1280/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.11.2000

BM f. öffentliche Leistung und Sport

 

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser und Genossen haben am

28. September 2000 unter der Nr. 1291/J an mich eine schriftliche Parlamentarische Anfrage

betreffend ,,Einsparungspotential bei Beamten und Beamtinnen“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1:

Wieviele Beamten und Beamtinnen sollen in den jeweils einzelnen Ministerien eingespart

werden?

 

Zu Frage 1:

Es ist vorgesehen, ausgehend vom Personal stand zum 31. Dezember 1999, bis zum 31. De -

zember 2003 die ausgabenwirksame Personalkapazität (Beamtinnen, Beamte und

Vertragsbedienstete unter Berücksichtigung des individuellen Beschäftigungsausmaßes und

ohne Karenzierungen) um 11.000 Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) zu reduzieren. Der

Personalabbau ist für alle Ressorts, ausgenommen Schulen und Universitäten, linear

vorgesehen.

 

Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass die Frage über die ressortweisen

Einsparungsvorgaben bis 2003, bedingt durch die mit 1. April 2000 erfolgte Umstrukturierung

des Bundes, lediglich reduziert auf diesen Zeitraum beantwortet werden kann. Die Differenz

zwischen der Summe der Einsparungen ab 1. April 2000 und der Gesamtsumme von 11.000

wurde zwischen 31. Dezember 1999 und 1. April 2000,

einschließlich der von den Ausgliederungen per 1. Jänner 2000 betroffenen Vertrags -

bediensteten, eingespart.

 

                Ressort                                                                                einzusparende VBÄ*

 

                Oberste Organe                                                                  -58

                BKA mit Dienststellen                                                      -89

                Inneres                                                                                 -2.975

                Bildung und Wissenschaft                                              -360

                Soziale Sicherheit und Generationen                              -219

                Äußeres                                                                               -135

                Justiz                                                                                    -1.027

                Militärische Angelegenheiten                                         -2.306

                Finanzen                                                                              -1.369

                Land/Forst/Umwelt/Wasser                                             -265

                Wirtschaft und Arbeit                                                       -399

                Verkehr, Innovation und Technologie                           -106

                Öffentliche Leistung und Sport                                       +19

 

                Gesamt**                                                                            -9.290

* gerundet;** Rundungsdifferenz

 

 

Frage2:

 

Wieviele Beamten und Beamtinnen sollen in den Sozialämtem eingespart werden?

 

Frage3:

 

Wieviele Beamten und Beamtinnen sollen beim Bundesheer eingespart werden?

 

Frage4:

 

Wieviele Beamten und Beamtinnen sollen bei den Untersuchungsanstalten reduziert werden?

Zu den Fragen 2 bis 4:

 

Die durch die Bundesregierung beschlossenen Sparziele gelten jeweils für ein Ressort. Die

Sparziele für bestimmte Dienststellen werden von der zuständigen Ministerin / vom

zuständigen Minister festgelegt.

 

Frage 5:

Sind bei der Summe von 15.000 einzusparenden Beamten und Beamtinnenstellen ebenfalls

die Beamten - und Beamtinnenstellen bei Post und bei Telekom berücksichtigt?

 

Zu Frage 5:

In der Summe von 15.000 VBÄ sind die Personalrückgänge bei Post und Telekom nicht

enthalten, ebenso nicht die der sonstigen Ausgliederungen der Vergangenheit (Beamte des

Bundes, die den neuen Rechtsträgem zur Dienstleistung zugewiesen sind). Ziel der

Bundesregierung ist es, die Effizienz der Bundesverwaltung zu erhöhen. Das ist lediglich dann

gegeben, wenn die Leistungen des Bundes in gleichbleibender Qualität und Wirksamkeit

durch weniger Personal erbracht werden. Eine Berücksichtigung der natürlichen Abgänge bei

jenem Bundespersonal, das nach Ausgliederungen den neuen Rechtsträgem zur Dienstleistung

zugewiesen ist, würde eine Verzerrung der Produktivitätsentwicklung bewirken.

 

Die Personalreduktion durch die Ausgliederungen per 1. Jänner 2000 (Österreichisches

Statistisches Zentralamt und 4 Museen), soweit Vertragsbedienstete betroffen sind, sind in der

Zahl der 11.000 VBÄ enthalten. Weitere 4.000 VBÄ sollen durch die geplanten

Ausgliederungen eingespart werden, wodurch sich die Zahl von 15.000 VBÄ ergibt. Damit

verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Bundesdienst auf Kernaufgaben einzuschränken.

 

Frage 6:

a)            In welcher Form wird der Bund darauf dringen, dass auf Landesebene ebenfalls

                Beamten - und Beamtinnenstellen reduziert werden?

 

b)            Wie groß ist das kalkulierte Ausmaß?

Zu Frage 6:

 

Zwischen Bund und Ländern gibt es einen ständigen Dialog zu den Themen Verwaltungs -

reform und New Public Management. Im Zentrum dieses gemeinsamen Bemühens, die

Verwaltung auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und ihrer einzelnen Mitglieder auszurichten,

steht der Wechsel von der Inputorientierung zur Outputorientierung. Damit sollte sich auch

bei den Landesverwaltungen eine Reduzierung des Personalstandes ergeben, die derzeit noch

nicht beziffert werden kann.

 

Frage 7:

 

Aus welchen Gründen wird auf eine Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei

verzichtet?

 

Zu Frage 7:

 

Derzeit haben Polizei und Gendarmerie nach verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen

Bestimmungen in mehreren Geschäftsfeldern unterschiedliche Aufgaben wahrzunehmen.

Daraus ergeben sich unterschiedliche Weisungs - und Berichtswege. Änderungen werden im

Zuge der Aufgabenreform und der Diskussion der Zuständigkeitsallokation, auch zwischen

Bund und Ländern, zu diskutieren und zu entscheiden sein. Diese - sorgfältig zu er -

arbeitenden - Entscheidungen sind Vorfragen für eine Entscheidung über die Möglichkeit und

Zweckmäßigkeit einer Zusammenführung der beiden Organisationen und Personalgruppen.

 

Frage 8:

 

Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass die entsprechenden Verwaltungsarbeiten

auch in Zukunft effizient und sorgfältig bewältigt werden?

 

Zu Frage 8:

 

Der Einsatz moderner Technologien und ein Re - Engineering der Prozesse machen es möglich,

die Verwaltungsleistungen für die Gesellschaft, die Bürgerinnen und Bürger und für die

Wirtschaft in der erwarteten Qualität mit reduzierter Personalkapazität bereitzustellen. Die

einzelnen Verwaltungsleistungen sollen aus der Sicht der Bürgerorientierung untersucht

werden. Dafür wurde eine Aufgabenreformkommission eingesetzt, die sich aus Mitgliedern

der Wirtschaft, der Wissenschaft und aus Konsumentenvertretern zusammensetzt.

Frage 9:

 

Auf welche Art und Weise wird garantiert, dass im Bildungsbereich Personalsparmaßnahmen

hintangehalten werden?

 

Zu Frage 9:

 

Dem Bildungs - und Wissenschaftssektor wird im Hinblick auf den Wirtschaftsstandort

Österreich besondere Bedeutung eingeräumt Der Schul - und Universitätsbetrieb ist vom

Personalabbau ausgenommen, weil ein solcher in diesen Bereichen zu Qualitätseinbußen

führen könnte.

 

Frage 10:

 

Wie beurteilen Sie den Vorschlag von Minister Strasser, die Doppelgleisigkeit Aufenthalts -

versus Beschäftigungsrecht zu korrigieren, sodass alle Personen, die sich in Österreich längere

Zeit (nicht nur touristisch) aufhalten, auch ihren Unterhalt durch eigene Erwerbsarbeit

bestreiten können sollen? Befürworten Sie diese sinnvolle Sparmaßnahme?

 

Zu Frage 10:

 

Eine Anpassung des Beschäftigungsrechts an das Aufenthaltsrecht bedarf einer sorgfältigen

Prüfung der damit verbundenen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Zur Unterstützung der

Entscheidung haben der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und der Bundesminister für

Inneres gemeinsam eine Studie in Auftrag gegeben.

 

Frage 11:

 

Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die von der Verwaltung entwickelten

sinnvollen Verbesserungsvorschläge, die in Form eines internen Qualitätsmanagements

entwickelt wurden, umzusetzen und diese Anstrengungen zu stärken? Welche Vorschläge

werden Sie konkret aufgreifen und einer Realisierung zuführen?

 

Frage 12:

 

Auf welche Weise soll ein internes Qualitätsmanagement verankert werden?

Zu Frage 11 und 12:

 

Neben Budgeteinsparungen muss die Sicherstellung einer entsprechenden Leistungsqualität

ein Schwerpunkt der Verwaltungsreform sein. Im Bereich des Qualitätsmanagements gibt es

unterschiedliche Modelle, die von einer ISO 9000 - Zertifizierung über Total Quality

Management (TQM) bis zu den Speyerer Qualitätsstandards reichen. Je nach

Aufgabenstellung und Entwicklungsstandard einer Verwaltungsorganisation wird dem einen

oder anderen Modell der Vorzug zu geben sein. Eine Studie, die die einzelnen Modelle, ihre

Vor - und Nachteile übersichtlich darstellt, liegt bereits vor. Die Auswahl des geeigneten

Modells sowie die konkrete Umsetzung der Maßnahmen liegt in der Verantwortung der

einzelnen Ressortleitungen. Erste Umsetzungen sind etwa in den Schulen, dem

Arbeitsmarktservice oder bei der Studienbeihilfenbehörde erfolgt.

 

Auch das Instrument des betrieblichen Vorschlagswesens wird im Wesentlichen in

Eigenverantwortung der Ressorts betrieben. Vorschläge mit ressortübergreifenden

Auswirkungen werden derzeit im Rahmen des Großprojektes zur Budgetrestrukturierung

gesichtet und einer Umsetzung zugeführt.

 

Im Projekt „Leistungskennzahlen der Bundesverwaltung“ ist die Messung von

Leistungsqualität und die Entwicklung von Leistungsstandards ein Schwerpunkt. Gleichzeitig

laufen auf Länder - und Gemeindeebene Projekte zur Qualitätsmessung und zur Entwicklung

von Qualitätsstandards, deren Ergebnisse in die Bemühungen des Bundes einfließen.

 

Frage 13:

In welcher Form werden Sie die von der Volksanwaltschaft, den Höchstgerichten und den

Standesvertretungen (z.B. Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen) aufgezeigten

Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten oder kostenintensiven Unklarheiten der Gesetzgebung zu

beheben versuchen? Wie soll dieses Reformpotential genutzt werden?

Zu Frage 13:

 

Wie im Regierungsprogramm „Österreich neu regieren“ vorgesehen, wurde im Sommer 2000

eine Aufgabenreformkommission eingesetzt. In dieser Kommission arbeiten Präsident

Dr. Fiedler , Volksanwältin Korosek und Vertreter von Interessensverbänden (Industriellen -

vereinigung, ÖAMTC, usw.) gemeinsam für die „Kunden“ des Staates. Erste Vorschläge

wurden in einem großen Aufgabenreformsymposion am 25. Oktober 2000 in einer breiten

Fachöffentlichkeit diskutiert. Zu dieser Veranstaltung waren alle Mitglieder des Nationalrates

und Bundesrates, die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und hochrangige Führungskräfte aus

Bund, Ländern und Gemeinden eingeladen.

 

Die Ergebnisse dieser Veranstaltung werden weiter bearbeitet. Anfang März 2001 wird die

Aufgabenreformkommission der Bundesregierung einen Vorschlag vorlegen, welche

Staatsaufgaben verzichtbar oder reduzierbar sein könnten, etwa weil sie doppelgleisig

angeboten werden.