1311/AB XXI.GP
Eingelangt am:
06.12.2000
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Beate SCHASCHING, Anton HEINZL und
Genossen und Genossinnen habe am 12. Oktober 2000 unter der Zahl 1327/J -
NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Personalmangel der Gendarmerie im Bezirk St. Pölten“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Grundsätzlich ist die bedingt durch Städte oder durch ein örtliches Naheverhältnis zu
sehr großen Städten vorhandene Arbeitsbelastung bei der Zuweisung der Planstellen
entsprechend berücksichtigt, so dass auch der Bezirk St. Pölten in bezug auf seine
Arbeitsbelastung und im Vergleich der Belastung des gesamten Bundeslandes
entsprechend personell dotiert ist.
Zu Frage 2 und 7:
Das Sicherheitsbedürfnis wird von den Menschen individuell unterschiedlich
empfunden. Objektiv betrachtet sind bezogen auf die Einwohnerzahl im
Zuständigkeitsbereich des Bezirkes St. Pölten ausreichend Planstellen systemisiert und
besetzt.
Zu Frage 3 bis 6:
Auch bei erforderlichen Einsparungen von Planstellen ist es ein wesentliches
Kriterium, dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung gerecht zu werden. Das
Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich ist bemüht, im Zuge kommender
Ausmusterungen von
Grundausbildungslehrgängen den Bezirk St. Pölten bzw. den
Gendarmerieposten Neulengbach entsprechend der sich daraus ergebenden personellen
Ressourcen zu beteilen.
Zu Frage 8:
Im Hinblick auf die erforderliche Budgetkonsolidierung ist eine Zusystemisierung von
Exekutivplanstellen derzeit nicht möglich.
Der Leistung von Überstunden könnte aus dem Grund, dass zusätzlicher Ausbildungs -,
Ausrüstungs - und Beschaffungsaufwand sowie sonstige Kosten für Sozial - und Unfall -
versicherung nicht zum Tragen kommen, auf den ersten Blick Vorzug gegeben
werden, aus Budgetgründen und Gründen der Belastbarkeit von Personen wäre dies
jedoch nur beschränkt möglich.