1292/AB XXI.GP
Eingelangt am: 29.11.2000
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1294/J betreffend
Vorgänge um die Vorgänge der Ausschreibungen von Sektionen bzw. Änderungen in
der Geschäftseinteilung, welche die Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen am
29. September 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Ausschreibung der Präsidialsektion erfolgte mit 2.5.2000.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Der Text der Ausschreibung wurde von der zuständigen Personalabteilung
formuliert.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Der Begriff "politische Kenntnissen" ist im Ausschreibungstext nicht enthalten.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Für die Ausschreibung der Leitungsfunktion für die Präsidialsektion haben sich fünf
Personen, darunter eine Frau, beworben.
Antwort zu den Punkten 5, 7 und 8 der Anfrage:
Die Ausschreibung wurde infolge der in Aussicht genommenen Änderungen der
Organisationsstruktur des Ressorts widerrufen.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Unter Anwendung des § 43 Bundes - Gleichbehandlungsgesetz werden Frauen, die
gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion
bevorzugt.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Ja. Der Personalstand in der Kanzleistelle der Sektion I wurde bereits reduziert,
wobei die restlichen Aufgaben von der Präsidialkanzlei übernommen wurden. Im
Bereich des Botendienstes und der Schreibkräfte sind langfristige Synergie - Effekte
zu erwarten.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Die neue Sektion ist noch nicht eingerichtet. Der Personalstand mit Stichtag
1.10.2000 umfasst in den Sektionen nachfolgenden Bedienstetenstand:
Präsidium: 345
Sektion I: 107
Sektion II: 161
Sektion III: 105
Sektion IV: 136
SektionV: 117
Sektion VI: 82
Sektion VII: 45
SektionVIII: 54
Sektion IX: 58
Sektion X: 35
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Derzeit ist keine weitere Zusammenlegung geplant.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Die Ausschreibung der Gruppe für Personal erfolgte mit 8.8.2000.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Ja. Auf die entsprechenden Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes wird
verwiesen.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Die Voraussetzungen für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion ergeben
sich aus dem Text der Ausschreibung.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Frauenanteil:
Sektionsleitung: 30 %
Gruppenleitung: 6 %
Abteilungsleitung: 23 %
Referatsleitung: 53 %
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
Der Entwurf zur Änderung der Geschäftseinteilung wurde von der Sektion I erstellt.
Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:
Ja.
Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:
Auf den Text der widerrufenen Ausschreibung für die Leitungsfunktion der
Präsidialsektion wird hingewiesen.