125/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt und Kollegen
betreffend direkte Förderungen im Jahr 1998
(Nr. 192/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu Frage 1:
Vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind im Jahr 1998
324 Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmen gefördert worden.
Zu Frage 2:
Die höchste im Jahr 1998 ausbezahlte Einzelförderung war ein Zuschuss in der
Höhe von S 62.350.000,- gemäß des § 51a Arbeitsmarktförderungsgesetzes
(nationale und EU - Mittel) an die Firma „Rogner‘s Golfschaukel im Südburgenland
GmbH, Stegersbach“. Die niedrigsten Förderungen (jeweils S 10.000,-) erhielten der
Verein ,,Isop - interkulturelles Forum/Pädagogisches Forum, Graz" (für die Praxista -
gung „Berufliche Beratung, Betreuung und Qualifizierung von MigrantInnen“), der
Verein United Games of Nations (für die Veranstaltung „Growing together“) sowie
eine GPA - Projektgruppe (für die Erstellung des Folders „Sesam öffne dich“).
Zu Frage 3:
Im Jahr 1998 haben 23 Einzelpersonen/Projekte/Stellen/Unternehmen mehrere
Förderungen unter verschiedenen Fördertiteln erhalten.
Zu Frage 4:
Die im Förderungsbericht 1998 enthaltenen Daten geben exakt den Erfolg, daher die
tatsächliche Zahlung, wieder.
Zu Frage 5:
Alle Förderungsempfänger/Förderungsempfängerinnen werden hinsichtlich der wid -
mungsgemäßen Verwendung der Fördermittel überprüft.
Zu Frage 6:
Bezogen auf das Jahr 1998 wurden 348 Förderansuchen positiv behandelt. Im Übri -
gen ist eine ziffernmäßige Beantwortung dieser Fragen nicht möglich, weil keine Evi -
denz über die Gesamtzahl der Förderansuchen geführt wird.
Erfahrungsgemäß kann jedoch ein großer Teil der dem Grund nach bewilligten
Förderansuchen nicht im vollen Umfang genehmigt werden. Eine Reduktion der
Förderung gegenüber dem Förderungsantrag erfolgt, wenn etwa die im Förderantrag
enthaltenen Angaben über die Kosten nicht realistisch erscheinen oder wenn keine
bzw. zu geringe Eigenmittel eingesetzt werden. Die Höhe der Förderungen muss
sich auch nach den budgetären Vorgaben richten.
Förderungsansuchen werden dann abgelehnt, wenn die sachliche Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nicht vorliegt, die beantrag -
te Förderung nicht den internen Förderungsrichtlinien entspricht bzw. das Projekt aus
verschiedenen Gründen nicht förderungswürdig ist (z.B. der Förderungsempfänger
nicht über genügend Eigenmittel verfügt, das Projekt vom Inhalt her nicht mit der
Prioritätensetzung des Ressorts im Einklang steht, die Zuverlässigkeit der ausfüh -
renden Personen nicht gegeben ist oder unter Umständen auch, weil das Vorhaben
nur lokale Bedeutung hat). Teilweise mussten Förderungsansuchen auch aus budge -
tären Gründen gänzlich abgelehnt werden.