1267/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.11.2000

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten vom 21. September 2000, Nr. 1277/J, betref -

fend Biodiesel, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Durch die Kraftstoffverordnung 1999, BGBI. II Nr. 418/99 idF der Novelle BGBI. II Nr. 517/99

wurden die Anforderungen an die Qualität und Beschaffenheit von Treibstoffen verbindlich

festgelegt. Darüber hinaus wurde eine Beimischung von bis zu 3 Volumsprozent Fettsäure -

methylester (FME) pflanzlichen Ursprungs zu Dieselkraftstoff ermöglicht. Die zitierte Verord -

nung würdigt die Bedeutung der alternativen kraftstoffe, wodurch positive technologie - , wirt -

schafts - und regionalpolitische Impulse erwartet werden können. Es wurden damit die recht -

lichen Rahmenbedingungen für den Einsatz eines qualitativ hochwertigen und umweltfreund -

lichen Kraftstoffs geschaffen.

 

Neben der Beimischung sollte aber auch die reine Verwendung von Biodiesel forciert wer -

den. Reiner Biodiesel eignet sich gerade auf Grund der Abbaubarkeit besonders gut für ö -

kologisch sensible Gebiete.

In diesem Zusammenhang darf auch auf den deutlich gestiegenen Einsatz der letzten Mo -

nate verwiesen werden, der natürlich nicht nur auf die verbesserten Rahmenbedingungen,

sondern auch auf die starke Verteuerung des fossilen Dieselkraftstoffes zurückzuführen ist.

 

Ein Teil dieser Steigerung ist auch auf den Einsatz in der Landwirtschaft zurückzuführen. Ein

genereller, allenfalls sogar verpflichtender Einsatz in der Landwirtschaft wird wegen der lo -

gistischen Probleme und der Möglichkeit sich wieder ändernder Preisrelationen jedoch als

nicht realistisch erachtet.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Der in Österreich erzeugte Biodiesel wird zu rund 35% in der Landwirtschaft verwendet. In

den Jahren 1998 und 1999 wurden in Österreich 22.800 t bzw. 18.400 t Biodiesel erzeugt.

Die Produktion für 2000 wird auf 27.600 t geschätzt.

 

Der Anteil an fossilem Dieselkraftstoff, der durch Biodiesel ersetzt werden könnte, ist durch

die bereitstellbaren Anbauflächen beschränkt. Die theoretische Kapazität der Landwirtschaft

liegt für den Rapsanbau bei rund 150.000 ha. Die Produktion von österreichischem Biodiesel

entlastet aber angesichts der hohen Rohölpreise bereits in den gegebenen Mengen die Im -

portbilanz.

 

Zu Frage 5:

 

In Österreich sind Kraftstoffe ausschließlich aus biogenen Stoffen aufgrund des Steuerre -

formgesetzes 2000 von der Mineralölsteuer befreit. Darüber hinaus wird für biogene Stoffe,

die im Steuergebiet in einem Steuerlager Mineralöl beigemischt wurden, auf Antrag Mineral -

ölsteuer bis zu 2 % in vollem Umfang vergütet.

 

Nunmehr ist im Entwurf eines Budgetbegleitgesetzes die Möglichkeit der Mischung von Bio -

diesel mit steuerfreiem Mineralöl durch Verbraucher außerhalb des Steuerlagers vorgese -

hen. Es ist dies eine entscheidende Verbesserung.

Eine weitergehende EU - weite Regelung betreffend Biodiesel müsste im Rahmen des Richtli -

nienentwurfes zur Besteuerung von Energieprodukten geregelt werden, wo im Rahmen des

Entwurfes von 1997 entsprechende Steuerentlastungen für Biodiesel enthalten sind. Öster -

reich hat sich immer aktiv für eine rasche Umsetzung dieses Richtlinienentwurfes eingesetzt.

Für eine Beschlussfassung im Rat gilt auf dem Gebiet des Steuerrechtes jedoch das Prinzip

der Einstimmigkeit. Die französische Präsidentschaft nimmt sich dieser Thematik an und hat

bereits einen gemeinsamen Rat von Umwelt - und Finanzministern angeregt.

 

Zu Frage 6:

 

Laut einer Erhebung der Bundesanstalt für Landtechnik Wieselburg (Stand 29.9.2000) sind

die Biodieseltankstellen auf die Bundesländer wie folgt verteilt, wobei jedoch bei manchen

Tankstellen Biodiesel nur auf Bestellung erhältlich ist:

 

Burgenland           7

Kärnten                                 1

NÖ                      38

OÖ                         2

Salzburg                4

Steiermark         10

Tirol                       3

Vorarlberg             8

Wien                      9

 

Die genaue Liste ist im Internet unter der Adresse http://www.blt.bmlf.civ.at (Biomas -

se/NAWAROS - Biodiesel) abrufbar.

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

 

Die Möglichkeit der Nutzung von Bracheflächen für die Erzeugung von Energie ist bereits

seit 1993 auf europäischer Ebene insofern gegeben, als diese Bracheflächen mit nachwach -

senden Rohstoffen bebaut werden können, die der energetischen Erzeugung dienen. Dem

Landwirt wird hiefür eine Stilllegungsprämie für die Fläche gewährt. Bezugnehmend auf den

Flächenbereich ist daher der finanzielle Anreiz gegeben. So haben Landwirte im Rahmen

der geltenden Bestimmungen u.a. die Möglichkeit, Raps als nachwachsenden Rohstoff an

einen Verarbeiter abzuliefern und Biodiesel gegen eine Verarbeitungsgebühr zurückzuer -

halten. Weiters wurde den Landwirten die Möglichkeit eingeräumt, nachwachsende Roh -

stoffe auch für die eigene Biogasanlage auf Stilllegungsflächen anzubauen und dafür die

Flächenprämie zu erhalten.

 

Aus umweltpolitischer Sicht ist jede Ausweitung von Agrarflächen für den Anbau von Roh -

stoffen für die Biodieselproduktion zu befürworten. Insbesondere stellen auch die hohen

Preise für fossilen Diesel einen finanziellen Anreiz zur Verwendung von Biodiesel in der

Landwirtschaft dar.