1311/AB XXI.GP

Eingelangt am:

06.12.2000

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Beate SCHASCHING, Anton HEINZL und

Genossen und Genossinnen habe am 12. Oktober 2000 unter der Zahl 1327/J -

NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

"Personalmangel der Gendarmerie im Bezirk St. Pölten“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Grundsätzlich ist die bedingt durch Städte oder durch ein örtliches Naheverhältnis zu

sehr großen Städten vorhandene Arbeitsbelastung bei der Zuweisung der Planstellen

entsprechend berücksichtigt, so dass auch der Bezirk St. Pölten in bezug auf seine

Arbeitsbelastung und im Vergleich der Belastung des gesamten Bundeslandes

entsprechend personell dotiert ist.

 

Zu Frage 2 und 7:

 

Das Sicherheitsbedürfnis wird von den Menschen individuell unterschiedlich

empfunden. Objektiv betrachtet sind bezogen auf die Einwohnerzahl im

Zuständigkeitsbereich des Bezirkes St. Pölten ausreichend Planstellen systemisiert und

besetzt.

 

Zu Frage 3 bis 6:

 

Auch bei erforderlichen Einsparungen von Planstellen ist es ein wesentliches

Kriterium, dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung gerecht zu werden. Das

Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich ist bemüht, im Zuge kommender

Ausmusterungen von Grundausbildungslehrgängen den Bezirk St. Pölten bzw. den

Gendarmerieposten Neulengbach entsprechend der sich daraus ergebenden personellen

Ressourcen zu beteilen.

 

Zu Frage 8:

 

Im Hinblick auf die erforderliche Budgetkonsolidierung ist eine Zusystemisierung von

Exekutivplanstellen derzeit nicht möglich.

 

Der Leistung von Überstunden könnte aus dem Grund, dass zusätzlicher Ausbildungs -,

Ausrüstungs - und Beschaffungsaufwand sowie sonstige Kosten für Sozial - und Unfall -

versicherung nicht zum Tragen kommen, auf den ersten Blick Vorzug gegeben

werden, aus Budgetgründen und Gründen der Belastbarkeit von Personen wäre dies

jedoch nur beschränkt möglich.