1239/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.11.2000

BM f. Justiz

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Mag. Ulrike Urbanek,

Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die

anti - homosexuellen Sonderstrafbestimmungen §§ 220 und 221 StGB" gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Eine Ermittlung der beiden in Rede stehenden Strafverfahren war nicht möglich. Das

Österreichische Statistische Zentralamt kann die Geschäftszahlen jener Verfahren,

in denen die in den Gerichtlichen Kriminalstatistiken für die Jahre 1997 und 1998

aufscheinenden Verurteilungen wegen der §§ 220, 221 StGB erfolgt sein sollen,

nicht feststellen. Umfangreiche Erhebungen nach diesen Verfahren im staatsanwalt -

schaftlichen Bereich verliefen gleichfalls negativ.

 

Laut Mitteilung des Österreichischen Statistischen Zentralamtes kann nicht ausge -

schlossen werden, dass die in den Kriminalstatistiken der Jahre 1997 und 1998

ausgewiesenen Verurteilungen wegen §§ 220, 221 StGB fehlerhaft erfasst wurden,

sodass ein Redaktionsversehen naheliegend ist.

 

Unter diesen Umständen ist es mir daher nicht möglich, auf die Fragen nach Verfah -

rensabläufen und - inhalten zu antworten.