1271/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.11.2000

BM f. Wirtschaft und Arbeit

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1260/J betreffend

Ölpreis, welche die Abgeordneten Dietachmayr und Genossen am 20. September

2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Treibstoffpreiserhöhungen der letzten Monate sind ausschließlich auf die

entsprechenden Rahmenbedingungen und Bewegungen des internationalen

Erdölmarktes und die Entwicklung des Dollarkurses, von denen Österreich sich

naturgemäß nicht abkoppeln kann, zurückzuführen.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Entwicklung der österreichischen Preise für Treibstoff, Heizöl und Gas ist der

beiliegenden Publikation der International Energy Agency (IEA) ,,Energy Prices &

Taxes“ zu entnehmen.

 

Antwort zu den Punkten 3 und 9 der Anfrage:

 

Zur Frage der heimischen Treibstoffpreisgestaltung möchte ich darauf hinweisen,

dass es durch neuerlich im September gesetzte Initiativen des

Wirtschaftsministeriums gelungen ist, das Preisniveau, unter Berücksichtigung der

spezifischen österreichischen Situation, nachhaltig an den EU - Durchschnitt

heranzuführen, indem die durchschnittlichen inländischen Nettopreise tendenziell

nicht mehr als 40 g/l über den vergleichbaren EU - Werten liegen dürfen.

 

Diese allseits akzeptierte Differenz von 40 Groschen ergibt sich aufgrund von im EU -

gemeinschaftlichem Vergleich aufwendigeren Versorgungskosten (Binnenmarktlage)

und den in Österreich im Vergleich hohen Umweltstandards.

 

Die jeweils aktuelle Preisentwicklung wird unter der Federführung des

Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit im Rahmen einer Monitoring - Gruppe,

welcher unter anderem auch die Sozialpartner angehören, seit April 1999

wöchentlich überwacht und analysiert.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Sowohl die EU als auch die IEA betrachten eine Steuersenkung angesichts der

hohen Ölpreise als ein nicht geeignetes Instrument. Vielmehr könnte eine

Steuersenkung von der OPEC als Einladung zu weiteren Preissteigerungen

missverstanden werden und gleichzeitig auch ein ökologisch falsches Signal

darstellen.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

In einem Ministerratsbeschluss hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, jene

Aufwendungen zu verdoppeln, die als Unterstützungsmaßnahmen von sozial

Bedürftigen für erhöhte Heizölpreise zur Minderung der Auswirkung der

Preissteigerungen am Heizölmarkt von den Bundesländern in Aussicht gestellt

werden.

 

Hinsichtlich der detaillierten Modalitäten darf auf die Zuständigkeit des Herrn

Bundesministers für Finanzen und des Herrn Bundesministers für Soziale Sicherheit

und Generationen verwiesen werden.

Antwort zu den Punkten 6, 7 und 17 der Anfrage:

 

Zur Erhöhung der Markttransparenz und unter gleichzeitiger Förderung des

Wettbewerbs hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auf seiner

Homepage den „Benzinpreis Monitor“ eingerichtet. Dieser bietet dem Konsumenten

umfassende Informationen über die nationale und internationale Preissituation auf

dem Treibstoffmarkt sowie über billige Tankmöglichkeiten.

 

Beweise für das Vorliegen illegaler Preisabsprachen oder abgestimmter

Verhaltensweisen gab es bis dato weder in Österreich noch auf der Ebene der

Europäischen Kommission, die sich in der letzten Zeit verstärkt diesem Thema

gewidmet hat. Sollten sich aber Hinweise auf solche ergeben, würden die nach

bestehender Gesetzeslage zur Verfügung stehenden Instrumente zur Abstellung

eines solchen Verhaltens voll eingesetzt. Festzuhalten ist aber auch, dass der

Kraftstoffsektor transparent ist (gleiche Einkaufspreise, etc.). Diese Transparenz

kann auch zu „zufällig identischen Treibstoffpreisen“ führen, da der

Endverbrauchspreis bei den einzelnen Anbietern klar ersichtlich ist. Insofern kann es

sich auch um ein marktkonformes Parallelverhalten handeln, welches in § 11 Abs. 1

KartG explizit vom Kartelltatbestand ausgenommen ist.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Sowohl IEA als auch EU sehen die Inanspruchnahme von Notstandsreserven nur für

den Fall weltweiter signifikanter Verknappungserscheinungen auf dem Erdölsektor

vor. Ein Abbau aus preisstrategischen Gründen wird aus derzeitiger Sicht von den

Mitgliedstaaten abgelehnt. Ungeachtet dieses Sachverhaltes überlegt die EU

strategische Reserven anzulegen, die über die 90 - Tage - Pflichtnotstandsreserve

hinausgehen. Dadurch könnten marktstrategische Maßnahmen gesetzt werden.

Österreich wird an diesem Diskussionsprozess mitwirken.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Die wöchentlichen Durchschnittswerte der Treibstoffpreise von der Europäischen

Kommission werden aufgrund der individuellen Montagsmeldungen der 15

Mitgliedstaaten im Nachhinein ermittelt. In diesem Zusammenhang ist es unmöglich,

die entsprechenden Daten der 14 anderen EU - Staaten im Vorhinein zu kennen.

Aufgrund dieses Sachverhalts werden innerhalb von 24 Stunden nach

Veröffentlichung der europäischen Werte Nachjustierungen vorgenommen, um die

mathematisch erforderliche Anpassung bei den österreichischen Werten zu

gewährleisten.

 

Bei einer Analyse der Auswertungen für den Zeitraum 12. April 1999 bis 9. Oktober

2000 kann festgestellt werden, dass die österreichischen Nettopreise für Treibstoffe

den 40 g - Abstand zum EU - Durchschnitt deutlich öfter unterschritten als

überschritten.

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Von der zuständigen Fachsektion wurden bereits diesbezügliche Vorschläge

ausgearbeitet. Wann und in welcher Weise diese umgesetzt werden, kann erst nach

Verhandlungen mit den betroffenen Interessenvertretungen dargelegt werden. An

einer Gewerberechts - Reform wird derzeit gearbeitet.

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Der Strukturbereinigungsprozess im heimischen Tankstellennetz hat sich auch im

Vorjahr fortgesetzt. In Summe ging die Zahl der Tankstellen von 3.141 Anfang 1999

um 151 Stationen oder 4,8 % auf 2.990 Tankstellen zu Beginn dieses Jahres zurück.

Dieser Trend wird sich auch in Zukunft fortsetzen und zu einer weiteren Reduktion

des Tankstellennetzes führen.

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Herrn

Bundesministers für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Grundsätzlich möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass es im Vorjahr gelungen ist,

entscheidende Initiativen für den vermehrten Einsatz von Biodiesel zu setzen und die

gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern.

 

Antwort zu den Punkten 14 bis 16, 18, 19 und 21 bis 25 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in die Zuständigkeitsbereiche des Herrn

Bundesministers für Finanzen bzw. des Herrn Bundesministers für Land - und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:

 

Laut einer Expertise des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) ist für das heurige

Jahr mit einer Gesamtinflation von etwa 2,25 Prozent zu rechnen. Davon sind 0,7

Prozentpunkte direkt auf die gestiegenen Treibstoff - und Heizölpreise

zurückzuführen.

 

Antwort zu Punkt 26 der Anfrage:

 

Der Einsatz von Brennstoffzellen ist grundsätzlich positiv zu beurteilen. Es ist aber

darauf hinzuweisen, dass besonders die mobile Anwendung hohe Anforderungen an

die Robustheit, Handhabbarkeit und einfache Herstellbarkeit der Elemente stellt; die

Großserienreife ist jedenfalls noch nicht absehbar. Dazu kommt die Frage der

Energiespeicherung im Fahrzeug und damit des in der Zelle eingesetzten

Brennstoffs; Wasserstoff ist eine - technisch aufwendige - Möglichkeit.

 

Grundsätzlich ist zu Wasserstoff festzustellen, dass er - ähnlich wie die Elektrizität -

ein Sekundärenergieträger ist. Er kann daher keine Primärenergieträger ersetzen

und ist ökologisch bestenfalls so unbedenklich wie seine Erzeugung. Am ehesten

kann man Erdgas als natürliches Wasserstoffvorkommen ansehen, von dem

allerdings der Kohlenstoff unter Energieverlust abgespalten und deponiert werden

müsste. Dies erscheint - jedenfalls solange Kohle energiewirtschaftlich genutzt wird

- gesamthaft wenig zielführend.