1238/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.11.2000

BM f. soziale Sicherheit und Generationen

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an meine Vorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossinnen betreffend

,,Drogenbereich - Bundeszuschüsse“, Nr. 1267/J, wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

 

Zu 2: In meinem Ressort sind prinzipiell keinerlei Mittel für Repression, sondern

lediglich Mittel für Prävention, Beratung und Therapie budgetiert.

 

Zu 1:

 

                                               Ausgaben 1998                   Ausgaben 1999

Anlagen                                               0                                             0

Förderungen                        23,081 Mio.                           25,867 Mio.

Aufwendungen                   4,075 Mio.                             6,232 Mio.

Gesamtbetrag                       27,156 Mio                            32,099 Mio.

 

 

Zu 3:

                                               Voranschlag 2000

Anlagen                                               0,255 Mio.

Förderungen                                        19,619 Mio.

Aufwendungen                                   4,250 Mio.

Gesamtbetrag                                      24,124 Mio.

 

Zusätzlich sind zu den veranschlagten 19,619 Mio. für Förderungen zusätzlich 3,5

Mio. im Rahmen eines Budgetüberschreitungsgesetzes im Jahr 2000 zusätzlich

vorgesehen. Damit kann der im Jahr 2000 vorgesehene Betrag für Förderungen

wieder auf den Voranschlag des Jahres 1999 angehoben werden. Ein

entsprechender Gesetzesentwurf wurde dem Parlament bereits zur Behandlung

übermittelt.

 

Weiters wurde beim BMF ein Antrag auf Durchführung überplanmäßiger Ausgaben

bei den Aufwendungen im Jahr 2000 in Höhe von S 1,3 Mio. für den Nachdruck der

Suchtmittelrezepte eingebracht.

 

Mit diesen Maßnahmen steigt der gesamte zur Verfügung stehende Betrag im Jahr

2000 auf 28,9 Mio. an.

 

Zu 4:

 

Die Mittel für Förderungen werden im Jahr 2001 nicht gekürzt, sondern im Vergleich

mit dem Voranschlag 2000 sogar um rd. 3,5 Mio. angehoben.

Für den Bereich der Aufwendungen ist vorgesehen, die Mittel von 4,250 Mio. auf

30,000 Mio. anzuheben, wobei der Hauptschwerpunkt auf den Bereich der

durchzuführen geplanten Drogenkampagne im Ausmaß von 20 Mio. liegt. Zusätzlich

ist auch noch die Durchführung einer Drogenkonsumerhebung vorgesehen, für die

die Mittel ebenfalls zur Verfügung stehen werden. Von einer Reduktion der Mittel im

Drogenbereich kann daher keine Rede sein.

 

Frage 5:

 

Die Kostentragung durch Justizressort und Gesundheitsressort basieren auf

unterschiedlichen Rechtsgrundlagen mit unterschiedlicher Zielrichtung. Während das

Bundesministerium für Justiz nach dem Suchtmittelgesetz eine subsidiäre

Ausfallshaftung zur Tragung von Therapiekosten unter bestimmten Voraussetzungen

trifft, ist das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ermächtigt,

die Tätigkeit von Drogenberatungs - und - betreuungseinrichtungen durch die

Gewährung von Zuschüssen zur Errichtung und zum Betrieb nach Maßgabe der

hiefür nach dem jeweiligen Bundesfinanzgesetz verfügbaren Bundesmittel zu

fördern. Die Förderermächtigung umfasst somit Zuschüsse zum Sach - und

Personalaufwand der Einrichtungen. Eine Tragung von Therapiekosten für

Drogendelinquenten, wie sie dem Justizressort obliegt, kommt daher für das

Bundesministerium für Gesundheit und Soziales schon mangels entsprechender

Rechtsgrundlage nicht in Betracht.

 

Frage 6:

 

Ich teile die Auffassung des Herrn Staatssekretärs, dass auf die Leistungen der

Länder im Drogenbereich keinesfalls verzichtet werden kann.

 

Frage 7:

 

Ich gehe davon aus, dass die Länder ihrer sich aus der verfassungsmäßigen

Vollzugskompetenz in den Bereichen Gesundheitswesen und Soziales ergebenden

Leistungspflicht im Drogenbereich auch in Hinkunft nachkommen und die im Hinblick

auf Prävention, Beratung und Betreuung sowie Rehabilitation und Reintegration auf

dem Gebiet des Drogenmissbrauchs notwendigen und zweckmäßigen Leistungen

weiterhin erbringen werden.

 

Frage 8:

 

Die Aufwendungen der Länder sind mir nur insoweit bekannt, als nach dem

Suchtmittelgesetz die Förderung von Drogenberatungs - und

betreuungseinrichtungen durch den Bund von Zuschüssen - sofern

Gebietskörperschaften Träger dieser Einrichtungen sind, von mindestens gleich

hohen Zuschüssen - aus Mitteln anderer Gebietskörperschaften abhängig zu

machen ist. Im Zuge der Prüfung der Förderanträge erhebt mein Ressort daher die

von den Ländern im jeweiligen Wirkungsbereich für die jeweilige Einrichtung

aufgewendeten Fördermittel. Aus den diesbezüglichen Mitteilungen der Länder

ergeben sich für die Jahre 1998 und 1999 je Bundesland folgende Summen (in

ATS):

 

Bundesland

1998

1999

 

 

 

Burgenland

2.990.000,00

3.025.000.00

Kärnten

5.346.000,00

7.227.500,00

Niederösterreich

1.150.000,00

1.600.000,00

Oberösterreich

16.500.000,00

17.310.000,00

Salzburg

1.592.000,00

2.224.000,00

Steiermark

418.000,00

4.100.000,00

Tirol

560.000,00

525.300,00

Vorarlberg

11.007.000,00

9.890.000,00

Wien

19.010.000,00

20.830.000,00

 

Es ist mir allerdings nicht bekannt, inwieweit die von den Ländern mitgeteilten

Beträge jeweils die vollständigen Aufwendungen der Länder im Bereich der

Förderung von Drogeneinrichtungen widerspiegeln. So ist mir etwa bekannt, dass

von der Stadt Wien zusätzlich zu den angeführten Beträgen teilweise auch

Behandlungs - und Betreuungskosten bzw. Kostenersätze für von einzelnen

Einrichtungen erbrachte Betreuungsleistungen übernommen werden, die mir jedoch

im Detail nicht zur Verfügung stehen.

 

Fragen 9 bis 11:

 

Die Beiträge der Länder zum Budget werden im Finanzausgleich geregelt, für den

der BMF zuständig ist.

 

Bei einem Großteil der Aufwendungen der Länder im Drogen bereich handelt es sich

um Behandlungskosten für deren Tragung nach der Kompetenzverteilung die Länder

zuständig sind. Eine Übernahme dieser Kosten durch den Bund kann daher sicher

nicht in Frage kommen.

Frage 12:

 

Auf Grundlage des Suchtmittelgesetzes besteht bereits derzeit ein Monitoringsystem

in Form eines Suchtmittel - Datenregisters, in dem auf Basis gesetzlich festgelegter

Meldepflichten zentral alle von der Exekutive, den Staatsanwaltschaften und

Gerichten im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz sowie

von den Gesundheitsbehörden und Krankenanstalten über Suchtgiftmissbraucher

und - kranke übermittelten Daten erfasst werden. Auf Basis dieses Datenregisters

wird die Entwicklung der Drogenproblematik analysiert. Die Ergebnisse der Analyse

werden im jährlich im Auftrag der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und

Drogensucht sowie des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und

Generationen vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen

herausgegebenen Drogenbericht veröffentlicht.

 

Mein Ressort führt weiters die Evidenz der Drogenopfer, auf deren Basis unter

Heranziehung der Ergebnisse der toxikologischen Untersuchungen und Autopsie -

Befunde die jährliche Drogenopferstatistik erstellt wird.

 

Überdies wird dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen mit

Vorliegen des Einverständnisses des Behandelten der Beginn und die Beendigung

einer Substitutionsbehandlung vom jeweiligen Arzt bzw. von der jeweiligen Ärztin

gemeldet und auf dieser Basis ein Monitoring der Substitutionsbehandlungen

durchgeführt.

 

Ferner laufen bereits die Umsetzungsarbeiten der von der Europäischen

Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) vorgegebenen fünf

,,Schlüsselindikatoren“ (Behandlungswesen, Prävalenzschätzung, Drogenopfer,

Infektionskrankheiten, allgemeine Bevölkerungserhebung zum Thema Drogen und

Sucht), die die im derzeitigen Informationssystem noch vorhandenen Lücken,

insbesondere im Behandlungs - und Betreuungsbereich, schließen und künftig EU -

weite Vergleiche zur Drogensituation ermöglichen sollen.

 

Zu Frage 13:

 

In Umsetzung der Gemeinsamen Maßnahme der EU betreffend den

Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen

synthetischen Drogen besteht bereits ein nationaler Frühwarnmechanismus, wonach

bei Auftreten einer neuen synthetischen Droge in Österreich die auffindende Stelle

unter Beifügung einer physikalisch - chemischen Beschreibung und der Umstände

des Auftauchens der neuen Substanz Meldung an die Bundesdrogenkoordination,

an den im Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen eingerichteten

nationalen Focal Point im REITOX - Netz der Europäischen Beobachtungsstelle für

Drogen und Drogensucht (EBDD) sowie an die nationale Europol - Stelle erstattet. In

dieses Netz sind insbesondere der kriminaltechnische Dienst, die

Gerichtsmedizinischen Institute sowie das Klinische Institut für Medzinische und

Chemische Labordiagnostik am AKH Wien eingebunden. Reitox Focal Pomt und

Europol - Stelle leiten die Meldung an die EBDD und Europol weiter.

Bei Auftreten einer neuen synthetischen Substanz in einem anderen Mitgliedstaat

der EU sind Reitox Focal Point und nationale Europol - Stelle wiederum die nationalen

Kontaktstellen von EBDD und Euorpol und leiten die Meldung an die

Bundesdrogenkoordination und die in das Informationsnetz eingebundenen Stellen

weiter. Aufgabe der Bundesdrogenkoordination ist es, unter Beiziehung von

Experten eine Ersteinschätzung der sozialen und gesundheitlichen Risiken

vorzunehmen und, sofern erforderlich, geeignete präventive Maßnahmen zu

veranlassen.

 

Derzeit bestehen Überlegungen, das nationale Frühwarnsystem auszubauen, es

insbesondere generell auf neue riskante Drogenkonsummuster im weitesten Sinne

zu erweitern und möglichst viele Einrichtungen einzubinden, die vor Ort in der

Beratung und Betreuung der Risikogruppen tätig sind. Eine beim Bundesministerium

für soziale Sicherheit und Generationen geführte Expertengruppe wird sich in den

kommenden Wochen mit dieser Thematik befassen.

 

Fragen 14 bis 18:

 

Bei ,,check it“ handelt es sich um ein wissenschaftliches Pilotprojekt zur Prävention

und Information betreffend synthetische Drogen, das gemeinsam von der

Drogenkoordination, dem Verein Wiener Sozialprojekte und einem Team rund um

Univ. Prof. Dr. Rainer Schmid vom Klinischen Institut für medizinische und chemische

Labordiagnostik des AKH durchgeführt wird.

 

Aus fachlicher Sicht ist festzuhalten, dass es sich bei ,,Check it" um ein auf

Expertenebene äußerst positiv bewertetes, innovatives und den Erkenntnissen der

Präventionsforschung Rechnung tragendes Projekt zur Sekundärprävention und

harm reduction handelt, das auch international viel Beachtung findet und folgende

Zielsetzungen verfolgt: Schaffen einer Vertrauensbasis zu den (potentiellen)

Konsumenten synthetischer Drogen als Basis für die Leistung effektiver

Präventionsarbeit; Gewinnung von Einblick in die Konsumentenszene; Kontakt zu

Konsumenten, die mit bisherigen Strategien nicht erreicht werden konnten; Analyse

konsumierter Designerdrogen vor Ort bei großen Raves; Information vor Ort über die

tatsächliche chemische Zusammensetzung der Drogen und Bewertung des

toxischen Potentials. Die Zusammenarbeit von Chemikern und speziell geschulten

Sozialarbeitern, Ärzten und Präventionsexperten vor Ort ermöglicht es, Jugendliche

und junge Erwachsene einer Risikogruppe zu erreichen, die für bisherige Strategien

der Suchtprävention nicht oder kaum zugänglich waren und diese über die

Konsequenzen und möglichen Folgeprobleme des Konsums von Designerdrogen zu

informieren und beraten. Bei dem Projekt handelt es sich überdies - da es bislang

das einzige Projekt seiner Art in Österreich ist - um die Informationsquelle über neue

synthetische Drogen auf dem österreichischen Markt schlechthin, es ist daher für die

Umsetzung der Gemeinsamen Maßnahme der EU betreffend den

Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen

synthetischen Drogen von entsprechender Bedeutung.

 

Für das Projekt ,,Check it“ wurden vom seinerzeitigen BMAGS S 1,000.000,-- (1999)

zur Verfügung gestellt. Seit dem Jahr 2000 erfolgte keine Förderung dieses

Projektes.

Fragen 19 und 20:

 

Diese Kampagne ist noch in Vorbereitung und der erste Schritt wird eine EU - weite

Ausschreibung sein. Damit werden sowohl österreichische als auch ausländische

Konzepte zur Auswahl stehen.

 

Fragen 21 und 22:

 

Die Einsatzmöglichkeiten von „peer groups“ im Rahmen der Bekämpfung des

Drogenkonsums sind außerordentlich vielfältig. Dazu kommen verschiedene

Möglichkeiten der Bildung von „peer groups“ und auch die Kriterien, die „Peers“

erfüllen müssen, können verschieden festgelegt werden. Eine pauschale Aussage

über „das Peer - group Modell“ erscheint mir fachlich nicht vertretbar. Hinsichtlich der

Frage des Einsatzes von „peer groups“in Schulen verweise ich auch auf die

Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

 

Fragen 23 bis 25:

 

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1268/J durch das

Bundesminitenum für Justiz, dessen Ausführungen ich voll unterstütze.