1279/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.11.2000
BM f. Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Robert Egghart und
Genossen vom 3. November 2000, Nr. 1449/J, betreffend widerrechtliche Abfragen des
Steueraktes von Dr. Jörg Haider, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
In meinem Ressort wurden am 25. Oktober 2000 Untersuchungen bezüglich möglicher
widerrechtlicher Datenabfragen und Weitergaben dieser Daten an Dritte eingeleitet.
Auslöser für diese Untersuchungen war eine diesbezügliche Meldung im ORF - Teletext vom
25. Oktober 2000.
Da dabei festgestellt wurde, dass unerlaubte Datenzugriffe stattgefunden haben, hat das
Bundesministerium für Finanzen am 7. November 2000 eine Sachverhaltsdarstellung
verfasst, die umgehend an die Staatsanwaltschaft Wien weitergeleitet wurde.
Zu 2.:
Jenen Angehörigen des Ressorts, die sich in dieser Angelegenheit schuldhaft verhalten
haben, drohen Disziplinarverfahren gemäß §§ 105 ff Beamten - Dienstrechtsgesetz bzw.
analoge Maßnahmen nach dem Vertragsbedienstetengesetz.
Zu 3.:
Strafrechtliche Konsequenzen sind von der
Staatsanwaltschaft Wien zu beurteilen.
Zu 4.:
Im Verhältnis zur Gesamtanzahl der durchgeführten Datentransaktionen (1. 1.2000 -
27.10.2000: 348,5 Mio.) ist die Anzahl der unerlaubten Abfragen geringfügig. Die
angefallenen Kosten sind marginal bzw. könnten nur unter enormen Verwaltungsaufwand
ermittelt werden.