1279/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.11.2000

BM f. Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Robert Egghart und

Genossen vom 3. November 2000, Nr. 1449/J, betreffend widerrechtliche Abfragen des

Steueraktes von Dr. Jörg Haider, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

In meinem Ressort wurden am 25. Oktober 2000 Untersuchungen bezüglich möglicher

widerrechtlicher Datenabfragen und Weitergaben dieser Daten an Dritte eingeleitet.

Auslöser für diese Untersuchungen war eine diesbezügliche Meldung im ORF - Teletext vom

25. Oktober 2000.

 

Da dabei festgestellt wurde, dass unerlaubte Datenzugriffe stattgefunden haben, hat das

Bundesministerium für Finanzen am 7. November 2000 eine Sachverhaltsdarstellung

verfasst, die umgehend an die Staatsanwaltschaft Wien weitergeleitet wurde.

 

Zu 2.:

Jenen Angehörigen des Ressorts, die sich in dieser Angelegenheit schuldhaft verhalten

haben, drohen Disziplinarverfahren gemäß §§ 105 ff Beamten - Dienstrechtsgesetz bzw.

analoge Maßnahmen nach dem Vertragsbedienstetengesetz.

 

Zu 3.:

Strafrechtliche Konsequenzen sind von der Staatsanwaltschaft Wien zu beurteilen.

Zu 4.:

Im Verhältnis zur Gesamtanzahl der durchgeführten Datentransaktionen (1. 1.2000 -

27.10.2000: 348,5 Mio.) ist die Anzahl der unerlaubten Abfragen geringfügig. Die

angefallenen Kosten sind marginal bzw. könnten nur unter enormen Verwaltungsaufwand

ermittelt werden.