1262/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.11.2000
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1240/J - NR/2000, betreffend
Grundlagen der weiteren Bahnentwicklung, die die Abgeordneten Pamigoni und
Genossen am 20. September an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
Die fundamentale Bedeutung der Bahn als umweltfreundlicher, leistungsfähiger
Verkehrsträger ist meinem Ressort bewusst. Die Notwendigkeit der Budgetsanierung
hat aber den Spielraum bei Investitionsentscheidungen empfindlich eingeschränkt,
sodass sich der weitere Ausbau des Schienennetzes auf jene Abschnitte
beschränken muss, in denen er tatsächlich vordringlich und aus einer
verkehrspolitischen Gesamtschau sinnvoll ist.
Zu Frage 1:
Wie bereits mein Amtsvorgänger Schmid mehrfach begründet hat, war aus der vom
ehemaligen Bundesminister Einem mit seinen schweizer und liechtensteinischen
Amtskollegen vereinbarten Studie keinerlei Erkenntisgewinn für konkrete
Entscheidungen über Verkehrswegeaus - und
- neubauten im Bahn - und
Straßenbereich zu erwarten, was auch seitens der Fachsektionen des Ressorts
bestätigt wurde. Die Studie war nämlich zu allgemein und zu großräumig angelegt,
um konkret verwertbare Aussagen erwarten zu lassen. Außerdem fehlte als Partner
in dieser Studie das wichtigste Bodenseeanrainerland, nämlich Deutschland. Die von
meinem Amtsvorgänger Dl Schmid angeführten und im Detail geprüften und
dokumentierten Gründe für den Ausstieg des Bundes aus der Mitfinanzierung dieser
Studie sind daher auch für mich nachvollziehbar und richtig.
Zu Frage 2:
Die Zunahme des Individualverkehrs ist ein Problem, welches sich nicht auf den
Bodenseeraum beschränkt. Am wirksamsten wäre eine Änderung der
verkehrspolitischen Rahmenbedingungen auf europäischem Niveau, zum Beispiel im
Sinne des EU - Grünbuchs "Faire und effiziente Preise im Verkehr" in Kombination mit
einer Attraktivierung des ÖV - Angebots. Eine gezielte Änderung der EU -
Verkehrspolitik ist derzeit nicht absehbar, allenfalls entwickelt sich der Treibstoffmarkt
in eine aus ökologischer Sicht günstige Richtung. Für einen weiteren Ausbau des
ÖV - Angebots fehlen jedoch die finanziellen Voraussetzungen.
Auch im Raum Bregenz - Dornbirn handelt es sich zum größten Teil um
kleinräumigen Verkehr. Das Land Vorarlberg und die betroffenen Gemeinden werden
daher vor allem kleinräumige Lösungen finden müssen, da diese am ehesten zu
einer gewissen Verkehrsberuhigung beitragen können.
Zu Frage 3:
Es muß jedem Ressortverantwortlichen erlaubt sein - und er ist aus Gründen der
gesetzlich vorgeschriebenen Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung sogar
dazu verpflichtet - beabsichtigte Vorhaben seines Amtsvorgängers kritisch zu prüfen
und zu hinterfragen. Dies hat BM Dl Schmid gemacht und er ist zu dem Ergebnis
gekommen, die beabsichtigte Beteiligung Österreichs an der Untersuchung zu
beenden. Da die Untersuchung noch nicht beauftragt war, lag auch keine
Vertragsverletzung vor. Die damit zwangsläufig einhergegangene Irritation der
anderen Partner an der beabsichtigten Studie war daher gegenüber einer
unnotwendigen Geldausgabe als das kleinere
Übel zu bewerten.
Zu Fragen 4, 5, 6 und 10:
Entsprechend einer Information des Geschäftsbereiches Personenverkehr der
Österreichischen Bundesbahnen liegen derzeit seitens des Landes Tirol keine über
das im Verkehrsdienstevertrag vom 6. Juli 1998 vereinbarte Leistungsangebot
hinausgehenden Bestellungen für einen vertakteten Regionalverkehr im Unterinntal
vor, weshalb sich auch die Frage nach möglichen Kapazitätsengpässen auf der
Eisenbahnstrecke im Unterinntal derzeit nicht stellt.
Unter Zugrundelegung des gegenwärtigen Ausbauzustandes der Eisenbahnstrecke
im Unterinntal ist im Streckenabschnitt zwischen Wörgl und Hall in Tirol eine
Kapazität von 289 Zugfahrten pro Tag gegeben, die jedoch bei Bedarf durch kurz -
und mittelfristige betriebs - bzw. bautechnische Maßnahmen bis auf 360 Zugfahrten
pro Tag angehoben werden könnte. Derzeit werden im Tagesdurchschnitt zwischen
Wörgl und Jenbach 280 Züge, zwischen Jenbach und Abzweigung Baumkirchen 284
Züge sowie zwischen Abzweigung Baumkirchen und Hall in Tirol 200 Züge geführt.
Die Notwendigkeit des Ausbaues der Eisenbahninfrastruktur im Unterinntal wird
wesentlich durch den Ausbaustandard der nördlichen Zulaufstrecken in Deutschland
und südlichen Zulaufstrecken in Italien beeinflusst. Die dort vorhandenen
Kapazitäten ermöglichen es zurzeit nicht, Verkehre abzuwickeln, die eine
Überbelastung der Eisenbahnstrecke im Unterinntal zur Folge hätten.
In diesem Zusammenhang erscheint es bedeutungsvoll, dass zwar in zahlreichen
Absichtserklärungen der Verkehrsminister der betroffenen Staaten der Ausbau der
Brennerachse befürwortet und darüberhinaus in Aussicht gestellt wurde, dies jedoch
immer unter Hinweis auf die jeweiligen kapazitativen Erfordernisse. Auch in den
durch die Bundesregierung und durch die Tiroler Landesregierung unterfertigten
Memorandum zum Ausbau der Brennerachse wird zwar dem Abschnitt Wörgl -
Baumkirchen höchste Priorität innerhalb der Brennerachse beigemessen, jedoch
gleichzeitig festgehalten, dass zur Vermeidung von unwirtschaftlichen
Überkapazitäten die Ausbauschritte in Abhängigkeit von der Fortschreibung der
verkehrswirtschaftlichen Prognosen und in internationaler Abstimmung vorzunehmen
sind
In diesem Zusammenhang erscheint es auch erforderlich, die Finanzierung des
Ausbaues der Eisenbahninfrastruktur im Unterinntal neu zu überdenken, da dieses
Projekt vor allem der EU, insbesondere den österreichischen Anrainerstaaten
innerhalb der EU, den größten Nutzen bringt und daher eine fast rein nationale
österreichische Finanzierung aus öffentlichen Mitteln an die Unzumutbarkeitsgrenze
stößt.
Zu Frage 7:
Verlagerungen in großem Umfang würden - wie schon angedeutet - grundlegende
Änderungen der verkehrspolitischen Rahmenbedingungen erfordern, was aus
heutiger Sicht nicht sehr realistisch erscheint. Die Haltung der EU in Sachen
Brennermaut ist diesen Zielen sogar entgegengerichtet. Ein Ausbau der Schiene
allein reicht in diesem Zusammenhang jedenfalls nicht aus.
Dennoch verzeichnet der kombinierte Verkehr gerade auch auf der Brenner - Achse
beachtliche Erfolge, die nicht zuletzt auch dem Engagement der damit befassten
Menschen zu verdanken sind. Darüber hinaus vertrete ich die Auffassung, dass die
Notwendigkeit der Beförderung bestimmter Transportsubstrate wie etwa Schrott
hinterfragungswürdig ist und deren verpflichtende Verlagerung auf die Schiene
prüfenswert wäre, zumal es bei den Bahnen offensichtlich Kapazitätsreserven von
bis zu 70 Güterzügen zusätzlich pro Tag im Unterinntal gibt.
Die von Ihnen geforderte Entlastung der Bewohner des Pitztales vom Transit ist
allerdings insoferne schwierig umzusetzen, als ein Blick auf die Landkarte zeigt, dass
das Pitztal aufgrund seiner geografischen Lage und infrastrukturellen
Erschlossenheit schon heute von keinerlei transitierendem LKW - Verkehr belastet
sein kann.
Zu Frage 8:
1. Beantragte TEN - Mittel für 2000
- Brennerachse/Brennerbasistunnel: Planungskosten der EWIV 8,3 Mio ECU
(111,6 Mio öS)
2. Zugesagte TEN - Mittel für 1999
- Brennerprojekt keine Mittel, da 1995 - 1998 überproportional gefördert.
Erhaltene TEN - Mittel 1999: 17,6 Mio ECU (243,76 Mio öS)
3. TEN - Mittel 1998
- Brennerachse (BEG) 8,4 Mio ECU (116,34 Mio öS) für Planungs - und Pro -
jektstudien für das Unterinntal
Erhaltene TEN - Mittel 1998: 18,10 Mio ECU (253 Mio ÖS)
4. TEN - Mittel 1997
- Brennerachse (BEG) 9 Mio ECU (121,5 Mio öS) Planungsausgaben
Erhaltene TEN - Mittel 1997: 16,1 Mio ECU (=218 Mio öS)
5. TEN - Mittel 1996
- Brennerachse (BEG) 8,5 Mio ECU (110 Mio öS) Planungskostenzuschuss
- Untersuchungen/Studien der Trilateralen Kommission für die Achse München -
Verona 1,5 Mio ECU (20 Mio öS)
Erhaltene TEN - Mittel 1996: 12,34 Mio EGU (166 Mio öS)
6. TEN - Mittel 1995
- Brennerachse (BEG) 6,5 Mio ECU (101 Mio öS) Planungskostenzuschuss
- Brennerachse; Arbeiten (0,5 Mio ECU) und 0,8 Mio ECU Trilaterale Studien
- Erhaltene TEN - Mittel 1995 - 1999: 71,94 Mio ECU (993,6 Mio öS; - 1 Mrd öS)
Zu Frage 9:
In Beantwortung der Frage 9 darf der Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 2236/95
des Rates vom 18. September 1995 über die Grundregeln für die Gewährung von
Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze zitiert werden.
"(1) Wird eine Aktion so durchgeführt, dass der gewährte Zuschuss ganz oder
teilweise nicht gerechtfertigt erscheint, so nimmt die Kommission eine entsprechende
Prüfung des Falls vor und fordert insbesondere den Mitgliedstaat oder die von ihm für
die Durchführung der Aktion benannten Behörden oder Einrichtungen auf, sich
innerhalb einer bestimmten Frist zu
äußern.
(2) Nach der Prüfung gemäß Absatz 1 kann die Kommission den Zuschuss zu der
betreffenden Aktion kürzen, aussetzen oder streichen, wenn die Prüfung ergibt, dass
eine Unregelmäßigkeit gegeben ist oder eine der in der Entscheidung zur
Gewährung des Zuschusses genannten Bedingungen nicht erfüllt wurde und
insbesondere eine erhebliche Veränderung der Art oder der Durchführungs -
bedingungen des Vorhabens vorliegt, zu der die Zustimmung der Kommission nicht
eingeholt wurde.
Zu Unrecht mehrfach gezahlte Beträge sind wiedereinzuziehen.
(3) Zu Unrecht gezahlte Beträge, die wiedereingezogen worden sind, sind an die
Kommission zurückzuzahlen."