1280/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.11.2000
BM f. öffentliche Leistung und Sport
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser und Genossen haben am
28. September 2000 unter der Nr. 1291/J an mich eine schriftliche Parlamentarische Anfrage
betreffend ,,Einsparungspotential bei Beamten und Beamtinnen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wieviele Beamten und Beamtinnen sollen in den jeweils einzelnen Ministerien eingespart
werden?
Zu Frage 1:
Es ist vorgesehen, ausgehend vom Personal stand zum 31. Dezember 1999, bis zum 31. De -
zember 2003 die ausgabenwirksame Personalkapazität (Beamtinnen, Beamte und
Vertragsbedienstete unter Berücksichtigung des individuellen Beschäftigungsausmaßes und
ohne Karenzierungen) um 11.000 Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) zu reduzieren. Der
Personalabbau ist für alle Ressorts, ausgenommen Schulen und Universitäten, linear
vorgesehen.
Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass die Frage über die ressortweisen
Einsparungsvorgaben bis 2003, bedingt durch die mit 1. April 2000 erfolgte Umstrukturierung
des Bundes, lediglich reduziert auf diesen Zeitraum beantwortet werden kann. Die Differenz
zwischen der Summe der Einsparungen ab 1. April 2000 und der Gesamtsumme von 11.000
wurde zwischen 31. Dezember 1999 und 1. April
2000,
einschließlich der von den Ausgliederungen per 1. Jänner 2000 betroffenen Vertrags -
bediensteten, eingespart.
Oberste Organe -58
BKA mit Dienststellen -89
Inneres -2.975
Bildung und Wissenschaft -360
Soziale Sicherheit und Generationen -219
Äußeres -135
Justiz -1.027
Militärische Angelegenheiten -2.306
Finanzen -1.369
Land/Forst/Umwelt/Wasser -265
Wirtschaft und Arbeit -399
Verkehr, Innovation und Technologie -106
Öffentliche Leistung und Sport +19
* gerundet;** Rundungsdifferenz
Frage2:
Wieviele Beamten und Beamtinnen sollen in den Sozialämtem eingespart werden?
Frage3:
Wieviele Beamten und Beamtinnen sollen beim Bundesheer eingespart werden?
Frage4:
Wieviele Beamten und Beamtinnen sollen bei den
Untersuchungsanstalten reduziert werden?
Zu den Fragen 2 bis 4:
Die durch die Bundesregierung beschlossenen Sparziele gelten jeweils für ein Ressort. Die
Sparziele für bestimmte Dienststellen werden von der zuständigen Ministerin / vom
zuständigen Minister festgelegt.
Frage 5:
Sind bei der Summe von 15.000 einzusparenden Beamten und Beamtinnenstellen ebenfalls
die Beamten - und Beamtinnenstellen bei Post und bei Telekom berücksichtigt?
Zu Frage 5:
In der Summe von 15.000 VBÄ sind die Personalrückgänge bei Post und Telekom nicht
enthalten, ebenso nicht die der sonstigen Ausgliederungen der Vergangenheit (Beamte des
Bundes, die den neuen Rechtsträgem zur Dienstleistung zugewiesen sind). Ziel der
Bundesregierung ist es, die Effizienz der Bundesverwaltung zu erhöhen. Das ist lediglich dann
gegeben, wenn die Leistungen des Bundes in gleichbleibender Qualität und Wirksamkeit
durch weniger Personal erbracht werden. Eine Berücksichtigung der natürlichen Abgänge bei
jenem Bundespersonal, das nach Ausgliederungen den neuen Rechtsträgem zur Dienstleistung
zugewiesen ist, würde eine Verzerrung der Produktivitätsentwicklung bewirken.
Die Personalreduktion durch die Ausgliederungen per 1. Jänner 2000 (Österreichisches
Statistisches Zentralamt und 4 Museen), soweit Vertragsbedienstete betroffen sind, sind in der
Zahl der 11.000 VBÄ enthalten. Weitere 4.000 VBÄ sollen durch die geplanten
Ausgliederungen eingespart werden, wodurch sich die Zahl von 15.000 VBÄ ergibt. Damit
verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Bundesdienst auf Kernaufgaben einzuschränken.
Frage 6:
a) In welcher Form wird der Bund darauf dringen, dass auf Landesebene ebenfalls
Beamten - und Beamtinnenstellen reduziert werden?
b) Wie
groß ist das kalkulierte Ausmaß?
Zu Frage 6:
Zwischen Bund und Ländern gibt es einen ständigen Dialog zu den Themen Verwaltungs -
reform und New Public Management. Im Zentrum dieses gemeinsamen Bemühens, die
Verwaltung auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und ihrer einzelnen Mitglieder auszurichten,
steht der Wechsel von der Inputorientierung zur Outputorientierung. Damit sollte sich auch
bei den Landesverwaltungen eine Reduzierung des Personalstandes ergeben, die derzeit noch
nicht beziffert werden kann.
Frage 7:
Aus welchen Gründen wird auf eine Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei
verzichtet?
Zu Frage 7:
Derzeit haben Polizei und Gendarmerie nach verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen
Bestimmungen in mehreren Geschäftsfeldern unterschiedliche Aufgaben wahrzunehmen.
Daraus ergeben sich unterschiedliche Weisungs - und Berichtswege. Änderungen werden im
Zuge der Aufgabenreform und der Diskussion der Zuständigkeitsallokation, auch zwischen
Bund und Ländern, zu diskutieren und zu entscheiden sein. Diese - sorgfältig zu er -
arbeitenden - Entscheidungen sind Vorfragen für eine Entscheidung über die Möglichkeit und
Zweckmäßigkeit einer Zusammenführung der beiden Organisationen und Personalgruppen.
Frage 8:
Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass die entsprechenden Verwaltungsarbeiten
auch in Zukunft effizient und sorgfältig bewältigt werden?
Zu Frage 8:
Der Einsatz moderner Technologien und ein Re - Engineering der Prozesse machen es möglich,
die Verwaltungsleistungen für die Gesellschaft, die Bürgerinnen und Bürger und für die
Wirtschaft in der erwarteten Qualität mit reduzierter Personalkapazität bereitzustellen. Die
einzelnen Verwaltungsleistungen sollen aus der Sicht der Bürgerorientierung untersucht
werden. Dafür wurde eine Aufgabenreformkommission eingesetzt, die sich aus Mitgliedern
der Wirtschaft, der Wissenschaft und aus
Konsumentenvertretern zusammensetzt.
Frage 9:
Auf welche Art und Weise wird garantiert, dass im Bildungsbereich Personalsparmaßnahmen
hintangehalten werden?
Zu Frage 9:
Dem Bildungs - und Wissenschaftssektor wird im Hinblick auf den Wirtschaftsstandort
Österreich besondere Bedeutung eingeräumt Der Schul - und Universitätsbetrieb ist vom
Personalabbau ausgenommen, weil ein solcher in diesen Bereichen zu Qualitätseinbußen
führen könnte.
Frage 10:
Wie beurteilen Sie den Vorschlag von Minister Strasser, die Doppelgleisigkeit Aufenthalts -
versus Beschäftigungsrecht zu korrigieren, sodass alle Personen, die sich in Österreich längere
Zeit (nicht nur touristisch) aufhalten, auch ihren Unterhalt durch eigene Erwerbsarbeit
bestreiten können sollen? Befürworten Sie diese sinnvolle Sparmaßnahme?
Zu Frage 10:
Eine Anpassung des Beschäftigungsrechts an das Aufenthaltsrecht bedarf einer sorgfältigen
Prüfung der damit verbundenen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Zur Unterstützung der
Entscheidung haben der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und der Bundesminister für
Inneres gemeinsam eine Studie in Auftrag gegeben.
Frage 11:
Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die von der Verwaltung entwickelten
sinnvollen Verbesserungsvorschläge, die in Form eines internen Qualitätsmanagements
entwickelt wurden, umzusetzen und diese Anstrengungen zu stärken? Welche Vorschläge
werden Sie konkret aufgreifen und einer Realisierung zuführen?
Frage 12:
Auf welche Weise soll ein internes
Qualitätsmanagement verankert werden?
Zu Frage 11 und 12:
Neben Budgeteinsparungen muss die Sicherstellung einer entsprechenden Leistungsqualität
ein Schwerpunkt der Verwaltungsreform sein. Im Bereich des Qualitätsmanagements gibt es
unterschiedliche Modelle, die von einer ISO 9000 - Zertifizierung über Total Quality
Management (TQM) bis zu den Speyerer Qualitätsstandards reichen. Je nach
Aufgabenstellung und Entwicklungsstandard einer Verwaltungsorganisation wird dem einen
oder anderen Modell der Vorzug zu geben sein. Eine Studie, die die einzelnen Modelle, ihre
Vor - und Nachteile übersichtlich darstellt, liegt bereits vor. Die Auswahl des geeigneten
Modells sowie die konkrete Umsetzung der Maßnahmen liegt in der Verantwortung der
einzelnen Ressortleitungen. Erste Umsetzungen sind etwa in den Schulen, dem
Arbeitsmarktservice oder bei der Studienbeihilfenbehörde erfolgt.
Auch das Instrument des betrieblichen Vorschlagswesens wird im Wesentlichen in
Eigenverantwortung der Ressorts betrieben. Vorschläge mit ressortübergreifenden
Auswirkungen werden derzeit im Rahmen des Großprojektes zur Budgetrestrukturierung
gesichtet und einer Umsetzung zugeführt.
Im Projekt „Leistungskennzahlen der Bundesverwaltung“ ist die Messung von
Leistungsqualität und die Entwicklung von Leistungsstandards ein Schwerpunkt. Gleichzeitig
laufen auf Länder - und Gemeindeebene Projekte zur Qualitätsmessung und zur Entwicklung
von Qualitätsstandards, deren Ergebnisse in die Bemühungen des Bundes einfließen.
Frage 13:
In welcher Form werden Sie die von der Volksanwaltschaft, den Höchstgerichten und den
Standesvertretungen (z.B. Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen) aufgezeigten
Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten oder kostenintensiven Unklarheiten der Gesetzgebung zu
beheben versuchen? Wie soll dieses
Reformpotential genutzt werden?
Zu Frage 13:
Wie im Regierungsprogramm „Österreich neu regieren“ vorgesehen, wurde im Sommer 2000
eine Aufgabenreformkommission eingesetzt. In dieser Kommission arbeiten Präsident
Dr. Fiedler , Volksanwältin Korosek und Vertreter von Interessensverbänden (Industriellen -
vereinigung, ÖAMTC, usw.) gemeinsam für die „Kunden“ des Staates. Erste Vorschläge
wurden in einem großen Aufgabenreformsymposion am 25. Oktober 2000 in einer breiten
Fachöffentlichkeit diskutiert. Zu dieser Veranstaltung waren alle Mitglieder des Nationalrates
und Bundesrates, die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und hochrangige Führungskräfte aus
Bund, Ländern und Gemeinden eingeladen.
Die Ergebnisse dieser Veranstaltung werden weiter bearbeitet. Anfang März 2001 wird die
Aufgabenreformkommission der Bundesregierung einen Vorschlag vorlegen, welche
Staatsaufgaben verzichtbar oder reduzierbar sein könnten, etwa weil sie doppelgleisig
angeboten werden.