13/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6/J betreffend Kosten der

Rettungs - und Bergearbeiten im Zusammenhang mit der Tragödie von Lassing, welche die

Abgeordneten Dr. Kräuter und Genossen am 29. Oktober 1999 an mich richteten, stelle ich

fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 4 der Anfrage:

 

Von der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten, wurden für Rettungsmaßnahmen nach dem Grubenunglück

(,,Regierungsbohrung“, Anschaffung, Transport und Adaptierung einer Druckkammer,

Rechnung der vom Land Steiermark bestellten DMT - Gesellschaft für Forschung und

Entwicklung, Rechnung der Ruhrkohle Bergbau AG und des Flughafens Graz) sowie an

Kosten für die in Auftrag gegebene internationale Studie zur Evaluierung des

Bergwerksunglücks ein Betrag von insgesamt rd. 18.568.000,-- (Stand: 17.12.1999) bezahlt.

Davon werden der Bergbauberechtigten für Ersatzvornahmen (Beauftragung der Ruhrkohle

Bergbau AG und des Flughafens Graz) bescheidmäßig ATS 599.066,46 zur Erstattung

vorgeschrieben.

 

Die in der parlamentarischen Anfrage angesprochenen finanziellen Leistungen des

Unternehmens stellen keine Angelegenheit der Vollziehung dar und unterliegen somit nicht

dem parlamentarischen Interpellationsrecht.

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Von der als Behörde erster Instanz zuständig gewesenen Berghauptmannschaft Leoben

wurden mit Bescheiden vom 3. und 5. August 1998 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen

angeordnet. Mit dem letztgenannten Bescheid wurde auch die Bergung der 10 Toten

angeordnet. Dieser Bescheid wurde im Berufungsweg vom Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten im Wesentlichen bestätigt, jedoch hat der

Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 2. Juni 1999 den Auftrag zur Bergung der Toten

als rechtswidrig aufgehoben. Die Zusage einer Vorfinanzierung bezog sich auf die Kosten für

die Bergung der Toten, welche bisher jedoch nicht in Anspruch genommen wurde.

 

Anläßlich des Grubenunglücks wurden im Zuge der Rettungsphase vor Ort von Organen des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten namens der Berghauptmannschaft

Leoben folgende Anordnungen getroffen:

 

Dienstag, 21. Juli 1998:

 

Einschränkung von Grubenbefahrungen;

Errichtung von tauglichen Meßeinrichtungen zur Erfassung der abgepumpten Wassermengen;

Einstellung der Rettungsbohrung der Fa. Angers und der Sondierungsbohrung der OMV

Aktiengesellschaft;

Anordnung betr. Durchführung der Stützkörperherstellung innerhalb der Pinge (erfahrener

Baggerfahrer, Gebirgsbeobachtung etc.);

Freigabe der Arbeiten an Steinwurfschüttung, Bachumleitung, Errichtung von Sperrbrunnen

und Pegelbohrungen, Meßwehren und Vermessungsarbeiten;

Pumpbetrieb auf Pumpfähre innerhalb der Pinge aufnehmen, weitere Pumpen installieren,

Sicherheitsanweisungen betr. Mannschaft im Pingenbereich;

Erhebung der Niederschlagswerte der letzten 5 Jahre.

Anordnung betr. Meßmarke am Badeteich und geodätische Beweissicherung;

Anordnung Wiederaufnahme der Bohrungen;

Durchführung von Geophonmessungen.

 

Mittwoch 22. Juli 1998:

Zutrittsregelung zum Grubengebäude;

Verstärkung der Pumpenkapazität;

Redundante Anspeisung für die Pumpen von der Trafostation bei der Anfahrsstufe;

Anordnung betr. Erhebung und Dokumentation der Wasserstandsdaten;

Kamerafahrt in Versatzschacht;

Geophonmessungen im Versatzschacht;

Erschütterungsmessungen;

Beginn der Schüttung der Stützkörper im Norden der Pinge;

Verbot des Befahrens der Grube für Betriebsleiter Prok. Dipl. - Ing. Hermann Schmidt.

Anordnung betr. Wasserpegelmessungen.

 

Donnerstag, 23. Juli 1998:

Anordnung betr. Sicherheitskonzept für Befahrung der Pinge mit Forstseilkran.

Anordnung betr. Sicherheitsabstand der Straße am Südrand der Pinge.

Einbau von Ortungsgeräten im Versatzschacht;

Herbeischaffung eines speziellen Bohrgerätes (Coilled Tubing) für Versatzschachtbohrung

(„Dom“);

Medizinische Expertise erstellen;

Rettungskonzept für die theoretische Chance am Versatzbunker („Dom“) erstellen.

 

Freitag, 24. Juli 1998:

Weiterführung der Aktivitäten nach Evakuierung.

 

Samstag 25. Juli 1998:

Einschränkung der Befahrung des Grubengebäudes.

Anordnung die Rettungsbohrung zur Jausenkammer weiter zu teufen und zu verrohren;

Kamerafahrt zur Untersuchung der Jausenkammer;

bei negativem Ergebnis der notwendigen Untersuchungen: Verschluß des Bohrloches bei

Erhaltung der Möglichkeit der Einbringung von Meßinstrumenten.

 

Sonntag 26. Juli 1998:

Anordnung für Gasmessungen im Reneeschacht sowie Errichtung eines Pumpbetriebes im

Reneeschacht.

 

Montag 27. Juli 1998:

Anordnung der beiden Bohrungen im Zusammenhalt mit der Versatzschachtchance („Dom“).

 

Dienstag 28. Juli 1998:

Gerinnebetreuung des Umleitungsgerinnes;

Erstellung eines Rahmenbetriebsplanes.

 

Mittwoch 29. Juli 1998:

Anordnung betr. Grubenwehreinsatz;

Anordnung betr. Einstellung von Bohrungen in der Pinge;

Anordnung betr. Bohrplatzvorbereitung für die Bohrung der Fa. Angers und Söhne.

Anordnung betr. Verbot des Betretens der Schrägstrecke;

Anordnung betr. Errichtung eines Zaunes;

Anordnung betr. Verbot des Einfahrens von Grubenwehren, ausgenommen

Barbarazugangsstollen, Zugangsregelungen zum Barbarazugangsstollen.

 

Donnerstag, 30. Juli 1998:

Befahrung der Grube nur über ausdrückliche Anordnung.

 

Samstag 1, August 1998:

Anordnung betr. weiteres Bohrgerät;

Anordnung betr. Errichtung einer Schachtbühne über Sohle 8;

Anordnung betr. Benutzbarmachung der Förderanlage.

Anordnung für zwei weitere Erkundungsbohrungen 11 Sohle/ 13 Sohle.

 

Sonntag, 2. August 1998:

Anordnung des Einsatzes der Grubenwehr (Erkundung).

Anordnung der Fertigstellung der Versatzschachtbohrung („Dom“);

Anordnung, die Bühne im Reneeschacht über den 8. Lauf doch nicht zu errichten.

 

Montag, 3. August 1998:

Anordnung von Geophonmessungen.

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Nähere Kriterien für die wirtschaftliche Zumutbarkeit sind in einer - derzeit in Ausarbeitung

befindlichen - Verordnung festzulegen.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die Naintsch Mineralwerke GmbH erhielt im Jahr 1998 für ihren Talkbergbau Lassing für

Vorhaben zur Überbrückung von Notstandsfällen im technischen Bereich im Zusammenhang

mit der Sicherung und Gewältigung der Talkbergbaues nach dem Grubenunglück vom 17.

Juli 1998 eine Geldzuwendung von ATS 25,000.000,--.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Bisher wurde dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten weder ein im

Falle einer Schließung des Bergwerks in Lassing erforderlicher Abschlussbetriebsplan zur

Genehmigung vorgelegt, noch wurde dem Bundesministerium die beabsichtigte Auflassung

der Bergwerksberechtigungen angezeigt.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Die Gründe, aus denen Bergbauförderungsmittel zurückerstatten sind, sind im § 16 des

Bergbauförderungsgesetzes 1979 angeführt. Die Tatsache allein, dass ein Betrieb, der

Förderungsmittel erhalten hat, in der Folge geschlossen wird, stellt keinen

Rückforderungsgrund dar.

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Die Aussage, dass die obigen Zahlungen durch das Wirtschaftsministerium erfolgt sind,

entspricht den haushaltsrechtlichen Gegebenheiten, da die Zahlungen durch das

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und zu Lasten der entsprechenden

finanzgesetzlichen Ansätze erfolgt sind.