1250/AB XXI.GP

Eingelangt am:20.11.2000

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Mag. Ulrike Lunacek, Freundinnen

und Freunde haben am 20.09.2000 unter der Nummer 1249/J eine

schriftliche Anfrage betreffend „die anti - homosexuellen Sonderstraf -

bestimmungen des §§ 220 und § 221 StGB" an den Bundesminister für

Inneres gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden

Informationen wie folgt:

 

Die Erstellung der gerichtlichen Kriminalstatistik fällt in den

Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Justiz. Um die an mich

gerichteten Fragen beantworten zu können, war es zunächst erforderlich, die

in den gerichtlichen Kriminalstatistiken der Jahre 1997 und 1998 in Bezug

auf die §§ 220, 221 StGB zugrundeliegenden kriminalpolizeilichen

Ermittlungsverfahren zu kennen.

 

Auf die entsprechende Anfrage hat das Bundesministerium für Justiz

mitgeteilt, dass es dem Österreichischen Statistischen Zentralamt nicht

möglich war, die Geschäftszahlen jener Verfahren, in denen die in den

gerichtlichen Kriminalstatistiken für die Jahre 1997 und 1998

aufscheinenden Verurteilungen wegen §§ 220, 221 StGB erfolgt sein

sollen, zu nennen.

 

Umfangreiche Erhebungen nach diesen Verfahren, die an Hand der

vom Bundesrechenzentrum zur Verfügung gestellten Unterlagen

erfolgten, verliefen laut dieser Mitteilung gleichfalls negativ.

Entsprechend der Information des Österreichischen Statistischen

Zentralamtes könne nicht ausgeschlossen werden, dass die in den

Kriminalstatistiken der Jahre 1997 und 1998 aufscheinenden

Verurteilungen wegen §§ 220, 221 StGB auf Grund fehlerhaft

ausgefüllter Formblätter erfasst wurden, sodass ein

Redaktionsversehen möglich scheint.