1250/AB XXI.GP
Eingelangt am:20.11.2000
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Mag. Ulrike Lunacek, Freundinnen
und Freunde haben am 20.09.2000 unter der Nummer 1249/J eine
schriftliche Anfrage betreffend „die anti - homosexuellen Sonderstraf -
bestimmungen des §§ 220 und § 221 StGB" an den Bundesminister für
Inneres gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden
Informationen wie folgt:
Die Erstellung der gerichtlichen Kriminalstatistik fällt in den
Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Justiz. Um die an mich
gerichteten Fragen beantworten zu können, war es zunächst erforderlich, die
in den gerichtlichen Kriminalstatistiken der Jahre 1997 und 1998 in Bezug
auf die §§ 220, 221 StGB zugrundeliegenden kriminalpolizeilichen
Ermittlungsverfahren zu kennen.
Auf die entsprechende Anfrage hat das Bundesministerium für Justiz
mitgeteilt, dass es dem Österreichischen
Statistischen Zentralamt nicht
möglich war, die Geschäftszahlen jener Verfahren, in denen die in den
gerichtlichen Kriminalstatistiken für die Jahre 1997 und 1998
aufscheinenden Verurteilungen wegen §§ 220, 221 StGB erfolgt sein
sollen, zu nennen.
Umfangreiche Erhebungen nach diesen Verfahren, die an Hand der
vom Bundesrechenzentrum zur Verfügung gestellten Unterlagen
erfolgten, verliefen laut dieser Mitteilung gleichfalls negativ.
Entsprechend der Information des Österreichischen Statistischen
Zentralamtes könne nicht ausgeschlossen werden, dass die in den
Kriminalstatistiken der Jahre 1997 und 1998 aufscheinenden
Verurteilungen wegen §§ 220, 221 StGB auf Grund fehlerhaft
ausgefüllter Formblätter erfasst wurden, sodass ein
Redaktionsversehen möglich scheint.