1288_u1/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.12.2000

 

Bundesminister für Inneres

 

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 7. Dezember 2000 und meine Anfrage -

beantwortungen vom 28. und 29. November 2000 betreffend parlamentarische

Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

betreffend "Staatsbürgerschaftsverleihungen im 1. Halbjahr 2000" erlaube ich mir,

obwohl Angelegenheiten der Staatsbürgerschaften hinsichtlich der Vollziehung in die

Zuständigkeit der Länder fallen, dem Parlament die mir vorgelegten Informationen

nunmehr zur Verfügung zu stellen.

 

Zu Frage 1:

 

Im Burgenland wurden im Jahr 1999 insgesamt 416 und im ersten Halbjahr 2000

178 Anträge auf Staatsbürgerschaftsverleihungen gestellt.

Das Bundesland Kärnten kann zirka 450 Einbürgerungsanträge im Jahr 1999 und im

ersten Halbjahr 2000 rund 270 Anträge vorweisen.

Im Jahr 1999 wurden in Niederösterreich 1.655 Anträge und im ersten Halbjahr

2000 799 Anträge auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gestellt.

In Oberösterreich wurden im Jahre 1999 2.982 und im ersten Halbjahr 2000

1.695 Anträge auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gestellt.

Salzburg hatte im Jahre 1999 616 Anträge und im ersten Halbjahr 2000

390 Anträge auf Verleihung der Staatsbürgerschaft.

Im Jahre 1999 wurden 1.462 Anträge auf Verleihung der österreichischen

Staatsbürgerschaft in der Steiermark gestellt. Weiters kann dieses Bundesland auf

699 Anträge im ersten Halbjahr 2000 verweisen.

In Tirol wurden 1999 1.155 Anfrage und im ersten Halbjahr 2000 492 Anträge auf

Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gestellt.

Vorarlberg hatte 1999 1.153 Anträge und im ersten Halbjahr 2000 zirka 650

Anfrage auf Staatsbürgerschaftsverleihungen -

 

In Wien wurden im Jahr 1999 insgesamt 17.607 Antrage auf Verleihung der

österreichischen Staatsbürgerschaft eingebracht.

Im ersten Halbjahr 2000 wurden im genannten Bundesland 9.175 Anträge gestellt.

 

Zu Frage 2:

 

 

1999

1.

Halbja -

hr 2000

 

Ablehnungsgründe

Burgenland

0

0

 

 

Statistisch nicht

erfasst

Vorstrafen, fehlende Wohnsitzfristen und Deutschkenntnisse

Kärnten

 

 

 

 

Niederösterreich

 

 

0

 

2

 Fehlen des besonders berücksichtigungswürdigen

Grundes und Gesamtverhalten des Antragstellers

Oberösterreich

Statistisch nicht

 

 

erfasst

Insbes. Fehlen des besonders

Salzburg

 25

 18

berücksichtigungswürdigen Grundes, mangelnde

Unbescholtenheit und nicht gesicherter

Lebensunterhalt

 

Steiermark

 

Statistisch nicht

 erfasst

Nichterfüllung der allg.

Verleihungsvoraussetzungen, Fehlen besonders Berücksichtigungswürdiger Gründe. mangelnde

 Deutschkenntnisse, Gesamtverhalten der Partei,

 

 

fehlender gemeinsamer Haushalt oder mangelnde

Mitwirkung am Verfahren

Tirol

 Statistisch nicht

erfasst

 Missachtung der Vorschriften zur Hintanhaltung

von Gefahren für die Öffentl. Ruhe: Ordnung und Sicherheit, fehlender Nachweis über das

 Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband.

Fehlen besonders berücksichtigungswürdiger

Gründe

 

Vorarlberg

Statistisch nicht

erfasst

Straf und verwaltungsrechtliche Bestrafungen

 bzw. Fehlen besonders berücksichtigungswürdiger

 Gründe


 

Wien

 1137

 444

Nichterfüllung der allg.

 Verleihungsvoraussetzungen wie zum Beispiel

Unbescholtenheit und gesicherter Lebensunterhalt,

Fehlen besonders berücksichtigungswürdiger

 

Zu Frage 3:

 

Im Hinblick auf die umfangreiche Beantwortung dieser Frage möchte ich auf

nachstehende Tabellen der Verleihung aus besonders berücksichtigungswürdigem

Grund (§10 Abs 4 Z 1 StbG) verweisen.

 

1999

 

Rechtsgrund

 Bgld

Ktn

 NÖ

 OÖ

 Sbg

 St

 Tirol

 Vbg

 W

§ 10 Abs 5 Z 1

 -

 -

 1

 -

 1

 -

 -

 -

 2

§ 10 Abs 5 Z 2

 -

 2

 1

 -

 4

 -

 2

 -

 5

§ 10 Abs 5 Z 3

 33

 11

 252

 390

 25

 -

 3

 9

 391

§ 10 Abs 5 Z 4

 1

 2

 39

 181

 6

 67

 2

 1

 231

§ 10 Abs 5 Z 5

 -

 -

 1

1

1

2

-

-

3

§ 10 Abs 5 Z 6

 -

 2

 31

 17

 6

 -

 2

 8

 105

                  sonstige

§ 10 Abs 4 Gründe

 -

 -

 352

 -

 -

 270

 1

 -

 563

 

 

1. Halbjahr 2000

 

Rechtsgrund

 Bgld

 Knt

 NÖ

 OÖ

 Sbg

 St

 Tirol

 Vbg

 W

§ 10 Abs 5 Z 1

-

-

12

4

-

-

-

-

-

§ 10 Abs 5 Z 2

-

-

5

-

-

-

-

-

1

§ 10 Abs 5 Z 3

26

1

21

291

15

-

10

14

214

§ 10 Abs 5 Z 4

2

1

15

139

13

30

-

1

169

§ 10 Abs 5 Z 5

-

-

-

-

1

1

4

-

2


 

§ 10 Abs 5 Z 6

 -

 1

 5

 5

 7

 -

 5

 4

 46

sonstige

§ 10 Abs 4 Gründe

 

-

 

 3

 

 58

 

 -

 

 -

 

 189

 

 1

 

 2

 

 129

 

 

Zu Frage 4:

 

Die der Frage zugrundeliegende Annahme trifft - wie der nachstehenden Tabelle

entnommen werden kann - für fast alle Bundesländer nicht zu.

 

Bundesland

1. Quartal 2000

2. Quartal 2000

Vergleich in %

Burgenland

101

107

5,9 %

Kärnten

62

87

40,3 %

Niederösterreich

554

976

76,2 %

Oberösterreich

997

1501

50,6 %

Salzburg

150

312

108,0%

Steiermark

471

570

21,0%

Tirol

231

161

- 30,3%

Vorarlberg

395

510

29,1 %

Wien

2092

2487

18,9%

Österr. mit

Ausland

5053

6711

32,8 %

 

Die Halbjahresstatistik des Jahres 2000 ergibt gegenüber der Halbjahresstatistik des

Vorjahres in den meisten Bundesländern ebenfalls eine Steigerung; dies ist aus

nachstehender Tabelle ersichtlich:

Bundesland

Österr. mit

Ausland

 1. Halbjahr

 1999

 1. Halbjahr

 2000

Veränderungen

 gegenüber dem

 Vorjahr in %

 (gerundet)

Burgenland

149

208

39.6%

Kärnten

130

149

14,6%

Niederösterreich

1.930

1.530

- 20,7%

Oberösterreich

1.502

2.498

66,3%

Salzburg

416

462

11,1%

Steiermark

572

1.041

82,0%

Tirol

569

392

- 31,1%

Vorarlberg

706

905

28,2%

Wien

6.313

4.579

- 27,5%

Österreich

einschließlich

Ausland

12.287

11.764

- 4,3%

 

Die Abnahme der Einbürgerungszahlen wird von den drei betroffenen Bundesländern

im Wesentlichen damit begründet, dass auch die Anträge auf Verleihung der

österreichischen Staatsbürgerschaft zurückgegangen sind.

 

Im Rahmen der anhängigen Verfahren fehlen nicht selten die erforderlichen

Deutschkenntnisse, sodass eine Verleihung nicht möglich ist oder eine

Zurückziehung des Antrages erfolgt. Des öfteren ist auch ein Aussetzen des

Verfahrens bis zum Erbringen der Verleihungsvoraussetzung mit Einverständnis des

Staatsbürgerschaftswerbers möglich, sodass sehr viele Staatsbürgerschaftsanträge

noch nicht abgeschlossen sind.