1278/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.11.2000
BM f. auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben
am 18. Oktober 2000 unter der Nr.1 352/J - NR/2OOO an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Personalwechsel und Umorganisation in den
Ministerbüros gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Neben den erforderlichen Sekretariats - und Kanzleikräften waren im Kabinett der
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten am 01. November 2000 fünf
Referentinnen bzw. Referenten beschäftigt.
Zu Frage 2:
Neben den erforderlichen Sekretariats - und Kanzleikräften waren im Kabinett des
damaligen Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten am 01. Jänner 2000
drei Referentinnen bzw. Referenten und im Kabinett der damaligen Staats -
sekretärin für auswärtige Angelegenheiten gleichfalls drei Referentinnen bzw.
Referenten - insgesamt also sechs Referentinnen bzw. Referenten im Bundes -
ministerium für auswärtige Angelegenheiten mit Kabinettsaufgaben - beschäftigt.
Zu Frage 3:
Per 04. Februar 2000 wurde das Kabinett der früheren Staatssekretärin mit dem Kabinett
der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten vereinigt und in der Folge um einen
Referenten - Arbeitsplatz verringert. Weiters wurden seit 4. Februar 2000 zwei der
verbliebenen fünf Referentinnen bzw. Referenten im Kabinett der Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten ausgetauscht, weil sich zwei frühere Kabinetts -
MitarbeiterInnen erfolgreich um ausgeschriebene
Auslands - Funktionen beworben haben.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Im Kabinett der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten verfügt weder derzeit
eine/r der Referentinnen bzw. Referenten über einen Sondervertrag noch hat am 01.
Jänner 2000 oder am 04. Februar 2000 eine/r der damaligen Kabinetts - ReferentInnen
über einen Sondervertrag verfügt; daher bestehen keine Überzahlungen.
Zu Frage 7:
Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten haben sowohl am 01. Jänner
2000 als auch am 04. Februar 2000 sieben Sektionen bestanden, die auch derzeit
bestehen; diesbezüglich ist auch per Ende des Jahres 2000 keine Änderung beabsichtigt.
Zu Frage 8:
Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist seit 04. Februar 2000 keine
Änderung in der Person der Leiterin bzw. des Leiters einer der sieben Sektionen
eingetreten.
Zu Frage 9:
Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird bis zum Herbst 2003
jedenfalls ein Sektionsleiter aus Altersgründen gemäß § 13 BDG 1979 in den Ruhestand
übertreten müssen und sohin dessen derzeitige Funktion öffentlich zur Nachbesetzung
auszuschreiben sein.
Zu Frage 10:
Zwischen 04. Februar 2000 und 01. November 2000 wurden im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten 44 Personen in den Bundesdienst aufgenommen, weil in
diesem Zeitraum 63 Personen aus seinem Personalstand ausgeschieden sind und
überdies von diesem Bundesministerium die Hauptlast des österreichischen OSZE -
Vorsitzes 2000 zu tragen ist.
Zu Frage 11:
Die Formel „den Dienst quittieren“ stellt keinen dienst - oder arbeitsrechtlichen Begriff dar,
weshalb diese Frage schwer zu beantworten ist. Unter der Voraussetzung, daß damit
jenes Ausscheiden aus dem Bundesdienst gemeint ist, das auf der einseitigen Initiative
der betreffenden Bediensteten beruht, haben zwischen dem 04. Februar 2000 und dem 1.
November 2000 insgesamt elf Personen aus dem Personalstand des Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten ihren Austritt aus dem Bundesdienst gemäß § 21 BDG
1979 erklärt bzw. ihr vertragliches Bundesdienstverhältnis gemäß § 32 VBG 1948
gekündigt.
Zu Frage 12:
Am 1. November 2000 betrug der Anteil von Frauen an den dem Personalstand des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten angehörenden Bundesbediensteten
insgesamt 47,8 %, und zwar im
• höheren Dienst 23,2 %,
• gehobenen Dienst 38,7 %,
• Fachdienst 71,6%,
• mittleren Dienst 72,5 %,
• Hilfsdienst 11,9 %.