130/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt, Scheibner, Dr. Pumberger und Kollegen
betreffend Österreichische Knochenmarkspenderzentrale
(Nr. 147/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat durch die
Einrichtung einer Kommission gemäß § 8 Bundesministeriengesetz zur Beratung der
Frau Bundesministerin in Angelegenheiten des Knochenmarkspendewesens der
Wichtigkeit der im Bereich der Knochemarkspende für Patientinnen und deren
Angehörige erbrachten Leistungen Rechnung getragen. Mit der Geschäftsführung
dieser Kommission wurde das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen
beauftragt.
Zur Sicherstellung einer breiten Akzeptanz in der Öffentlichkeit sowie einer
regionalen und fachlichen Ausgewogenheit wurden die „Österreichische Gesellschaft
für Hämatologie und Onkologie“ sowie die „Österreichische Gesellschaft für
Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin“ um Nominierung von je fünf
Mitgliedern ersucht. Die beiden Fachgesellschaften sind diesem Ersuchen
nachgekommen. Die Kommission konnte sich daher mit insgesamt 10 Mitgliedern
konstituieren.
Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat auf die
Zusammensetzung der Kommission keinen Einfluss genommen.
Zur Klarstellung darf festgehalten werden, dass gemäß der Geschäftsordnung der
genannten Kommission nur diese von den Fachgesellschaften entsandten
Persönlichkeiten Mitglieder und
stimmberechtigt sind.
Da es sich bei der Kommission um ein Beratungsorgan für die Frau
Bundesministerin handelt, führt diese den Vorsitz. Weder Ministerialbeamte noch
Mitarbeiter des ÖBIG sind Mitglieder.
Zur Behandlung von spezifischen Problemstellungen kann die Kommission ferner
beschließen, Arbeitsgruppen einzurichten und/oder weitere ExpertInnen beizuziehen.
Dies ist eindeutig in der Geschäftsordnung festgelegt. Die Beiziehung von Experten
obliegt daher ausschließlich der Beschlussfassung der Kommission.