1296/AB XXI.GP

Eingelangt am:01.12.2000

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde vom

12. Oktober 2000, Nr. 1330/J, betreffend Bundeskontrolllabor, beehre ich mich Folgendes

mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 7, 9 bis 15:

 

Da ich im Rahmen der Bundesregierung mit der Koordination zum Projekt „Bundeslabor“

beauftragt bin, habe ich im Bereich des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft eine umfassende qualitative und quantitative Erhebung der

analytischen Kapazitäten in die Wege geleitet.

 

An das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen erging schriftlich das

Ersuchen um Unterstützung des Vorhabens "Bundeslabor“ betreffend die Einbeziehung der

Lebensmitteluntersuchungsanstalten und der Veterinärmedizinischen Anstalten. Auch das

Bundesministerium für Finanzen wurde die Technische Untersuchungsanstalt der Bundesfi -

nanzverwaltung betreffend, bereits kontaktiert.

Ein erstes Gespräch mit dem Bundesministerium für Finanzen fand bereits statt. Das Bun -

desministerium für soziale Sicherheit und Generationen soll über die Budgetrestruktierungs -

initiative der Bundesregierung die durch die Beratungsfirma Arthur Andersen betreut wird,

eingebunden werden.

 

Zu Frage 8:

 

Die jährliche Basiszuwendung für das Umweltbundesamt in Höhe von 222,3 Mio ATS orien -

tiert sich am Voranschlagsentwurf 1999, wobei eine Nicht - Erhöhung dieses Betrages einem

Einfrieren gleichkommt. Es wird davon ausgegangen, dass der Rationalisierungsdruck, der

von der „gedeckelten“ Basiszuwendung ausgeht, mittelfristig zu Effizienzsteigerungen führen

wird. Vergleiche mit Vorjahren können insofern nicht angeführt werden, da die UBA GesmbH

erst seit 1.1.1999 besteht.