerinnen einzu -

      halten sind.

 

 

Zu Frage 5:

 

Aus Zuständigkeitsgründen erhalten die einzelnen Projekte in der Mehrheit der Fälle

Subventionen von mehreren Fördergebern, bzw. erfolgt eine ressortübergreifende

Unterstützung von frauenrelevanten Initiativen.

 

 

Zu Frage 6:

 

Anträge auf Förderungen von spezifischen Beratungs - und Betreuungseinrichtungen

für Frauen aus „unterversorgten“ Gebieten werden, sofern sie die notwendigen Vor -

aussetzungen erfüllen, nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten positiv erledigt.

 

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

 

Die Frauenservicestellen sind meist jeweils Teile von größeren Beratungsstellen, die

auch von anderen Subventionsgebern gefördert werden, wobei es aus naheliegen -

den Gründen vor allem auch im Interesse der jeweiligen Gemeinden und Länder lie -

gen muss, einen strukturierten und organisierten Ausbau und Weiterentwicklung ihrer

Frauenbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen. Für den Bereich der aus den För -

dermitteln für Fraueninitiativen subventionierten Frauenservicestellen werden derzeit

von Beamtinnen in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen von frauenspezifischen

NGO‘s Qualitätskriterien und Richtlinien für deren Ziele und Aufgaben erstellt.

Zu den Fragen 11 bis 12:

 

Bundesministerin a.D. Dr. Sickl hat nur langjährig bestehenden Projekten, Vereinen

und Initiativen, wie auch in Frage 12 der Anfrage 1265/J XXI.GP unter Bezug auf die

Beantwortung der Anfrage 468/AB XXI.GP zitiert, einen Weiterbestand der Förde -

rungen zugesichert. Das angesprochene Projekt „EVA Frauen - und Mädchenbera -

tungsstelle" war keine seit mehreren Jahren vom Bundeskanzler -

amt/Frauenministerin geförderte Einrichtung. Vielmehr handelte es sich um eine

Projektvorbereitung für einen etwaigen Aufbau eines flächendeckenden Netzes an

Frauen - und Mädchenberatungsstellen, welche über den Weg der Geschäftsstelle

des Landesvereines Volkshilfe Oberösterreich von der früheren Frauenministerin

erstmals 1999 finanziell unterstützt wurde. Ziel dieses Pilotprojektes war es, in Maut -

hausen und Eferding konkrete Erfahrungswerte zu sammeln; die dafür notwendigen

(Beratungs - )Leistungen wurden zugekauft und als zusätzliche Leistungen der Volks -

hilfe angeboten. Beide Pilot - Beratungsstellen wurden laut Auskunft der Volkshilfe

Oberösterreich bereits mit 31.12.1999 geschlossen, da zu diesem Zeitpunkt keine

Übernahmemöglichkeit des Projekts in den Regelbetrieb bestand.

 

Zu den Fragen 13 bis 14:

 

Es gibt bis jetzt keine seit mehreren Jahren aus den Fördermitteln für Fraueninitiati -

ven subventionierten Projekte, welche die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraus -

setzungen erfüllen und dennoch keine finanzielle Unterstützung aus den Budgetmit -

teln zur Förderung von Frauenprojekten erhalten haben.