1240/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.11.2000

BM f. Justiz

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Helmut Kukacka und Kollegen haben an

mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vorfall anlässlich eines Besuches des

Bundesministers für Inneres am 25. Mai 2000 in Linz“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Dieser Vorfall gelangte mir anlässlich der gegenständlichen Anfrage zur Kenntnis.

 

Zu 2 bis 5:

Das bei der Staatsanwaltschaft Linz bzw. beim Bezirksanwalt beim Bezirksgericht

Linz geführte Strafverfahren wurde am 14. Juni 2000 durch Zurücklegung der

Anzeige gemäß § 90 StPO beendet.

Die Anklagebehörde prüfte den Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt des Tatbe -

standes der üblen Nachrede nach §§ 111 in Verbindung mit 117 StGB und gelangte

zum Ergebnis, dass dieser in Betracht kommende Tatbestand aus folgenden

Gründen nicht erfüllt wurde:

 

Bei der Beleidigung eines „großen Kollektivs“ wie etwa „Österreichs Polizisten“ sei

eine Ehrenbeleidigung einzelner Kollektivangehöriger nur dann anzunehmen, wenn

nach den Umständen des Einzelfalles eine oder mehrere bestimmte einzelne Perso -

nen erkennbar betroffen seien. Da dies gegenständlich nicht der Fall gewesen sei,

fehle es an der nötigen Bestimmtheit des Beleidigten. Aus dem Inhalt der Beleidi -

gung ergebe sich ferner, dass damit nicht eine bestimmte Behörde, wie z.B. das

Bundesministerium für Inneres oder eine bestimmte nachgeordnete Dienststelle,

gemeint gewesen sei.