1271/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.11.2000
BM f. Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1260/J betreffend
Ölpreis, welche die Abgeordneten Dietachmayr und Genossen am 20. September
2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Treibstoffpreiserhöhungen der letzten Monate sind ausschließlich auf die
entsprechenden Rahmenbedingungen und Bewegungen des internationalen
Erdölmarktes und die Entwicklung des Dollarkurses, von denen Österreich sich
naturgemäß nicht abkoppeln kann, zurückzuführen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die Entwicklung der österreichischen Preise für Treibstoff, Heizöl und Gas ist der
beiliegenden Publikation der International Energy Agency (IEA) ,,Energy Prices &
Taxes“ zu entnehmen.
Antwort zu den Punkten 3 und 9 der Anfrage:
Zur Frage der heimischen Treibstoffpreisgestaltung möchte ich darauf hinweisen,
dass es durch neuerlich im September gesetzte
Initiativen des
Wirtschaftsministeriums gelungen ist, das Preisniveau, unter Berücksichtigung der
spezifischen österreichischen Situation, nachhaltig an den EU - Durchschnitt
heranzuführen, indem die durchschnittlichen inländischen Nettopreise tendenziell
nicht mehr als 40 g/l über den vergleichbaren EU - Werten liegen dürfen.
Diese allseits akzeptierte Differenz von 40 Groschen ergibt sich aufgrund von im EU -
gemeinschaftlichem Vergleich aufwendigeren Versorgungskosten (Binnenmarktlage)
und den in Österreich im Vergleich hohen Umweltstandards.
Die jeweils aktuelle Preisentwicklung wird unter der Federführung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit im Rahmen einer Monitoring - Gruppe,
welcher unter anderem auch die Sozialpartner angehören, seit April 1999
wöchentlich überwacht und analysiert.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Sowohl die EU als auch die IEA betrachten eine Steuersenkung angesichts der
hohen Ölpreise als ein nicht geeignetes Instrument. Vielmehr könnte eine
Steuersenkung von der OPEC als Einladung zu weiteren Preissteigerungen
missverstanden werden und gleichzeitig auch ein ökologisch falsches Signal
darstellen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
In einem Ministerratsbeschluss hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, jene
Aufwendungen zu verdoppeln, die als Unterstützungsmaßnahmen von sozial
Bedürftigen für erhöhte Heizölpreise zur Minderung der Auswirkung der
Preissteigerungen am Heizölmarkt von den Bundesländern in Aussicht gestellt
werden.
Hinsichtlich der detaillierten Modalitäten darf auf die Zuständigkeit des Herrn
Bundesministers für Finanzen und des Herrn Bundesministers für Soziale Sicherheit
und Generationen verwiesen werden.
Antwort zu den Punkten 6, 7 und 17 der Anfrage:
Zur Erhöhung der Markttransparenz und unter gleichzeitiger Förderung des
Wettbewerbs hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auf seiner
Homepage den „Benzinpreis Monitor“ eingerichtet. Dieser bietet dem Konsumenten
umfassende Informationen über die nationale und internationale Preissituation auf
dem Treibstoffmarkt sowie über billige Tankmöglichkeiten.
Beweise für das Vorliegen illegaler Preisabsprachen oder abgestimmter
Verhaltensweisen gab es bis dato weder in Österreich noch auf der Ebene der
Europäischen Kommission, die sich in der letzten Zeit verstärkt diesem Thema
gewidmet hat. Sollten sich aber Hinweise auf solche ergeben, würden die nach
bestehender Gesetzeslage zur Verfügung stehenden Instrumente zur Abstellung
eines solchen Verhaltens voll eingesetzt. Festzuhalten ist aber auch, dass der
Kraftstoffsektor transparent ist (gleiche Einkaufspreise, etc.). Diese Transparenz
kann auch zu „zufällig identischen Treibstoffpreisen“ führen, da der
Endverbrauchspreis bei den einzelnen Anbietern klar ersichtlich ist. Insofern kann es
sich auch um ein marktkonformes Parallelverhalten handeln, welches in § 11 Abs. 1
KartG explizit vom Kartelltatbestand ausgenommen ist.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Sowohl IEA als auch EU sehen die Inanspruchnahme von Notstandsreserven nur für
den Fall weltweiter signifikanter Verknappungserscheinungen auf dem Erdölsektor
vor. Ein Abbau aus preisstrategischen Gründen wird aus derzeitiger Sicht von den
Mitgliedstaaten abgelehnt. Ungeachtet dieses Sachverhaltes überlegt die EU
strategische Reserven anzulegen, die über die 90 - Tage - Pflichtnotstandsreserve
hinausgehen. Dadurch könnten marktstrategische Maßnahmen gesetzt werden.
Österreich wird an diesem
Diskussionsprozess mitwirken.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Die wöchentlichen Durchschnittswerte der Treibstoffpreise von der Europäischen
Kommission werden aufgrund der individuellen Montagsmeldungen der 15
Mitgliedstaaten im Nachhinein ermittelt. In diesem Zusammenhang ist es unmöglich,
die entsprechenden Daten der 14 anderen EU - Staaten im Vorhinein zu kennen.
Aufgrund dieses Sachverhalts werden innerhalb von 24 Stunden nach
Veröffentlichung der europäischen Werte Nachjustierungen vorgenommen, um die
mathematisch erforderliche Anpassung bei den österreichischen Werten zu
gewährleisten.
Bei einer Analyse der Auswertungen für den Zeitraum 12. April 1999 bis 9. Oktober
2000 kann festgestellt werden, dass die österreichischen Nettopreise für Treibstoffe
den 40 g - Abstand zum EU - Durchschnitt deutlich öfter unterschritten als
überschritten.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Von der zuständigen Fachsektion wurden bereits diesbezügliche Vorschläge
ausgearbeitet. Wann und in welcher Weise diese umgesetzt werden, kann erst nach
Verhandlungen mit den betroffenen Interessenvertretungen dargelegt werden. An
einer Gewerberechts - Reform wird derzeit gearbeitet.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Der Strukturbereinigungsprozess im heimischen Tankstellennetz hat sich auch im
Vorjahr fortgesetzt. In Summe ging die Zahl der Tankstellen von 3.141 Anfang 1999
um 151 Stationen oder 4,8 % auf 2.990 Tankstellen zu Beginn dieses Jahres zurück.
Dieser Trend wird sich auch in Zukunft fortsetzen und zu einer weiteren Reduktion
des Tankstellennetzes führen.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Herrn
Bundesministers für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Grundsätzlich möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass es im Vorjahr gelungen ist,
entscheidende Initiativen für den vermehrten Einsatz von Biodiesel zu setzen und die
gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern.
Antwort zu den Punkten 14 bis 16, 18, 19 und 21 bis 25 der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt in die Zuständigkeitsbereiche des Herrn
Bundesministers für Finanzen bzw. des Herrn Bundesministers für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:
Laut einer Expertise des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) ist für das heurige
Jahr mit einer Gesamtinflation von etwa 2,25 Prozent zu rechnen. Davon sind 0,7
Prozentpunkte direkt auf die gestiegenen Treibstoff - und Heizölpreise
zurückzuführen.
Antwort zu Punkt 26 der Anfrage:
Der Einsatz von Brennstoffzellen ist grundsätzlich positiv zu beurteilen. Es ist aber
darauf hinzuweisen, dass besonders die mobile Anwendung hohe Anforderungen an
die Robustheit, Handhabbarkeit und einfache Herstellbarkeit der Elemente stellt; die
Großserienreife ist jedenfalls noch nicht absehbar. Dazu kommt die Frage der
Energiespeicherung im Fahrzeug und damit des in der Zelle eingesetzten
Brennstoffs; Wasserstoff ist eine - technisch aufwendige - Möglichkeit.
Grundsätzlich ist zu Wasserstoff festzustellen, dass er - ähnlich wie die Elektrizität -
ein Sekundärenergieträger ist. Er
kann daher keine Primärenergieträger ersetzen
und ist ökologisch bestenfalls so unbedenklich wie seine Erzeugung. Am ehesten
kann man Erdgas als natürliches Wasserstoffvorkommen ansehen, von dem
allerdings der Kohlenstoff unter Energieverlust abgespalten und deponiert werden
müsste. Dies erscheint - jedenfalls solange Kohle energiewirtschaftlich genutzt wird
- gesamthaft wenig zielführend.