1286/AB XXI.GP
Eingelangt am: 28. 11 2000
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER Wien, am 27 November 2000
Parlament
1017 Wien GZ 353.110/178-lVI8/00
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am
28. September 2000 unter der Nr. 1290/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Einsparungspotential bei BeamtInnen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1291/J durch
die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport.
Zu den Fragen 2 bis 7, 9, 10:
Diese Fragen sind nicht Gegenstand meines Vollzugsbereiches.
Zu Frage 8:
Bisher hat sich gezeigt, daß der Einsatz des Budgetcontrolling für einen zielgerichte -
ten Einsatz der Budgetmittel sorgte. Weiters hat sich durch die Durchführung eines
Personalcontrolling ergeben, daß eine effiziente und effektive Personalbedarfspla -
nung sowie Mitarbeiterentwicklung gewährleistet werden kann.
Im März 2001 beginnt im Bundeskanzleramt die Einführung der Standardsoftware
SAP/R3, unter anderem beinhaltet diese Software das Modul CO (Cost Controlling)
im Haushalts - und Rechnungswesen.
Um dieses Modul entsprechend nutzen zu können, wird die Einführung der Kosten -
rechnung im Vorfeld der Einführung von SAP/R3 notwendig.
Dadurch wird in Hinkunft neben der Feststellung der Kostenstruktur, auch eine Pla -
nungshilfe für die Leistungserstellung sowie ein Instrument für die Ermittlung der
Selbstkosten oder der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit, zur Verfügung stehen.
Es ist vorgesehen, daß in allen Ressorts die Standartsoftware SAP/R3 eingeführt
werden soll.
Zu Frage 11:
Qualitätsmanagement basiert auf dem Wissen und der Einsatzbereitschaft der Mit -
arbeiter. Ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem zielt daher auf die Freiset -
zung aller Mitarbeiterpotentiale und auf eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit ab. Neben
der Motivation ist eine mitarbeiterorientierte und effiziente Personalentwicklung in der
Bundesverwaltung von großer Bedeutung. Daneben werden vor allem finanzielle und
materielle Ressourcen, Informationen sowie die Nutzung der Technologie für ein um -
fassendes Qualitätsmanagement im öffentlichen Dienst wichtig sein
Zu Frage 12:
Neben Budgeteinsparungen muß die Sicherstellung einer entsprechenden Leistungs -
qualität ein Schwerpunkt der Verwaltungsreform sein. Im Bereich des Qualitätsmana -
gements gibt es unterschiedliche Modelle, die von einer IS0 9000 - Zertifizierung über
Total Quality Management (TQM) bis zu den Speyerer Qualitätsstandards reichen.
Je nach Aufgabenstellung und Entwicklungsstand einer Verwaltungsorganisation
wird dem einen oder anderen Modell der Vorzug zu geben sein. Eine Studie, die die
einzelnen Modelle, ihre Vor - und Nachteile übersichtlich darstellt, liegt bereits vor.
Die Auswahl des geeigneten Modells sowie die konkrete Umsetzung der Maßnah -
men liegt jedoch in der Verantwortung der einzelnen Ressortminister. Erste Umset -
zungen sind etwa in den Bereichen Schule oder Arbeitsmarkt sowie bei der Studien -
beihilfenbehörde erfolgt.
Auch das Instrument des „Betrieblichen Vorschlagswesens“ wird im Wesentlichen in
Eigenverantwortung der Ressorts betrieben. Vorschläge mit ressortübergreifenden
Auswirkungen werden derzeit im Rahmen des Großprojektes zur Budgetrestruktu -
rierung gesichtet und einer Umsetzung zugeführt.
Auch im Projekt ,,Leistungskennzahlensystem für die Bundesverwaltung“ sind die
Messung von Leistungsqualität und die Entwicklung von Leistungsstandards ein
Schwerpunkt. Gleichzeitig laufen auf Länder - und Gemeindeebene Projekte zur Mes -
sung von Qualität und Entwicklung von Qualitätsstandards, deren Ergebnisse in die
Bemühungen des Bundes einfließen.
Zu Frage 13:
An von den in dieser Frage aufgelisteten Einrichtungen aufgezeigten Ineffizienzen ist
mein Wirkungsbereich durch das vom Verwaltungsgerichtshof monierte Fehlen einer
Verwaltungsgerichtsbarkeit I. Instanz betroffen.
Wie sich die Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm vorgenommen hat, sol -
len zur Sicherung des schnellen Zuganges zum Recht im Verwaltungsverfahren Lan -
desverwaltungsgerichte eingerichtet werden. Die Verwaltungsgerichte auf Landese -
bene sollen an die Stelle der unabhängigen Verwaltungssenate treten. Zielsetzung
ist, daß in jeder Landeshauptstadt der Rechtssuchende in einem raschen Verfahren
schnell zu seinem Recht kommt. Dies ist nicht nur für die Gestaltung der persönli -
chen Rechtssphäre, sondern auch für den Wirtschaftsstandort Österreich von grund -
legender Bedeutung. Die Einrichtung einer solchen Verwaltungsgerichtsbarkeit be -
darf jedoch des für eine Verfassungsregelung notwendigen Konsenses im Parla -
ment. Die Bemühungen um eine Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit müssen
daher nicht zuletzt auf die Erreichung eines solchen Konsenses gerichtet sein.