1264/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.11.2000
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1256/J - NR/2000, betreffend
Bahnausbau im Abschnitt Krummnußbaum - Säusenstein, die die Abgeordneten
Mag. Kukacka und Kollegen am 20. September 2000 an meinen Amtsvorgänger
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil sowie zu den Fragen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 darf ich - aufgrund der
mir vorliegenden Informationen - folgendes mitteilen:
Mit Verordnung des seinerzeitigen Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und
Verkehr (BGBI. Nr.535/1993) wurde der Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG die
Planung und mit Verordnung des seinerzeitigen Bundesministers für öffentliche
Wirtschaft und Verkehr (BGBI. 597/1995) auch die Durchführung eines möglichst
viergleisigen Ausbaues der Westbahnstrecke im Abschnitt St. Pölten - Wels
übertragen. Im Sinne dieser Verordnungen beinhalten diese Aufträge auch die
Modernisierung der Bestandsstrecken im gegenständlichen Bereich, wobei bereits
ausgearbeitete Planungen der Österreichischen Bundesbahnen zu berücksichtigen
sind.
Daraus resultiert, dass die Sanierung der Bestandsstrecke im Streckenabschnitt
Pöchlarn - Ybbs a.d. Donau über
Krummnußbaum und Säusenstein nicht singulär,
sondern im Rahmen des Gesamtprojektes "Viergleisiger Ausbau der
Westbahnstrecke im Abschnitt St. Pölten - Wels" zu betrachten ist.
Der Ausbau der Bestandsstrecke umfasst neben einer Erneuerung bzw. Adaptierung
des Gleiskörpers sowie der fernmelde - und sicherungstechnischen Einrichtungen
insbesondere auch eine Verbesserung des gesamten Wegenetzes (z. B. Beseitigung
von Eisenbahnkreuzungen)
Neben dem in Planung befindlichen teilweise bereits laufenden bzw. in
Teilabschnitten bereits fertig gestellten viergleisigen Ausbau der Westbahnstrecke
zwischen St. Pölten und Wels werden derzeit auch die Arlbergstrecke, die
Tauernstrecke, sowie die Pyhrn - und Schoberpassstrecke mit einem
Investitionsvolumen von rund 7.425,00 Mio ATS abschnittsweise zweigleisig
ausgebaut.