130/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

 

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt, Scheibner, Dr. Pumberger und Kollegen

betreffend Österreichische Knochenmarkspenderzentrale

(Nr. 147/J)

 

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat durch die

Einrichtung einer Kommission gemäß § 8 Bundesministeriengesetz zur Beratung der

Frau Bundesministerin in Angelegenheiten des Knochenmarkspendewesens der

Wichtigkeit der im Bereich der Knochemarkspende für Patientinnen und deren

Angehörige erbrachten Leistungen Rechnung getragen. Mit der Geschäftsführung

dieser Kommission wurde das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen

beauftragt.

 

Zur Sicherstellung einer breiten Akzeptanz in der Öffentlichkeit sowie einer

regionalen und fachlichen Ausgewogenheit wurden die „Österreichische Gesellschaft

für Hämatologie und Onkologie“ sowie die „Österreichische Gesellschaft für

Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin“ um Nominierung von je fünf

Mitgliedern ersucht. Die beiden Fachgesellschaften sind diesem Ersuchen

nachgekommen. Die Kommission konnte sich daher mit insgesamt 10 Mitgliedern

konstituieren.

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat auf die

Zusammensetzung der Kommission keinen Einfluss genommen.

 

Zur Klarstellung darf festgehalten werden, dass gemäß der Geschäftsordnung der

genannten Kommission nur diese von den Fachgesellschaften entsandten

Persönlichkeiten Mitglieder und stimmberechtigt sind.

Da es sich bei der Kommission um ein Beratungsorgan für die Frau

Bundesministerin handelt, führt diese den Vorsitz. Weder Ministerialbeamte noch

Mitarbeiter des ÖBIG sind Mitglieder.

 

Zur Behandlung von spezifischen Problemstellungen kann die Kommission ferner

beschließen, Arbeitsgruppen einzurichten und/oder weitere ExpertInnen beizuziehen.

Dies ist eindeutig in der Geschäftsordnung festgelegt. Die Beiziehung von Experten

obliegt daher ausschließlich der Beschlussfassung der Kommission.