1248/AB XXI.GP

Eingelangt am:20.11.2000

 

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dietachmayr und GenossInnen haben am

20. September 2000 unter der Nr. 1245/J an den Bundesminister für

Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "N P D"

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen

wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Wegen der verschiedenen Schattierungen innerhalb der rechtsextremen

Szene ist die Nennung einer konkreten Zahl nicht möglich.

 

Zu Frage 2:

 

Der Umfang der Szene ist in den letzten Jahren relativ konstant geblieben.

 

Zu Frage 3:

 

Ich verweise diesbezüglich auf den jährlich vom Bundesministerium für

Inneres herausgegebenen Lage bericht ,,Rechtsextremismus in Österreich“,

der jeweils die zur Veröffentlichung geeigneten relevanten Daten enthält.

Einer weitergehenden Mitteilung stehen die Verpflichtung zur Amts -

verschwiegenheit und die Beachtung des Datenschutzes sowie polizei -

taktische Gründe entgegen.

Zu Frage 4:

 

Es werden alle innerhalb des Rechtsrahmens möglichen sicherheits -

polizeilichen Maßnahmen gesetzt. Konkretere Angaben sind aus polizei -

taktischen Gründen nicht möglich.

 

Zu Frage 5:

 

Die Mitgliedschaft einiger österreichischer Rechtsextremisten. bei deutschen

rechtsextremen Parteien ist bekannt. In enger Zusammenarbeit mit den

zuständigen deutschen Behörden werden alle rechtlichen Möglichkeiten aus -

geschöpft, um allfällige Gesetzesverstöße dieses Personenkreises ent -

sprechend zu verfolgen.

 

Zu Frage 6:

 

Die genannte Person ist den Sicherheitsbehörden durch einschlägige

Aktivitäten bekannt. Zur Hintanhaltung bzw. Verfolgung gesetzwidriger

Handlungen dieser Person sowie ihrer Kontaktpersonen wurden und werden

alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent genützt.

 

Zu Frage 7:

 

In einem solchen Fall werden unverzüglich die nach der österreichischen

Rechtsordnung gebotenen sicherheitsbehördlichen Veranlassungen

getroffen.

 

Zu Frage 8:

 

Es bestehen Kontakte ausländischer rechtsextremer Organisationen zur

österreichischen rechtsextremen Szene. Angehörige dieser Organisationen

nehmen an einschlägigen Veranstaltungen in Österreich teil und stellen

Propagandamaterial, Know - how udgl. zur Verfügung.

 

Solchen Einflüssen wird mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen

Mitteln begegnet. Nähere Angaben sind aus polizeitaktischen Gründen nicht

möglich.

 

Zu Frage 9:

 

Der Rechtsextremismus stellt in Österreich derzeit keine akute Gefahr für

die Demokratie dar. Die Sicherheitsbehörden sind angewiesen, allen rechts -

extremen Aktivitäten durch geeignete repressive und präventive Maßnahmen

nachhaltig zu begegnen.

Zu Frage 10:

 

Zur Bekämpfung des Rechtsextremismus als grenzüberschreitendes

Phänomen wurde in den letzten Jahren die Zusammenarbeit der Sicherheits -

behörden der betroffenen Länder auf bilateraler und multilateraler Ebene

stark forciert. Diese Kooperation, insbesondere jene mit den Nachbar -

ländern, wird intensiv fortgeführt und weiter ausgebaut.

 

Zu Frage 11:

 

Den österreichischen Sicherheitsbehörden steht ein umfangreiches

gesetzliches Instrumentarium zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zur

Verfügung, das je nach gegebener Sachlage zur Anwendung kommt. Eine

konkrete Darstellung der erweiterten Ermittlungsmöglichkeiten ist aus

polizeitaktischen Gründen nicht möglich.

 

Zu Frage 12:

 

Darüber werden von den österreichischen Sicherheitsbehörden keine

statistischen Aufzeichnungen geführt. Eine Beantwortung ist daher nicht

möglich.