1238/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.11.2000
BM f. soziale Sicherheit und Generationen
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an meine Vorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossinnen betreffend
,,Drogenbereich - Bundeszuschüsse“, Nr. 1267/J, wie folgt:
Fragen 1 bis 4:
Zu 2: In meinem Ressort sind prinzipiell keinerlei Mittel für Repression, sondern
lediglich Mittel für Prävention, Beratung und Therapie budgetiert.
Zu 1:
Ausgaben 1998 Ausgaben 1999
Anlagen 0 0
Förderungen 23,081 Mio. 25,867 Mio.
Aufwendungen 4,075 Mio. 6,232 Mio.
Gesamtbetrag 27,156 Mio 32,099 Mio.
Zu 3:
Voranschlag 2000
Anlagen 0,255 Mio.
Förderungen 19,619 Mio.
Aufwendungen 4,250 Mio.
Gesamtbetrag 24,124 Mio.
Zusätzlich sind zu den veranschlagten 19,619 Mio. für Förderungen zusätzlich 3,5
Mio. im Rahmen eines Budgetüberschreitungsgesetzes im Jahr 2000 zusätzlich
vorgesehen. Damit kann der im Jahr 2000
vorgesehene Betrag für Förderungen
wieder auf den Voranschlag des Jahres 1999 angehoben werden. Ein
entsprechender Gesetzesentwurf wurde dem Parlament bereits zur Behandlung
übermittelt.
Weiters wurde beim BMF ein Antrag auf Durchführung überplanmäßiger Ausgaben
bei den Aufwendungen im Jahr 2000 in Höhe von S 1,3 Mio. für den Nachdruck der
Suchtmittelrezepte eingebracht.
Mit diesen Maßnahmen steigt der gesamte zur Verfügung stehende Betrag im Jahr
2000 auf 28,9 Mio. an.
Zu 4:
Die Mittel für Förderungen werden im Jahr 2001 nicht gekürzt, sondern im Vergleich
mit dem Voranschlag 2000 sogar um rd. 3,5 Mio. angehoben.
Für den Bereich der Aufwendungen ist vorgesehen, die Mittel von 4,250 Mio. auf
30,000 Mio. anzuheben, wobei der Hauptschwerpunkt auf den Bereich der
durchzuführen geplanten Drogenkampagne im Ausmaß von 20 Mio. liegt. Zusätzlich
ist auch noch die Durchführung einer Drogenkonsumerhebung vorgesehen, für die
die Mittel ebenfalls zur Verfügung stehen werden. Von einer Reduktion der Mittel im
Drogenbereich kann daher keine Rede sein.
Frage 5:
Die Kostentragung durch Justizressort und Gesundheitsressort basieren auf
unterschiedlichen Rechtsgrundlagen mit unterschiedlicher Zielrichtung. Während das
Bundesministerium für Justiz nach dem Suchtmittelgesetz eine subsidiäre
Ausfallshaftung zur Tragung von Therapiekosten unter bestimmten Voraussetzungen
trifft, ist das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ermächtigt,
die Tätigkeit von Drogenberatungs - und - betreuungseinrichtungen durch die
Gewährung von Zuschüssen zur Errichtung und zum Betrieb nach Maßgabe der
hiefür nach dem jeweiligen Bundesfinanzgesetz verfügbaren Bundesmittel zu
fördern. Die Förderermächtigung umfasst somit Zuschüsse zum Sach - und
Personalaufwand der Einrichtungen. Eine Tragung von Therapiekosten für
Drogendelinquenten, wie sie dem Justizressort obliegt, kommt daher für das
Bundesministerium für Gesundheit und Soziales schon mangels entsprechender
Rechtsgrundlage nicht in Betracht.
Frage 6:
Ich teile die Auffassung des Herrn Staatssekretärs, dass auf die Leistungen der
Länder im Drogenbereich keinesfalls verzichtet werden kann.
Frage 7:
Ich gehe davon aus, dass die Länder ihrer sich aus der verfassungsmäßigen
Vollzugskompetenz in den Bereichen Gesundheitswesen und Soziales ergebenden
Leistungspflicht im Drogenbereich auch in
Hinkunft nachkommen und die im Hinblick
auf Prävention, Beratung und Betreuung sowie Rehabilitation und Reintegration auf
dem Gebiet des Drogenmissbrauchs notwendigen und zweckmäßigen Leistungen
weiterhin erbringen werden.
Frage 8:
Die Aufwendungen der Länder sind mir nur insoweit bekannt, als nach dem
Suchtmittelgesetz die Förderung von Drogenberatungs - und
betreuungseinrichtungen durch den Bund von Zuschüssen - sofern
Gebietskörperschaften Träger dieser Einrichtungen sind, von mindestens gleich
hohen Zuschüssen - aus Mitteln anderer Gebietskörperschaften abhängig zu
machen ist. Im Zuge der Prüfung der Förderanträge erhebt mein Ressort daher die
von den Ländern im jeweiligen Wirkungsbereich für die jeweilige Einrichtung
aufgewendeten Fördermittel. Aus den diesbezüglichen Mitteilungen der Länder
ergeben sich für die Jahre 1998 und 1999 je Bundesland folgende Summen (in
ATS):
|
Bundesland |
1998 |
1999 |
|
|
|
|
|
Burgenland |
2.990.000,00 |
3.025.000.00 |
|
Kärnten |
5.346.000,00 |
7.227.500,00 |
|
Niederösterreich |
1.150.000,00 |
1.600.000,00 |
|
Oberösterreich |
16.500.000,00 |
17.310.000,00 |
|
Salzburg |
1.592.000,00 |
2.224.000,00 |
|
Steiermark |
418.000,00 |
4.100.000,00 |
|
Tirol |
560.000,00 |
525.300,00 |
|
Vorarlberg |
11.007.000,00 |
9.890.000,00 |
|
Wien |
19.010.000,00 |
20.830.000,00 |
Es ist mir allerdings nicht bekannt, inwieweit die von den Ländern mitgeteilten
Beträge jeweils die vollständigen Aufwendungen der Länder im Bereich der
Förderung von Drogeneinrichtungen widerspiegeln. So ist mir etwa bekannt, dass
von der Stadt Wien zusätzlich zu den angeführten Beträgen teilweise auch
Behandlungs - und Betreuungskosten bzw. Kostenersätze für von einzelnen
Einrichtungen erbrachte Betreuungsleistungen übernommen werden, die mir jedoch
im Detail nicht zur Verfügung stehen.
Fragen 9 bis 11:
Die Beiträge der Länder zum Budget werden im Finanzausgleich geregelt, für den
der BMF zuständig ist.
Bei einem Großteil der Aufwendungen der Länder im Drogen bereich handelt es sich
um Behandlungskosten für deren Tragung nach der Kompetenzverteilung die Länder
zuständig sind. Eine Übernahme dieser Kosten durch den Bund kann daher sicher
nicht in Frage kommen.
Frage 12:
Auf Grundlage des Suchtmittelgesetzes besteht bereits derzeit ein Monitoringsystem
in Form eines Suchtmittel - Datenregisters, in dem auf Basis gesetzlich festgelegter
Meldepflichten zentral alle von der Exekutive, den Staatsanwaltschaften und
Gerichten im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz sowie
von den Gesundheitsbehörden und Krankenanstalten über Suchtgiftmissbraucher
und - kranke übermittelten Daten erfasst werden. Auf Basis dieses Datenregisters
wird die Entwicklung der Drogenproblematik analysiert. Die Ergebnisse der Analyse
werden im jährlich im Auftrag der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und
Drogensucht sowie des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und
Generationen vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen
herausgegebenen Drogenbericht veröffentlicht.
Mein Ressort führt weiters die Evidenz der Drogenopfer, auf deren Basis unter
Heranziehung der Ergebnisse der toxikologischen Untersuchungen und Autopsie -
Befunde die jährliche Drogenopferstatistik erstellt wird.
Überdies wird dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen mit
Vorliegen des Einverständnisses des Behandelten der Beginn und die Beendigung
einer Substitutionsbehandlung vom jeweiligen Arzt bzw. von der jeweiligen Ärztin
gemeldet und auf dieser Basis ein Monitoring der Substitutionsbehandlungen
durchgeführt.
Ferner laufen bereits die Umsetzungsarbeiten der von der Europäischen
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) vorgegebenen fünf
,,Schlüsselindikatoren“ (Behandlungswesen, Prävalenzschätzung, Drogenopfer,
Infektionskrankheiten, allgemeine Bevölkerungserhebung zum Thema Drogen und
Sucht), die die im derzeitigen Informationssystem noch vorhandenen Lücken,
insbesondere im Behandlungs - und Betreuungsbereich, schließen und künftig EU -
weite Vergleiche zur Drogensituation ermöglichen sollen.
Zu Frage 13:
In Umsetzung der Gemeinsamen Maßnahme der EU betreffend den
Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen
synthetischen Drogen besteht bereits ein nationaler Frühwarnmechanismus, wonach
bei Auftreten einer neuen synthetischen Droge in Österreich die auffindende Stelle
unter Beifügung einer physikalisch - chemischen Beschreibung und der Umstände
des Auftauchens der neuen Substanz Meldung an die Bundesdrogenkoordination,
an den im Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen eingerichteten
nationalen Focal Point im REITOX - Netz der Europäischen Beobachtungsstelle für
Drogen und Drogensucht (EBDD) sowie an die nationale Europol - Stelle erstattet. In
dieses Netz sind insbesondere der kriminaltechnische Dienst, die
Gerichtsmedizinischen Institute sowie das Klinische Institut für Medzinische und
Chemische Labordiagnostik am AKH Wien eingebunden. Reitox Focal Pomt und
Europol - Stelle leiten die Meldung an die
EBDD und Europol weiter.
Bei Auftreten einer neuen synthetischen Substanz in einem anderen Mitgliedstaat
der EU sind Reitox Focal Point und nationale Europol - Stelle wiederum die nationalen
Kontaktstellen von EBDD und Euorpol und leiten die Meldung an die
Bundesdrogenkoordination und die in das Informationsnetz eingebundenen Stellen
weiter. Aufgabe der Bundesdrogenkoordination ist es, unter Beiziehung von
Experten eine Ersteinschätzung der sozialen und gesundheitlichen Risiken
vorzunehmen und, sofern erforderlich, geeignete präventive Maßnahmen zu
veranlassen.
Derzeit bestehen Überlegungen, das nationale Frühwarnsystem auszubauen, es
insbesondere generell auf neue riskante Drogenkonsummuster im weitesten Sinne
zu erweitern und möglichst viele Einrichtungen einzubinden, die vor Ort in der
Beratung und Betreuung der Risikogruppen tätig sind. Eine beim Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen geführte Expertengruppe wird sich in den
kommenden Wochen mit dieser Thematik befassen.
Fragen 14 bis 18:
Bei ,,check it“ handelt es sich um ein wissenschaftliches Pilotprojekt zur Prävention
und Information betreffend synthetische Drogen, das gemeinsam von der
Drogenkoordination, dem Verein Wiener Sozialprojekte und einem Team rund um
Univ. Prof. Dr. Rainer Schmid vom Klinischen Institut für medizinische und chemische
Labordiagnostik des AKH durchgeführt wird.
Aus fachlicher Sicht ist festzuhalten, dass es sich bei ,,Check it" um ein auf
Expertenebene äußerst positiv bewertetes, innovatives und den Erkenntnissen der
Präventionsforschung Rechnung tragendes Projekt zur Sekundärprävention und
harm reduction handelt, das auch international viel Beachtung findet und folgende
Zielsetzungen verfolgt: Schaffen einer Vertrauensbasis zu den (potentiellen)
Konsumenten synthetischer Drogen als Basis für die Leistung effektiver
Präventionsarbeit; Gewinnung von Einblick in die Konsumentenszene; Kontakt zu
Konsumenten, die mit bisherigen Strategien nicht erreicht werden konnten; Analyse
konsumierter Designerdrogen vor Ort bei großen Raves; Information vor Ort über die
tatsächliche chemische Zusammensetzung der Drogen und Bewertung des
toxischen Potentials. Die Zusammenarbeit von Chemikern und speziell geschulten
Sozialarbeitern, Ärzten und Präventionsexperten vor Ort ermöglicht es, Jugendliche
und junge Erwachsene einer Risikogruppe zu erreichen, die für bisherige Strategien
der Suchtprävention nicht oder kaum zugänglich waren und diese über die
Konsequenzen und möglichen Folgeprobleme des Konsums von Designerdrogen zu
informieren und beraten. Bei dem Projekt handelt es sich überdies - da es bislang
das einzige Projekt seiner Art in Österreich ist - um die Informationsquelle über neue
synthetische Drogen auf dem österreichischen Markt schlechthin, es ist daher für die
Umsetzung der Gemeinsamen Maßnahme der EU betreffend den
Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen
synthetischen Drogen von entsprechender Bedeutung.
Für das Projekt ,,Check it“ wurden vom seinerzeitigen BMAGS S 1,000.000,-- (1999)
zur Verfügung gestellt. Seit dem Jahr 2000 erfolgte keine Förderung dieses
Projektes.
Fragen 19 und 20:
Diese Kampagne ist noch in Vorbereitung und der erste Schritt wird eine EU - weite
Ausschreibung sein. Damit werden sowohl österreichische als auch ausländische
Konzepte zur Auswahl stehen.
Fragen 21 und 22:
Die Einsatzmöglichkeiten von „peer groups“ im Rahmen der Bekämpfung des
Drogenkonsums sind außerordentlich vielfältig. Dazu kommen verschiedene
Möglichkeiten der Bildung von „peer groups“ und auch die Kriterien, die „Peers“
erfüllen müssen, können verschieden festgelegt werden. Eine pauschale Aussage
über „das Peer - group Modell“ erscheint mir fachlich nicht vertretbar. Hinsichtlich der
Frage des Einsatzes von „peer groups“in Schulen verweise ich auch auf die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Fragen 23 bis 25:
Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1268/J durch das
Bundesminitenum für Justiz, dessen Ausführungen ich voll unterstütze.