1278/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.11.2000

BM f. auswärtige Angelegenheiten

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben

am 18. Oktober 2000 unter der Nr.1 352/J - NR/2OOO an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Personalwechsel und Umorganisation in den

Ministerbüros gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Neben den erforderlichen Sekretariats - und Kanzleikräften waren im Kabinett der

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten am 01. November 2000 fünf

Referentinnen bzw. Referenten beschäftigt.

 

Zu Frage 2:

 

Neben den erforderlichen Sekretariats - und Kanzleikräften waren im Kabinett des

damaligen Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten am 01. Jänner 2000

drei Referentinnen bzw. Referenten und im Kabinett der damaligen Staats -

sekretärin für auswärtige Angelegenheiten gleichfalls drei Referentinnen bzw.

Referenten - insgesamt also sechs Referentinnen bzw. Referenten im Bundes -

ministerium für auswärtige Angelegenheiten mit Kabinettsaufgaben - beschäftigt.

 

Zu Frage 3:

 

Per 04. Februar 2000 wurde das Kabinett der früheren Staatssekretärin mit dem Kabinett

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten vereinigt und in der Folge um einen

Referenten - Arbeitsplatz verringert. Weiters wurden seit 4. Februar 2000 zwei der

verbliebenen fünf Referentinnen bzw. Referenten im Kabinett der Bundesministerin für

auswärtige Angelegenheiten ausgetauscht, weil sich zwei frühere Kabinetts -

MitarbeiterInnen erfolgreich um ausgeschriebene Auslands - Funktionen beworben haben.

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Im Kabinett der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten verfügt weder derzeit

eine/r der Referentinnen bzw. Referenten über einen Sondervertrag noch hat am 01.

Jänner 2000 oder am 04. Februar 2000 eine/r der damaligen Kabinetts - ReferentInnen

über einen Sondervertrag verfügt; daher bestehen keine Überzahlungen.

 

Zu Frage 7:

 

Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten haben sowohl am 01. Jänner

2000 als auch am 04. Februar 2000 sieben Sektionen bestanden, die auch derzeit

bestehen; diesbezüglich ist auch per Ende des Jahres 2000 keine Änderung beabsichtigt.

 

Zu Frage 8:

 

Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist seit 04. Februar 2000 keine

Änderung in der Person der Leiterin bzw. des Leiters einer der sieben Sektionen

eingetreten.

 

Zu Frage 9:

 

Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird bis zum Herbst 2003

jedenfalls ein Sektionsleiter aus Altersgründen gemäß § 13 BDG 1979 in den Ruhestand

übertreten müssen und sohin dessen derzeitige Funktion öffentlich zur Nachbesetzung

auszuschreiben sein.

 

Zu Frage 10:

 

Zwischen 04. Februar 2000 und 01. November 2000 wurden im Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten 44 Personen in den Bundesdienst aufgenommen, weil in

diesem Zeitraum 63 Personen aus seinem Personalstand ausgeschieden sind und

überdies von diesem Bundesministerium die Hauptlast des österreichischen OSZE -

Vorsitzes 2000 zu tragen ist.

 

Zu Frage 11:

 

Die Formel „den Dienst quittieren“ stellt keinen dienst - oder arbeitsrechtlichen Begriff dar,

weshalb diese Frage schwer zu beantworten ist. Unter der Voraussetzung, daß damit

jenes Ausscheiden aus dem Bundesdienst gemeint ist, das auf der einseitigen Initiative

der betreffenden Bediensteten beruht, haben zwischen dem 04. Februar 2000 und dem 1.

November 2000 insgesamt elf Personen aus dem Personalstand des Bundesministeriums

für auswärtige Angelegenheiten ihren Austritt aus dem Bundesdienst gemäß § 21 BDG

1979 erklärt bzw. ihr vertragliches Bundesdienstverhältnis gemäß § 32 VBG 1948

gekündigt.

Zu Frage 12:

Am 1. November 2000 betrug der Anteil von Frauen an den dem Personalstand des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten angehörenden Bundesbediensteten

insgesamt 47,8 %, und zwar im

 

• höheren Dienst                                 23,2 %,

• gehobenen Dienst                            38,7 %,

• Fachdienst                                         71,6%,

• mittleren Dienst                                72,5 %,

• Hilfsdienst                                         11,9 %.