1296/AB XXI.GP
Eingelangt am:01.12.2000
BUNDESMINISTER
FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde vom
12. Oktober 2000, Nr. 1330/J, betreffend Bundeskontrolllabor, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 7, 9 bis 15:
Da ich im Rahmen der Bundesregierung mit der Koordination zum Projekt „Bundeslabor“
beauftragt bin, habe ich im Bereich des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft eine umfassende qualitative und quantitative Erhebung der
analytischen Kapazitäten in die Wege geleitet.
An das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen erging schriftlich das
Ersuchen um Unterstützung des Vorhabens "Bundeslabor“ betreffend die Einbeziehung der
Lebensmitteluntersuchungsanstalten und der Veterinärmedizinischen Anstalten. Auch das
Bundesministerium für Finanzen wurde die Technische Untersuchungsanstalt der Bundesfi -
nanzverwaltung betreffend, bereits
kontaktiert.
Ein erstes Gespräch mit dem Bundesministerium für Finanzen fand bereits statt. Das Bun -
desministerium für soziale Sicherheit und Generationen soll über die Budgetrestruktierungs -
initiative der Bundesregierung die durch die Beratungsfirma Arthur Andersen betreut wird,
eingebunden werden.
Zu Frage 8:
Die jährliche Basiszuwendung für das Umweltbundesamt in Höhe von 222,3 Mio ATS orien -
tiert sich am Voranschlagsentwurf 1999, wobei eine Nicht - Erhöhung dieses Betrages einem
Einfrieren gleichkommt. Es wird davon ausgegangen, dass der Rationalisierungsdruck, der
von der „gedeckelten“ Basiszuwendung ausgeht, mittelfristig zu Effizienzsteigerungen führen
wird. Vergleiche mit Vorjahren können insofern nicht angeführt werden, da die UBA GesmbH
erst seit 1.1.1999 besteht.