1248/AB XXI.GP
Eingelangt am:20.11.2000
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dietachmayr und GenossInnen haben am
20. September 2000 unter der Nr. 1245/J an den Bundesminister für
Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "N P D"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen
wie folgt:
Zu Frage 1:
Wegen der verschiedenen Schattierungen innerhalb der rechtsextremen
Szene ist die Nennung einer konkreten Zahl nicht möglich.
Zu Frage 2:
Der Umfang der Szene ist in den letzten Jahren relativ konstant geblieben.
Zu Frage 3:
Ich verweise diesbezüglich auf den jährlich vom Bundesministerium für
Inneres herausgegebenen Lage bericht ,,Rechtsextremismus in Österreich“,
der jeweils die zur Veröffentlichung geeigneten relevanten Daten enthält.
Einer weitergehenden Mitteilung stehen die Verpflichtung zur Amts -
verschwiegenheit und die Beachtung des Datenschutzes sowie polizei -
taktische Gründe entgegen.
Zu Frage 4:
Es werden alle innerhalb des Rechtsrahmens möglichen sicherheits -
polizeilichen Maßnahmen gesetzt. Konkretere Angaben sind aus polizei -
taktischen Gründen nicht möglich.
Zu Frage 5:
Die Mitgliedschaft einiger österreichischer Rechtsextremisten. bei deutschen
rechtsextremen Parteien ist bekannt. In enger Zusammenarbeit mit den
zuständigen deutschen Behörden werden alle rechtlichen Möglichkeiten aus -
geschöpft, um allfällige Gesetzesverstöße dieses Personenkreises ent -
sprechend zu verfolgen.
Zu Frage 6:
Die genannte Person ist den Sicherheitsbehörden durch einschlägige
Aktivitäten bekannt. Zur Hintanhaltung bzw. Verfolgung gesetzwidriger
Handlungen dieser Person sowie ihrer Kontaktpersonen wurden und werden
alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent genützt.
Zu Frage 7:
In einem solchen Fall werden unverzüglich die nach der österreichischen
Rechtsordnung gebotenen sicherheitsbehördlichen Veranlassungen
getroffen.
Zu Frage 8:
Es bestehen Kontakte ausländischer rechtsextremer Organisationen zur
österreichischen rechtsextremen Szene. Angehörige dieser Organisationen
nehmen an einschlägigen Veranstaltungen in Österreich teil und stellen
Propagandamaterial, Know - how udgl. zur Verfügung.
Solchen Einflüssen wird mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen
Mitteln begegnet. Nähere Angaben sind aus polizeitaktischen Gründen nicht
möglich.
Zu Frage 9:
Der Rechtsextremismus stellt in Österreich derzeit keine akute Gefahr für
die Demokratie dar. Die Sicherheitsbehörden sind angewiesen, allen rechts -
extremen Aktivitäten durch geeignete repressive und präventive Maßnahmen
nachhaltig zu begegnen.
Zu Frage 10:
Zur Bekämpfung des Rechtsextremismus als grenzüberschreitendes
Phänomen wurde in den letzten Jahren die Zusammenarbeit der Sicherheits -
behörden der betroffenen Länder auf bilateraler und multilateraler Ebene
stark forciert. Diese Kooperation, insbesondere jene mit den Nachbar -
ländern, wird intensiv fortgeführt und weiter ausgebaut.
Zu Frage 11:
Den österreichischen Sicherheitsbehörden steht ein umfangreiches
gesetzliches Instrumentarium zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zur
Verfügung, das je nach gegebener Sachlage zur Anwendung kommt. Eine
konkrete Darstellung der erweiterten Ermittlungsmöglichkeiten ist aus
polizeitaktischen Gründen nicht möglich.
Zu Frage 12:
Darüber werden von den österreichischen Sicherheitsbehörden keine
statistischen Aufzeichnungen geführt. Eine Beantwortung ist daher nicht
möglich.