1276/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16.11.2000

BM f. soziale Sicherheit und Generationen

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentari -

sche Anfrage der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde, betreffend

Lebensmittelkontrolle, Nr. 1331/J, wie folgt:

 

Frage 1:

Eine Privatisierung der Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung ist angesichts

der überragenden Bedeutung der Arbeit dieser Anstalten für den Schutz der Ver -

braucherinnen und Verbraucher aber auch für die Sicherstellung eines redlichen

Wirtschaftsverkehrs mit Lebensmitteln auszuschließen. Der Bund muss daher wei -

terhin der Träger dieser Anstalten bleiben und für deren Kosten aufkommen.

 

Unter dieser Voraussetzung kann es zu einer Ausgliederung der Bundesanstalten

kommen, wenn es sich nach Prüfung aller Umstände herausstellt, dass die Rechts -

form einer im Alleineigentum des Bundes stehenden Gesellschaft mit beschränkter

Haftung gegenüber der derzeit bestehenden Rechtsform die zweckmäßigere Lösung

darstellt.

 

Frage 2:

 

Alle EU - Mitgliedstaaten haben eine amtliche Lebensmittelüberwachung. Die

Rechtsformen, in denen in den einzelnen EU - Mitgliedstaaten die Prüflaboratorien

(Untersuchungsanstalten) betrieben werden, sind mir nicht bekannt.

 

Frage 3:

 

Die Grundmotive dieser Überlegungen liegen darin, die Organisation der Untersu -

chungsanstalten gemäß den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und

Wirtschaftlichkeit zu optimieren. An eine Ausgliederung bzw. Privatisierung der

Lebensmittelüberwachung (§§ 35 ff des Lebensmittelgesetzes - LMG) ist nicht

gedacht.

 

Frage 4:

 

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus den Leitern der Sektion IX und der Präsidialsektion,

Vertretern einer Unternehmensberatungsfirma, des Büros des Herrn Staatssekretärs

und meines Büros sowie den Vorsitzenden des Zentral - und Fachausschusses

zusammen. Die Arbeitsgruppe wird bis Ende dieses Jahres einen Zwischenbericht

und spätestens bis Mitte des nächsten Jahres ihren Endbericht vorzulegen haben.

 

Fragen 5 und 6:

 

Die Arbeitsgruppe behandelt die Frage einer allfälligen Ausgliederung der Anstalten;

an eine Änderung der Standorte ist derzeit nicht gedacht.

 

Frage 7 und 8:

 

Die von den Gebietskörperschaften für die Zwecke der amtlichen Lebensmittelkon -

trolle eingesetzten personellen und finanziellen Ressourcen sind ausreichend.

 

Frage 9:

 

Eine Erhöhung der Vorgaben im Proben - und Revisionsplan ist nicht geplant; mein

Ressort hat bei der Festlegung des Proben - und Revisionsplans auf die personellen

Gegebenheiten in den Bundesländern (§ 35 LMG) Bedacht zu nehmen.

 

Frage 10:

 

Durch den EU - Binnenmarkt kommt es zum Teil zu einem Wandel in den Aufgaben

der Lebensmittelüberwachung; einerseits wird das Warenangebot größer, anderer -

seits gibt es durch die Überwachung der Importe aus Drittstaaten an den EU -

Außengrenzen und durch die engere Zusammenarbeit der Lebensmittelaufsichtsbe -

hörden der EU - Staaten eine strukturelle Verbesserung in der Lebensmittelüberwa -

chung.

 

Fragen 11, 12 und 13:

 

Trotz des Sparkurses der Bundesregierung ist eine ausreichende finanzielle Dotie -

rung der Lebensmitteluntersuchungsanstalten sichergestellt. Ich beabsichtige weder

die Abgabe von Kompetenzen auf diesem Gebiet noch die Privatisierung von Unter -

suchungsanstalten. An eine den Marktmechanismen unterliegende amtliche

Lebensmittelüberwachung ist nicht gedacht.

Frage 14:

 

Ich stelle nochmals fest, dass an eine Ausgliederung bzw. Privatisierung der

Lebensmittelaufsicht (§ 35 LMG) und an eine Privatisierung der Lebensmittelunter -

suchungsanstalten nicht gedacht ist.

 

Einer Eingliederung der Lebensmitteluntersuchungsanstalten in ein Bundeslabor

steht die grundsätzliche Überlegung gegenüber, dass die Vereinigung von Produkti -

onsinteressen und Kontrollaufgaben unter einem Dach zu Interessenskonflikten füh -

ren kann und daher unzweckmäßig ist. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf

die im Gefolge der BSE - Krise erfolgte Reorganisation innerhalb der Europäischen

Kommission, bei der die Verbraucherschutzinteressen von der Landwirtschaft abge -

trennt und in einer eigenen Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz

zusammengefasst worden sind. Mein Ressort hat sich auch nicht an den Gesprä -

chen zur Schaffung eines Bundeslabors beteiligt.